Rentner sowie Versorgungsempfänger des Bundes werden eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes (BT-Drs. 20/3938), den der Bundestag am 14.10.2022 erstmals behandelt und am 20.10.2022 beschlossen hat. Hintergrund Als Reaktion auf den dramatischen Energiekostenanstieg hat der Gesetzgeber mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 23.5.2022 (BGBl 2022 I S. 749) eine einmalige steuerpflichtige Energiekostenpauschale (EEP) von 300 Euro beschlossen, die grundsätzlich über die Arbeitgeber bzw. Dienstherren an Beschäftigte ab Ende September 2022 ausgezahlt wurde – ich habe im Blog berichtet. Die EEP soll vor allem die Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten in Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung entstehen und...
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Durch die hohen Energiekosten gelangen viele Unternehmen in finanzielle Schieflage. Das BMF hat nunmehr mit einer erfreulichen Gegenmaßnahme reagiert. Handlungsspielräume seitens der Finanzämter Als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine hat das BMF ein Schreiben veröffentlicht, nach dem die Finanzämter die ihnen gesetzlich zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume im Interesse der erheblich betroffenen Steuerpflichtigen nutzen sollen. Ohne strenge Nachweispflichten sollen auf Antrag im Einzelfall fällige Steuern gestundet, Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer angepasst, sowie Vollstreckungsaufschub gewährt werden. Das neue BMF-Schreiben vom 5. Oktober 2022 eröffnet den Finanzämtern die Option, die besondere Situation bei nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen angemessen...
Die Energiepreispauschale entwickelt sich – bei allem Verständnis für das Anliegen, die Bürger zu entlasten – zunehmend zu einem gesetzgeberischen Desaster. Die handwerklichen Fehler sind nicht mehr zu übersehen. So wird es Haushalte geben, die vollkommen leer ausgehen, während andere Haushalte (Rentner-Ehepaar mit Minijobs) die Pauschale gleich viermal kassieren. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Ich gönne jedem Einzelnen die Pauschale, gerne auch doppelt. Aber es muss gerecht zugehen. Nun komme ich zu meinem eigentlichen Anliegen, nämlich einem höchst interessanten Beschluss des Amtsgerichts Norderstedt. In dieser Entscheidung wird die Energiepreispauschale fast schon genussvoll auseinandergenommen (AG Norderstedt, Beschluss vom 15.9.2022, 66...
Steuerrechtlern läuft es eiskalt den Rücken herunter, wenn sie die Begriffe „gewerbliche Abfärbung“ oder „gewerbliche Infizierung“ hören. Steuerliche Laien hingegen können mit den Begriffen zumeist nichts anfangen – bis sie einen bösen Brief von ihrem Finanzamt erhalten, mit dem ihnen mitgeteilt wird, dass ihre Vermietungseinkünfte plötzlich zu gewerblichen Einkünften geworden sind. Nach einem aktuellen Urteil des BFH kann dieser Fall schneller eintreten als der eine oder andere vielleicht denken mag. Der BFH hat nämlich mit Urteil vom 30.6.2022 (IV R 42/19) entschieden, dass der Betrieb einer Photovoltaikanlage die Vermietungseinkünfte einer vermögensverwaltenden GbR selbst dann gewerblich infiziert, wenn aus der PV-Anlage...
In den FAQ zur Energiepreispauschale heißt es derzeit: „Bei Arbeitnehmern, die ausschließlich pauschal besteuerten Arbeitslohn aus einer kurzfristigen oder geringfügigen Beschäftigung oder einer Aushilfstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft erzielen und im gesamten Jahr 2022 keine weiteren anspruchsberechtigenden Einkünfte haben, gehört die EPP nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen.“ (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html) Damit können Minijobber, die nicht noch zusätzlich einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und die auch keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit beziehen, davon ausgehen, dass sie ihre Energiepreispauschale „brutto für netto“ kassieren. Aber: Es dürfte viele Rentner geben, die Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in...
Dürfen Steuerfahnder ohne Ankündigung an der Wohnungstür auftauchen, um Angaben zum häuslichen Arbeitszimmer zu überprüfen, wenn der Steuerpflichtige grundsätzlich zur Auskunft gegenüber dem Finanzamt bereit ist? Mit dieser Frage hatte sich der BFH in einer aktuellen Streitsache zu befassen und zu entscheiden. Mein Blogger-Kollege Christian Herold hat sich hierzu schon in seinem Beitrag „Dürfen “Flankenschützer” die Steuerzahler überrumpeln?“ geäußert. Dieser (Vor-)Fall hat es meiner Meinung nach „in sich“, so dass ich hier noch weitere Aspekte beisteuern möchte. Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht bei der IHK Köln Langjährige Dozententätigkeit an verschiedenen Fachhochschulen Zahlreiche Publikationen...
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