Am 6. Juni 2020 hat der BFH entschieden, dass die digitale Abgabe der Einkommensteuererklärung wirtschaftlich unzumutbar ist, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den Einkünften steht, die die Pflicht zur elektronischen Erklärungsabgabe auslösen (BFH-Urteil vom 16.6.2020, VIII R 29/19). Gerade einmal drei Monate später urteilt das Schleswig-Holsteinische FG: Auch wenn die Klägerin ausweislich ihrer Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresverlust erlitten und in den Vorjahren lediglich Gewinne im unteren vierstelligen Bereich erwirtschaftet worden sind, so liegt keine unbillige Härte vor, die eine Ausnahme von der verpflichtenden Abgabe einer elektronischen Bilanz...
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Eigentlich ist die Sache einfach: Seit 2009 werden Gewinne aus Aktienverkäufen stets besteuert; dementsprechend müssen auch Verluste aus Aktienverkäufen steuerlich abziehbar sein. Zumindest müssen sie mit Gewinnen aus gleichartigen Geschäften verrechnet werden können. Doch im Steuerrecht gilt nach dem Willen der Finanzverwaltung: Gewinne = gut, Verluste = selbst schuld. Und so streiten sich Kapitalanleger seit Jahren mit der Finanzverwaltung darum, ob und inwieweit ihre Aktienverluste steuerlich abziehbar bzw. verrechenbar sind. Ich kann die Verfahren, in denen die Finanzverwaltung unterlegen ist, zwar kaum noch zählen. Aber sie bleibt unglaublich hartnäckig. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher...
Seit einigen Jahren dreht sich das umsatzsteuerliche Rad rund um die Besteuerung des Onlinehandels ziemlich schnell. Angefangen von den §§ 22f und 25e UStG, welche die umsatzsteuerliche Haftung von Marktplatzbetreibern erstmalig seit dem 1. Januar 2019 regeln, kommt es nun ab dem 1. Juli 2021 zu umfangreichen Änderungen bei der Umsatzbesteuerung im Rahmen des Verkaufs über jene Plattformen. Diesbezüglich wurde den Verbänden nun der Entwurf eines BMF Schreibens zur „zweiten Stufe des sogenannten Mehrwertsteuer-Digitalpakets“ vorgelegt (auf Basis des JStG 2020 vom 21. Dezember 2020). Auf über 29 Seiten finden sich umfangreiche Änderungen betreffend die Behandlung von Fernverkäufen nach § 3c...
Der nunmehr viele Wochen anhaltende zweite harte Lockdown hat dazu geführt, dass Einzelhändler auf einem Großteil ihrer Waren sitzen geblieben sind. Vor allem die Textilbranche dürfte dies hart treffen, unterliegt doch gerade die Mode den jeweiligen Trends einer Saison. Hürden müssen die jeweiligen Einzelhändler überwinden, wenn sie die überquellenden Lager durch entsprechende Sachspenden leeren wollen. Denn: ebenso wie beim Verkauf unterliegen Sachspenden der Umsatzsteuerpflicht. Dies führt meist dazu, dass die nicht verkauften Waren geschreddert werden. Berücksichtigt man, dass aktuell mehrere hundert Millionen unverkaufter Kleidungsstücke deutschlandweit in den Lagern liegen, ergibt dies eine unsagbare Wertezerstörung. Eine grundlegende Änderung dieses umsatzsteuerrechtlichen Paradoxons...
Wie sicherlich mittlerweile allgemein bekannt ist, ist Nutzungsdauer von Computerhardware und -software per BMF-Schreiben auf ein Jahr festgelegt worden, so dass eine Sofortabschreibung ermöglicht wird (BMF 26.2.2021, IV C 3-S 2190/21/10002:0013). Nun ist mir zuletzt mehrfach signalisiert worden, dass der Begriff „Sofortabschreibung“ falsch sei. Offenbar ist der eine oder andere der Ansicht, dass beim Kauf eines PCs im Dezember 2021 nur 1/12 in 2021 und dann 11/12 des Kaufpreises in 2022 abgezogen werden dürfen. Doch ich meine, dass diejenigen, die diese Auffassung vertreten, falsch liegen. § 7 Abs. 1 EStG lautet: „Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen...
Der BFH hat entschieden, dass ein Nachsteuerbetrag (§ 34 a Abs.4 EStG) die festzusetzende Einkommensteuer und damit auch die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag erhöht (BFH, Urteil v. 10.11.2020 – IX R 34/18). Offen aber ist weiterhin, ob die Erhebung des „Soli“ überhaupt verfassungsmäßig ist. Hintergrund Seit 1.1.2021 ist mit dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlages 1995 (vom 10.12.2019 BGBl I S. 2115) für die meisten Steuerzahler der Solidaritätszuschlag, eine Ergänzungsabgabe zur tariflichen Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer – weggefallen. Aber: sogenannte „Besserverdiener“, die schon heute den weit überwiegenden Teil des Zuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer finanzieren, sollen den Soli auch in Zukunft in...
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