Anfang April 2019 hat das BMF den Referentenentwurf für ein Grundsteuer-Reformgesetz (GrStrG) vorgelegt. Das Kanzleramt hat den Entwurf postwendend zurückgewiesen und Nachbesserungen bei den Plänen zur Reform der Grundsteuer gefordert. Der Plan sei noch nicht reif, um in die Ressortabstimmung zu gehen. Der politische Streit um die Grundsteuerreform eskaliert damit inzwischen auch innerhalb der Bundesregierung – kein gutes Zeichen für eine fristgerechte Grundsteuerreform bis Jahresende! Hintergrund Das Bundesverfassungsgericht (10.4.2018 – 1BvL 11/14 u.a.) hat die geltende Rechtslage als verfassungswidrig beanstandet und eine Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts verlangt. Bis Ende des Jahres 2019 muss eine neue Regelung vorliegen, die spätestens...
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Die bei einem Tangotanzkurs erbrachten Leistungen sind nur umsatzsteuerfrei, wenn es der Kurs zumindest einzelnen Teilnehmern ermöglicht, die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten durch Vertiefung und Fortentwicklung auch beruflich zu nutzen (BFH v. 24.1.2019 – V R 66/17). Der BFH hat mit diesem Urteil die positive Entscheidung der Vorinstanz revidiert und wendet in Bezug auf die Umsatzsteuerfreiheit von Unterrichtsleistungen eine strenge Sichtweise an. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit...
Wie gewohnt drei ausgewählte Steuerstreitigkeiten auf höchstrichterlicher Ebene. Diesmal geht es um die Frage ob der Altersentlastungsbetrag verlusterhöhend wirkt, wie der Veräußerungserlös einer Kapitalbeteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers zu behandeln ist und was mit Kapitalertragsteuer im Schneeballsystem ist. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt...
Ein Beweis durch Zeugen kommt als Ersatz für den bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gesetzlich vorgesehenen Buch- und Belegnachweis grundsätzlich nicht in Betracht. Deshalb ist es auch unerheblich, ob ein möglicher Zeuge seine Aussage vorab in schriftlicher Form niederlegt – so der BFH. Nur wenn der Formalbeweis ausnahmsweise nicht oder nicht zumutbar geführt werden kann, gebiete es der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Nachweis auch in anderer Form zuzulassen (BFH-Beschluss vom 31.1.2019, V B 99/16). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner...
Zahlreiche Menschen möchten ihre spätere Bestattung sowie die Grabpflege schon zu Lebzeiten regeln und dies nicht ihren Angehörigen zumuten bzw. überlassen. Daher schließen sie mit Bestattern und Gärtnereien frühzeitig Verträge ab und leisten auch „Anzahlungen“. Der BFH hat sich nun mit der Frage befasst, ob die Zahlungen tatsächlich – sofort der Umsatzsteuer unterliegende – „echte Anzahlungen“ sind oder ob es sich um Darlehen handelt. Seine Entscheidung in dem betroffenen Fall lautet: Sind in einem Bestattungsvorsorgevertrag alle maßgeblichen Elemente der künftigen Bestattungsdienstleistung genau bestimmt, entsteht die Steuer für hierauf geleistete Anzahlungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz...
Facebook bietet die Möglichkeit, selbst Spendenaktionen zu starten, zum Beispiel anlässlich des eigenen Geburtstages. Einige Tage vorher schlägt Algorithmus dies vor. Wählt man dies entsprechend aus, kann man ein Spendenziel setzten, dass in einem bestimmten Zeitraum erreicht werden soll. Aber können diese Spenden auch steuermindernd berücksichtigt werden? Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der Social-Media-Bereich eröffnen immer weitere Möglichkeiten, Einkünfte zu erzielen. An steuerliche...
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