Vermehrt liest man in der letzten Zeit diese Frage. Grund dafür ist nicht zuletzt, dass es auch international prominente Befürworter einer solchen Robotersteuer gibt, wie beispielsweise Microsoft Gründer Bill Gates. Dennoch stellt sich die Frage, ob eine Steuer für Roboter nicht Augenwischerei ist. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit...
Steuern
- All Posts
- Steuern
Die Digitalisierung hält auch mit großen Schritten im Steuerrecht Einzug. Dies auch der Grund, warum seit Anfang des Jahres statt der bisherigen Belegvorlagepflicht nun nur noch eine Belegvorhaltepflicht existiert. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 wurde der gesetzliche Höchstbetrag der Anschaffungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), welche im Jahr der Anschaffung im Wege des Sofortabzugs berücksichtigt werden können, von 410 EUR auf 800 EUR erhöht. Begründet wurde die Anpassung insbesondere mit der Inflation seit der Einführung des Sofortabzugs für GWG. Durch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung würde der Vereinfachungszweck des Sofortabzugs für Unternehmen ohne die Erhöhung der Grenze nur noch für einen eingeschränkten Kreis an Wirtschaftsgütern erreicht. Andere Aufwandspauschalen im EStG und den EStR bestehen seit Jahren in unveränderter Höhe fort. Sind diese noch zeitgemäß oder ist eine Inflationsbereinigung – vergleichbar den...
Bislang war ich der Auffassung, dass für Verfügungen und Erlasse der Finanzverwaltung die Oberfinanzdirektionen, die Landesfinanzministerien und das Bundesfinanzministerium zuständig sind. Hin und wieder sind auch die Verlautbarungen des Bundeszentralamts für Steuern wichtig. Heimlich aber leise schiebt sich eine weitere Institution in der Vordergrund, die offenbar bundesweit großen Rückhalt in der Finanzverwaltung genießt. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl...
Solange eine Kapitalgesellschaft und damit auch die ausgegebenen Anteile bzw. Aktien rechtlich fortbestehen, führt nicht bereits ein eingetretener Wertverlust, sondern erst die Veräußerung der Anteile zu einer Realisierung eines Aktienverlustes, der im Weiteren dann auch mit anderen Aktiengewinne steuermindernd verrechnet werden kann. Soweit ist dies unstrittig. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten...
Eine schöne Tradition ist der sogenannte Weihnachtsfriede der Finanzämter. Danach sollen belastende Verwaltungsakte und Mitteilungen, wie zum Beispiel die Ankündigungen von Betriebsprüfungen oder Vollstreckungsmaßnahmen, während des Weihnachtsfriedens nicht verschickt werden. Leider jedoch auch ein löchriger und bundesweit unterschiedlicher Friede. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 22. April 2026
BFH: Steuerpflicht von Erstattungszinsen auf Gewerbesteuer nicht zu beanstanden!
-
Dr. Carola Rinker 22. April 2026
Serie: Was aktuelle Gerichtsverfahren über Bilanzmanipulation lehren – Teil 3
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 22. April 2026
Wann ist Online-Weiterbildung genehmigungsfrei - und wann nicht?
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 21. April 2026
Bundestag beschließt zuwendungsrechtliche Förderung von E-Autos
-
Christian Herold 21. April 2026
Aufreger des Monats April: Einspruch über beA und beSt unzulässig
NEUESTE KOMMENTARE
19.03.2026 von Christian Herold
Anschaffungsnahe Herstellungskosten: 15-Prozent-Grenze gilt nur für Aufwendungen „nach“ Erwerb
19.03.2026 von Christian Herold
Betriebliche Riester-Rente: Keine Krankenversicherungsbeiträge mehr
03.04.2026 von Rolfgerhard Puhlmann
Diskussion um eine Übergewinn-Steuer: Der richtige Weg oder kontraproduktiv?