Bekanntermaßen hat jedes Handeln einen steuerlichen Schatten. Mit dem heutigen Blog-Beitrag darf ich Sie auf eine grenzüberschreitende Reise mitnehmen. Diese begann vor einigen Jahren, als § 6 AStG noch einen Wegzug von Deutschland ins EU-/EWR-Ausland mit einer zinslosen, dauerhaften Stundung gestattete (sog. Ewigkeitsstundung, § 6 Abs. 5 AStG a.F. vor ATADUmsG). Hauptakteurin des Sachverhalts soll eine Frau sein, die seit ihrer Geburt in Deutschland ansässig und unbeschränkt steuerpflichtig war. Zudem kam diese auch aus gutem Hause. Über ihre eigene GmbH war sie am Familienunternehmen beteiligt. Wie es der Zufall wollte, verliebte sie sich in einen jungen und gutaussehenden Mann. Sie...
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Zugegebenermaßen stellen Steuerbegünstigungen für Baudenkmale sowie für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen für viele steuerliche Berater eher ein Randthema dar. Und wenn man ausnahmsweise einmal einen Fall auf dem Tisch hat, kommen fast schon nostalgische Gefühle auf, denn zumindest die Regelung des § 10f EStG für eigengenutzte Immobilien weckt Erinnerungen an den alten § 10e EStG. Nach § 10f EStG kann ein Steuerpflichtiger Aufwendungen an einem Baudenkmal, das er als Eigenheim nutzt, im Kalenderjahr des Abschlusses einer Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 Prozent wie Sonderausgaben abziehen. Natürlich müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, auf...
Zeitsoldaten werden oftmals bereits während der Dienstzeit auf das spätere zivile Erwerbleben vorbereitet, beispielsweise indem sie eine Ausbildung im öffentlichen Dienst absolvieren, die entsprechend gefördert wird (§ 5 Soldatenversorgungsgesetz). Werden sie in dieser Zeit vom militärischen Dienst freigestellt, ist in steuerlicher Hinsicht die Frage zu beantworten, wo die erste Tätigkeitsstätte liegt. Das FG Nürnberg hat diesbezüglich entschieden, dass eine Soldatin Fahrtkosten vom Wohnort zur Ausbildungsstätte nur in Höhe der Entfernungspauschale abziehen und auch keine Verpflegungsmehraufwendungen ansetzen darf, wenn sie vom militärischen Dienst freigestellt ist, um eine Ausbildung im öffentlichen Dienst zu absolvieren. Die erste Tätigkeitsstätte liegt nicht mehr in der...
Einkommensteuerpflichtige haben unter Beachtung der gesetzlichen Erklärungsfristen für den jeweiligen Veranlagungszeitraum eine Steuererklärung abzugeben. Welche Besonderheiten sind hierbei in 2023 zu beachten? Hintergrund Nach § 149 Abs. 2 S.1 AO haben Steuerpflichtige, soweit nichts anderes bestimmt ist, spätestens sieben Monate nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes (Kalenderjahres), also bis spätestens 31.7. des jeweiligen Folgejahres die Einkommensteuererklärung für das vorangegangene Jahr abzugeben. In Fällen, in denen Steuerpflichtige durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertreten sind, verlängert sich diese Abgabefrist bis zum Monatsletzten des Monats Februar des übernächsten, auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres, in den Fällen des § 149 Abs. 2 S.2 AO (Land-...
Gemäß § 175b Abs. 1 AO ist ein Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern, soweit von der mitteilungspflichtigen Stelle an die Finanzbehörden übermittelte Daten im Sinne des § 93c AO bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden. Hier geht es beispielsweise um die Daten, die die Deutsche Rentenversicherung (DRV) an die Finanzverwaltung übermittelt. § 175b AO korrespondiert sozusagen mit dem Vorteil, dass Steuerpflichtige die so genannten eDaten nicht mehr in ihrer Steuererklärung eintragen müssen. Dann soll dem Finanzamt aber die Gelegenheit gegeben werden, einen fehlerhaften Steuerbescheid später „ohne Weiteres“ ändern zu können – und zwar zugunsten wie auch zuungunsten...
Nach der Gesetzeslage seit 2013 sind Kosten eines Rechtsstreits (Prozesskosten) nur dann als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn der Steuerpflichtige ohne die Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG). Wie der BFH bereits entschieden hat, sind Prozesskosten auch dann vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen, wenn sie für einen Umgangsrechtsstreit entstanden sind. Unter dem Begriff der Existenzgrundlage i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG ist nur die materielle Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen zu verstehen (BFH 13.8.2020, VI R 15/18). Kürzlich...
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