Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind – eigentlich – bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerlich abzugsfähig. Allerdings dürfen die Altersvorsorgeaufwendungen nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Daher sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, soweit sie auf das Krankengeld entfallen, steuerlich nicht zu berücksichtigen. So sieht es zumindest die Finanzverwaltung – und hat nun Unterstützung vom FG Köln erhalten (Urteil vom 25.5.2023, 11 K 1306/20). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung...
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Eigentlich blogge ich ungerne zu Themen jenseits des Steuerrechts, doch ich bin kürzlich auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm gestoßen, in dem es um ausstehende Gehaltszahlungen bei einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis geht und man als steuerlicher Berater in diesem Zuge dann doch wieder prüfen muss, welche steuerlichen Auswirkungen sich hieraus ergeben. Daher möchte ich das Urteil kurz vorstellen. Der Sachverhalt: Der Ehemann führte die Geschäfte des Unternehmens der Ehefrau und war hierfür zu einem Bruttogehalt von 7.500 Euro monatlich angestellt. Insbesondere in den Jahren 2016 und 2017, aber auch in der Folgezeit verfügte das Unternehmen der Ehefrau nicht immer über ausreichend Liquidität....
Früher hat man sich mit den Finanzämtern oft darüber gestritten, ob ein Privatnutzungsverbot die Versteuerung eines – vermeintlichen – Privatanteils bei der Überlassung von Dienstwagen verhindert. Zwar haben die Finanzämter anerkannt, dass ein solches Privatnutzungsverbot arbeits- oder dienstvertraglich vereinbart bzw. ausgesprochen werden kann, dann aber zusätzlich verlangt, dass die Durchführung des Verbots überwacht wird. Und die Anforderungen an diese „Überwachung“ wurden dann so hoch gesetzt, dass sie kaum erfüllbar waren. Irgendwann hat der BFH dem Spuk ein Ende bereitet und auch das BMF verfügt heute, dass ein wirksam vereinbartes Privatnutzungsverbot grundsätzlich anzuerkennen ist (vgl. BMF-Schreiben vom 4.4.2018, BStBl 2018 I...
Im Rahmen der Corona-Pandemiefolgen war der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) bis zum Ende des Jahres 2023 von 19 Prozent auf 7 Prozent reduziert worden. Seitens vieler Beteiligter war gehofft worden, dass dieser zunächst befristet gesenkte Mehrwertsteuersatz über das Jahr 2023 hinaus bei 7 Prozent bleiben könnte. CDU/CSU legten Gesetzentwurf vor Mit der Forderung der CDU/CSU-Fraktion, den Verzehr von Speisen in Restaurants dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent zu besteuern, hatte sich der Bundestag entsprechend am 16. März 2023, befasst. Nach knapp halbstündiger Debatte wurde der Gesetzentwurf „zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes“ (20/5810)...
Manchmal ist der Ärger mit der Finanzverwaltung so groß, dass man sich auf anderem Wege helfen muss. Was ist nun das Mittel der Wahl? Dienstaufsichtsbeschwerde oder Fachaufsichtsbeschwerde? Ganz ehrlich: Nur, wenn gar nichts mehr geht, dann greife ich zu diesen Mitteln. Dienstaufsichtsbeschwerde Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richten Sie an den Vorgesetzten eines Sachbearbeiters. Sie richtet sich also gegen die Person, die einen bestimmten Vorgang bearbeitet. Diese Beschwerde hat das Ziel, das stattgefunden Verhalten des Sachbearbeiters zu rügen. Dies gilt also, wenn er Sie zum Beispiel schlecht oder erniedrigend behandelt hat. Die Frage ist, ob und welchem Umfang solch eine Beschwerde wirkungsvoll ist....
Vermögensverwaltende Unternehmen beanspruchen nach Möglichkeit die so genannte erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Allerdings ist insoweit das „Ausschließlichkeitsgebot“ zu beachten. Zwar sind seit dem Erhebungszeitraum 2021 mit dem Fondsstandortgesetz gewisse Gefahren entschärft worden, etwa der Betrieb von Photovoltaikanlagen, doch es gibt nach wie vor einige Fallen, die es zu umgehen gilt. Jüngst hat sich der BFH mit einer solchen Falle befasst. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in...
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