Update Wachstumschancengesetz: Verbände fordern Blockadeende im Vermittlungsausschuss

In einem „Brandbrief“ an die Ministerpräsidenten haben 18 Verbände am 18.2.2024 ein Ende der Blockade gegen das Wachstumschancengesetz gefordert. Wie ist das einzuordnen und zu bewerten?

Hintergrund

Der Bundestag hatte mit Regierungsmehrheit im November 2023 das Wachstumschancengesetz beschlossen, das mit einem ursprünglich geplanten Entlastungsvolumen von rund 7 Mrd. €/Jahr Steuerentlastungen, Bürokratieabbau und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vorsieht. Der Bundesrat hat wegen massiver Steuerausfälle der Länder allerdings nachfolgend die erforderliche Zustimmung versagt und den Vermittlungsausschuss (Art. 77 GG) angerufen. Dieser will final am 21.2.2024 tagen und eine Empfehlung beschließen.

Wirtschaftsverbände fordern Einigung im Vermittlungsausschuss

18 Wirtschaftsverbände haben am 18.2.2023 in einem Brief an die Ministerpräsidenten eindringlich verlangt, das Wachstumschancengesetz so schnell wie möglich zu verabschieden. „Es steht nichts weniger auf dem Spiel als die Rettung des deutschen Mittelstands, der 99 Prozent aller Unternehmen und damit das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bildet“, heißt es in dem Schreiben. Weiterlesen

Bundesregierung bringt Reform der Betriebsgrößenklassen bei Kapitalgesellschaften auf den Weg

Die Schwellenwerte für die Betriebsgrößenklassen von Kapitalgesellschaften (§§ 267 ff. HGB) sollen angehoben werden. Damit werden Bürokratiekosten für Unternehmen gesenkt; allerdings gibt es auch Kritikpunkte.

Hintergrund

An die Einstufung von Kapitalgesellschaften in Größenklassen knüpfen sich eine Reihe von Rechtsfolgen insbesondere bei der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses, jeweils abhängig von der Größe der Kapitalgesellschaft. Die RL (EU) 2023/2775 der EU-Kommission vom 17.10.2023 zur Änderung der RL 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Anpassung der Größenkriterien für Kleinstunternehmen und für kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen (Bilanzrichtlinie) ist am 21.12.2023 veröffentlicht worden und am 24.12.2023 in Kraft getreten (ABl. L vom 21.12.2023, S. 1). Die erforderliche Umsetzung in Deutschland soll jetzt nach einem BMJ-Vorschlag zeitnah durch Änderung der §§ 267 ff. HGB erfolgen.

BMJ legt Formulierungshilfe für Regierungsentwurf vor

Am 17.1.2024 hat das BMJ eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgelegt. Damit soll durch Ergänzung eines bereits im Oktober 2023 auf den Weg gebrachten anderen Gesetzes (BT-Drs. 20/8762) die EU RL 2023/2775 in Deutschland 1:1 umgesetzt werden. Weiterlesen

Neuigkeiten vom Bürokratieschwund: Bundestag lehnt mit Ampel-Mehrheit Oppositionsantrag zum Bürokratieabbau ab

Am 30.11.2023 hat der Bundestag mit Ampelmehrheit eine von der CDU/CSU-Fraktion geforderte „Bürokratiebremse“ abgelehnt. Aber wann kommt endlich das Bürokratieentlastungsgesetz?

Hintergrund

Überbordende Bürokratie ist ein Hemmschuh für eine Volkswirtschaft: Anzeige-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten oder überlange Genehmigungsverfahren belasten nicht nur die Wirtschaft, sondern sind auch aus Sicht der Bürger ein ständiges Ärgernis. Mit den sog. Mittelstandsentlastungsgesetzen (MEG I – III) hatte der Bund vor einigen Jahren zuletzt in größerem Umfang die Bürokratieaxt angelegt (ich habe im Blog berichtet). Bürokratieabbau ist auch ein erklärtes Ziel der Bundesregierung im Koalitionsvertrag. Im Sommer 2023 wurden Eckpunkte des BMJ für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgestellt – dabei ist es aus Regierungssicht bislang geblieben.

CDU/CSU-Antrag bleibt ohne Erfolg

Der jetzt im Bundestag gescheiterte CDU/CSU-Antrag „Wirtschaftsstandort Deutschland stärken, Wirtschaft unterstützen – Abbau überflüssiger und belastender Bürokratie“ (BT-Drs.  20/6408) ist datiert vom 21.4. Die Union forderte unter anderem die Einführung einer sogenannten “Bürokratiebremse“ bei der Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bundesverwaltung. Diese solle bewirken, dass für jeden neuen Beschäftigten eine gleichwertige Stelle an anderer Stelle gestrichen werden sollte.  Weiterlesen

Bürokratieabbau: Einigkeit über die Uneinigkeit im Bundestag

Am 21.10.2023 haben die Unionsfraktionen einen (weiteren) Antrag zum Bürokratieabbau im Bundestag eingebracht; die Ampelregierung verweist auf ihre Ankündigung für das größte Bürokratieentlastungspaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Wann aber liefert die Politik endlich Konkretes?

Hintergrund

Ordnungsrechtliche Anzeige- und Genehmigungserfordernisse, Handels- und steuerrechtliche Dokumentations-, Anzeige- und Aufbewahrungspflichten: Im Urteil der deutschen Unternehmen stellen neben dem Fachkräftemangel, dem zwischenzeitlichen Energiepreisanstieg vor allem die Bürokratiekostenbelastung eines der größten Wachstumshemmnisse dar. Von 2005 bis 2021 gab es drei Mittelstandsentlastungsgesetze, jetzt sollen endlich weitere Entlastungen folgen.

Viel Aktionismus, wenig Konkretes bislang im Bundestag

„Überbordende Bürokratie, Regelungssucht und mangelnde Flexibilität gefährden nicht nur den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland, sondern auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungs- und Leistungsfähigkeit unseres Staates“, heißt es zur Begründung im jüngsten CDU-/CSU-Antrag (BT-Drs. 20/8856), mit dem die Union eine umfassende „Agenda für Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung“ fordert. Diese Überzeugung wird niemand in Frage stellen, auch nicht im Bundestag. Aber was konkret fordert die Union? Folgende Eckpunkte lassen sich ausmachen:

  • Die Forderung nach einer „selbstbeschränkenden Bürokratiebremse“, „die eine sofortige Rücknahme neuer gesetzlicher oder untergesetzlicher Bürokratiebelastungen bewirkt, wenn eine bestimmte Bürokratiequote überschritten wird“.
  • Die „One in, one out“-Regelung soll zu einer „One in, two out“-Regelung werden, „die künftig auch den einmaligen Erfüllungsaufwand (Umstellungsaufwand) berücksichtigt und nicht durch Ausnahmen, etwa bei der Anwendung und Umsetzung von Europarecht, ausgehöhlt wird“. Die Regelung besagt, dass bei Neuregelungen, die zu einer Erhöhung des laufenden Erfüllungsaufwand führen, zeitnah dafür Sorge getragen werden muss, dass dieser Aufwand wieder reduziert wird.
  • Bei europarechtlichen Vorgaben verlangt die Union ein „klares Bekenntnis zur 1:1 Umsetzung“, zudem soll sich die Bundesregierung nach Willen der Abgeordneten auf EU-Ebene für ein „Bürokratiestopp und Belastungsmoratorium“ einsetzen.
  • Auf institutioneller Ebene wird vorgeschlagen, im Bundestag einen Ausschuss für Bürokratieabbau und Gesetzesevaluierung als ständigen Ausschuss einzusetzen.

Aber ist das für Bürger und Wirtschaft alles „anfassbar“, ist das ausreichend konkret? Von 2005 bis 2021 hat es die damalige Bundesregierung immerhin geschafft, drei Mittelstandsentlastungsgesetze (MEG I-III) auf den Weg zu bringen, die mit dem Abbau von Anzeige- und Dokumentationspflichten, Anhebung von Schwellenwerten im Steuerrecht und weiteren ganz konkreten Maßnahmen zu einem Entlastungsvolumen in Milliardenhöhe für die Wirtschaft geführt haben.

Wann endlich kommt das BEG IV?

Die Regierungsampel will ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag für einen spürbaren Bürokratieabbau auch zeitnah umsetzen. Mehr als ein „Eckpunktepapier“ des federführenden Bundesjustizministeriums (BMJ) hat das Kabinett seit dem 30.8.2023 aber auch noch nicht vorgestellt, obwohl ein konkreter Referentenentwurf „noch in diesem Jahr“ vorliegen soll. Das Vorhaben ist ambitioniert und soll den Bürokratiekostenbelastungsindex auf den niedrigsten Stand seit seiner Einführung reduzieren. „Nicht an den Worten, sondern an den Taten sollt ihr sie messen“ – wir warten also gespannt, wann den Worten Taten folgen.

Weitere Informationen:

NWB Online-Nachricht: Gesetzgebung | Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen

CDU-/CSU-Antrag BT-Drs.20/8856

Bundesregierung beschließt Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz: Wann kommt endlich der große Befreiungsschlag?

Bundesregierung beschließt Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz: Wann kommt endlich der große Befreiungsschlag?

Die Bundesregierung hat am 30.8.2023 die vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zum Abbau von bürokratischen Hürden geleistet werden.

Hintergrund

Überbordende Bürokratie ist nicht nur für Unternehmen ein ausgesprochener Wachstumskiller, sondern auch aus Sicht von Arbeitnehmern, Freiberuflern und Vereinen. Schon vor geraumer Zeit hat deshalb das BMJ mithilfe des Statistischen Bundesamtes eine Liste von 442 Vorschlägen erstellt, die das abbauen sollen, was Unternehmen, Einrichtungen und Bürger am meisten plagt und stört. Hiervon wurden 157 Vorschläge in die Kategorie 1 einsortiert, die Gegenstand eines Bürokratieabbaugesetzes sein könnten. Schon im Koalitionsvertrag der Ampelregierung war der Bürokratieabbau als Vorhaben in der laufenden Legislatur verabredet worden. Jetzt endlich liegen erste Eckpunkte für ein BEG IV vor.

Wesentliche Eckpunkte des BEG IV

Das Eckpunktepapier sieht insbesondere folgende für die Wirtschaft relevanten Maßnahmen vor:

  • Informationspflichten: Diese sollen auf Aktualität, Harmonisierungsmöglichkeiten und sonstige Ansatzpunkte zur Entlastung für den Mittelstand überprüft werden. Dabei werden die Informationspflichten im Energierecht, im Außenwirtschaftsrecht, im Mess- und Eichwesen sowie im Rahmen der Wirtschaftsstatistik, Gewerbe- und Handwerksordnung als auch in branchen- und berufsspezifischen Verordnungen auf den Prüfstand gestellt.
  • Aufbewahrungsfristen: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden.
  • Hotelmeldepflicht: Die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige soll abgeschafft werden.
  • Schriftformerfordernisse: Die Elektronische Form soll im BGB die Regelform werden. Deshalb sollen zahlreiche Schriftformerfordernisse soweit wie möglich aufgehoben werden. Auch soll der Rechtsverkehr für die Wirtschaft sowie für Bürgerinnen und Bürger vereinfacht und weitmöglichst digitalisiert werden.
  • Arbeitsverträge: Im Nachweisgesetz soll eine Regelung geschaffen werden, wonach wie bereits bisher bei schriftlichen Arbeitsverträgen die Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen zu erteilen, entfällt, wenn und soweit ein Arbeitsvertrag in einer die Schriftform ersetzenden gesetzlichen elektronischen Form geschlossen wurde. Entsprechendes soll für in elektronischer Form geschlossene Änderungsverträge bei Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen gelten. Ausgenommen werden sollen die Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige nach  2a Abs. 1 SchwarzarbeitsbekämpfungsG.
  • Arbeitszeit: Für die Regelung zur Erteilung von Arbeitszeugnissen in 630 BGB soll ebenfalls die elektronische Form ermöglicht werden. Das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz soll mit dem Ziel angepasst werden, dass die jeweiligen Aushangpflichten durch den Arbeitgeber auch erfüllt werden, wenn dieser die geforderten Informationen über die im Betrieb oder in der Dienststelle übliche Informations- und Kommunikationstechnik (etwa das Intranet) elektronisch zur Verfügung stellt, sofern alle Beschäftigten freien Zugang zu den Informationen haben.

Erste Bewertung

Das von der aktuellen Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigte neue Bürokratieentlastungsgesetz (Koalitionsvertrag 2021, S. 26) ist überfällig. Denn spürbare gesetzliche Entlastungsmaßnahmen sind zuletzt durch das Dritte Mittelstands-Entlastungsgesetz (MEG III, BGBl 2009 I S. 550) ab Ende März 2009 erfolgt: das ist eine gefühlte Ewigkeit her. Damals ist die Wirtschaft um mehr als 1,1 Milliarden Euro pro Jahr entlastet worden, durch Vereinfachungen im Steuer- und Handelsrecht, durch Abbau von Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten oder sonstige Erleichterungen.

Mit einem Referentenentwurf für ein BEG IV ist allerdings nicht vor Jahresende zu rechnen, mit einem Gesetzentwurf, der dann den Weg in den Bundestag findet, nicht vor Anfang 2024. Dann werden bereits wieder drei Jahre vergangen sein, seit dem Koalitionsversprechen. Auch das ist ein Zeichen wie dringlich die Ampelregierung den Bürokratieabbau in Deutschland zu nehmen scheint.

Weitere Informationen:

Bürokratieabbau? EU-Kommission will Schwellenwerte für Größenklassen von Kapitalgesellschaften nach zehn Jahren endlich wieder anheben

Die Größenklassen für Kapitalgesellschaften. Schon wieder ist es zehn Jahre her, dass die Schwellenwerte nach oben angepasst wurden. Wie schnell doch immer die Zeit vergeht. Erfreulich daher, dass die EU-Kommission das Thema nun angehen will. Um sich künftig die Arbeit zu erleichtern, sollte sie jedoch noch einen Schritt weiter gehen.

Was es mit den Größenklassen auf sich hat

Für Kapitalgesellschaften gibt es verschiedene Größenklassen, die in § 267 und § 267a HGB geregelt sind. Die Einordnung der Gesellschaften entscheidet beispielsweise darüber, welche Fristen für die Erstellung des Jahresabschlusses gelten, ob ein Lagebericht erstellt werden und ein Wirtschaftsprüfer den Abschluss prüfen muss.

Es ist erfreulich, wenn ein Unternehmen wächst. Doch dies bringt dann in einigen Fällen mehr Pflichten und damit höhere Kosten mit sich. Und durch die derzeit hohe Inflationsrate bedeuten mehr Umsatzerlöse nicht automatisch einen höheren Gewinn, denn eine der drei Kriterien für die Bestimmung der Größenklasse sind die Umsatzerlöse.

Was die EU-Kommission vorschlägt

Die EU-Kommission schlägt die Anhebung der Schwellenwerte vor, die bereits ab dem 1. Januar 2024 gelten soll. Eine schnelle Umsetzung ist aus Unternehmenssicht erfreulich, insbesondere wenn ansonsten ein Wechsel in eine größere Größenklasse ansteht. Vor allem bei Erfüllung der Kriterien für die Kategorie „groß“ bringt dies für Unternehmen neue Pflichten mit sich. Weiterlesen

BMJ-Verbändeabfrage: Welche bürokratischen Hürden könn(ten) abgebaut werden?

Nach wie vor stellen die bürokratischen Pflichten viele Unternehmen vor Herausforderungen. Dies möchte das BMJ nicht nur anerkennen, sondern (erneut einmal) angehen: Zu diesem Zwecke startete es kürzlich eine Umfrage unter den Verbänden zum Bürokratieabbau. Dessen Ergebnisse (www.bmj.de) können seit dem 14.04.2023 eingesehen werden.

Kategorisierung der Einzelvorschläge

Wichtig war v.a. zu identifizieren, welche Vorschläge das größte Entlastungspotenzial aufweisen können. Dazu hat das Statistische Bundesamt die 442 Vorschläge von 57 Verbänden in einem Folgeprozess aufbereitet, 5 Kategorien zugeordnet und priorisiert. Hierzu wurde in tabellarischer Form dargestellt, welche Vorschläge auf Basis von quantitativen und qualitativen Kriterien das größte Entlastungspotenzial aufweisen.

Aussichtsreiche Vorschläge für den steuerrechtlichen Bereich

Insbesondere für den steuerlichen Bereich wurde in Kategorie 1, ( d.h. derjenigen Kategorie von Vorschlägen, die für unmittelbare gesetzliche Maßnahmen der Ressorts oder für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz geeignet sind),  eine Vielzahl von Maßnahmen benannt. U.a. wird hier z.B. aufgeführt:

  • Anhebung der steuerlichen Buchführungsgrenzen:
    Die Grenzen für die Buchführungspflicht gem. § 141 Abs. 1 Satz 1 AO sollten angehoben werden, und zwar wie folgt: Jahresumsatz 1.000.000 EUR, Jahresgewinn 100.000 EUR. Durch die Anhebung könnten mehr KMU von dem Wahlrecht der einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 Satz 1 EStG) im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung profitieren. Gleichzeitig muss die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerungsgrenze in § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG entsprechend auf 1.000.000 EUR Jahresumsatz angehoben werden, damit gleichlaufend umsatzsteuerrechtlich niedrigere Aufzeichnungspflichten gelten.
  • Nationale Implementierung der globalen Mindestbesteuerung:
    Die geplanten Übergangsvorschriften zur Anerkennung von Country-by-Country-Reporting-Daten müssen in dauerhafte Regelungen überführt werden. Insbesondere sollten Länder in einer  sog. „White List“, deren nominale Steuerbelastung ausreichend hoch ist, um eine niedrigere Besteuerung von unter 15 Prozent auszuschließen, von der Berichtspflicht ausgenommen werden.
  • Kassenbonpflicht überprüfen:
    Die derzeit geltende Regelung, dass eine Befreiung von der Kassenbon-Pflicht durch den Betrieb individuell beim Finanzamt beantragt werden muss und nur bei Vorliegen eines Härtefalls erfolgt, soll hinterfragt werden.
  • Aufbewahrungsfristen verkürzen:
    Die Aufbewahrungsfristen gem. § 147 AO sollen laut Forderung möglichst auf einheitlich fünf Jahre verkürzt werden. Zudem sollen Unternehmen generell nicht mehr dazu verpflichtet sein, Unterlagen auch in analoger oder sonstiger nicht ausschließlich digitaler Form vorzuhalten. Auch mit Einbezug der Durchführung von Betriebsprüfungen sollte die Datenübertragung zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung in allen Fällen rein digital erfolgen können.
  • Gewerbesteuerfreibetrag anheben und Freiberuflerprivileg ausweiten:
    Der Freibetrag der Gewerbesteuer soll laut Forderungen minimal im Ausmaße der seit 1995 entstandenen Entwertung durch die Inflation angehoben werden. Alternativ sollte das Freiberuflerprivileg auf kleine Soloselbstständige ohne Angestellte (möglichst unabhängig von der Rechtsform) ausgeweitet werden, die im Wesentlichen ihr eigenes Wissen und Können vermarkten, ohne irgendein „Handelsgewerbe“ zu betreiben.

Das gesamte Dokument kann auf der Seite des BMJ heruntergeladen werden.

Zeitnahme Umsetzung der Maßnahmen?

Ob besonders groß oder klein: Fast alle Unternehmen leiden unter den Bürokratieverpflichtungen, die eine Vielzahl von Arbeitsstunden kosten. Immer wieder wird – etwa durch sogenannte Bürokratieentlastungsgesetze – versucht, den Unternehmen einen Teil dieser Verpflichtungen zu nehmen und sie zu reduzieren. Der große Wurf ist bislang allerdings nicht gelungen. Oftmals muss vielmehr vernommen werden, dass die Belastungen eher zu- als abnehmen. Es bleibt zu hoffen, dass insbesondere trotz vieler Vorgaben aus Brüssel an einzelnen Stellen eine Entlastung für die Unternehmerschaft geschaffen werden kann. Die benannten Vorschläge wären ein großer Schritt, der viele Unternehmen entlasten könnte.

Wann kommt endlich der Bürokratieabbau?

Am 21.4.2023 hat der Bundestag einen Entschließungsantrag der Unionsparteien zur weiteren Bearbeitung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Es wird Zeit, dass beim Bürokratieabbau für Wirtschaft und Bürger den Worten jetzt endlich Taten folgen.

Hintergrund

Der Bürokratieaufwand zählt nach Unternehmensbefragungen neben Fachkräftemangel und Energieversorgungsproblemen mit zu den wichtigsten Wachstumskillern für die deutsche Wirtschaft. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat festgestellt, dass der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft allein im Zeitraum 2021/22 von rund 6,7 auf etwa 17,4 Milliarden Euro angestiegen ist (NKR-Jahresbericht 2022, S. 4). Überbordende Dokumentations-, Melde- und Aufbewahrungspflichten, lange Verfahrensdauern sowie Vollzugs- und Umsetzungsprobleme in Behörden belasten die Wirtschaft vom Selbstständigen über kleine und mittlere Betriebe bis hin zu großen Unternehmen – und nicht nur diese, denn auch Bürger stöhnen unter Bürokratielasten.

Welche Initiativen zum Bürokratieabbau gab es zuletzt?

Spürbare gesetzliche Entlastungsmaßnahmen sind zuletzt durch das Dritte Mittelstands-Entlastungsgesetz (MEG III, BGBl 2009 I S. 550) ab Ende März 2009 erfolgt – lange her also. Hierdurch ist die Wirtschaft um mehr als 1,1 Milliarden Euro pro Jahr entlastet worden, durch Vereinfachungen im Steuer- und Handelsrecht, durch Abbau von Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten oder sonstige Erleichterungen.

Seitdem herrscht „Funkstille“: Das von der aktuellen Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigte neue Bürokratieentlastungsgesetz (Koalitionsvertrag 2021, S. 26) ist überfällig. Die Umsetzung des von der Koalition angekündigten Belastungsmoratoriums (Koalitionsausschuss, Beschluss vom 29.9.2022, S. 6) in Sachen Bürokratieabbau ist ebenfalls bislang nicht umgesetzt.

Den Mittelstand zu entlasten und die Wirtschafts- und Ordnungspolitik entsprechend zu priorisieren, hat der Bundestag nach einem Antrag (BT-Drs.20/5552) bereits am 9.2.2023 beraten und die Vorlage an den Wirtschaftsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen – bislang ohne greifbares Ergebnis. Mitte April 2023 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) darüber informiert, dass von 57 Verbänden insgesamt 442 konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau vorgelegt wurden, die jetzt profitiert werden sollen.

Wie geht’s weiter? Weiterlesen

Bürokratieabbau: Bundestag beschließt BEG III in zweiter und dritter Lesung

Der Bundestag hat am 24.10.2019 den Entwurf der Bundesregierung für ein „Drittes Bürokratieentlastungsgesetz“ (BT-Drucks. 19/13959, 19/14076) in 2./3. Lesung angenommen. Jetzt muss abschließend noch der Bundesrat zustimmen. Auch wenn das BEG III kommt: Bürokratieabbau muss weitergehen.

Hintergrund

Ich hatte bereits berichtet: Ziel des Entwurfes für ein Drittes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) ist es, Verfahren zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen, aber auch für Bürgerinnen und Bürger und für die Verwaltungen, wo möglich, weiter zu verringern. Allein die Wirtschaft soll jährlich um 1,168 Mrd. Euro an Bürokratiekosten entlastet werden.

Was ändert sich? Weiterlesen

Update Bürokratieabbau – Bundesregierung einigt sich auf Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III)

Erst vor kurzem hat das BMWi zur Umsetzung der von Bundesminister Altmaier angekündigten Mittelstandsstrategie einen Referentenentwurf für ein BEG III vorgelegt. Am 18.9.2019 hat sich nun auf den entsprechenden Gesetzentwurf geeinigt. Das kann jedoch nur der Anfang für einen nachhaltig spürbaren Bürokratieabbau sein, weitere Schritte müssen folgen.

Hintergrund

Überbordende Bürokratie hemmt Innovationen und schwächt den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig – sagen rund rund zwei Drittel der deutschen Unternehmen. Deshalb hat der Gesetzgeber bereits in der Vergangenheit mit dem BEG I (BGBl 2015 I S. 1400) und dem BEG II (BGBl 2017 I S. 2143 ) begonnen, den gesetzlichen Bürokratiedschungel zu lichten. Allerdings war das in vielen Bereichen nur halbherzig – aus fiskalischen Gründen. Den Verabredungen im Koalitionsvertrag von 2018 entsprechend „liefert“ die Bundesregierung jetzt mit dem BEG III aber immerhin: Das Entlastungspaket soll die Wirtschaft, aber auch Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um rd. 1,1 Mrd. Euro entlasten.

Was ist im BEG III geplant? Weiterlesen