Bürokratieabbau: Bundesregierung will Unternehmensgründungen beschleunigen

Im Rahmen der Start-up-Strategie arbeitet die Bundesregierung nach einer aktuellen Antwort auf eine Oppositionsanfrage (BT-Drs. 20/11487 v. 22.5.2024) an der Verknüpfung von gründungsrelevanten Online-Diensten, um dem Ziel der Umsetzung eines One-Stop-Shops für Unternehmensgründungen näherzukommen.

Hintergrund

Immer weniger Menschen in Deutschland wollen nach dem aktuellen DIHK-Gründerreport 2023 ein Unternehmen gründen. Für das Jahr 2022 vermelden die Industrie- und Handelskammern, die und vier Mio. Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen repräsentieren, abermals einen Rückgang der Informations- und Beratungsgespräche zur Neugründung. Die Zahl der Gespräche ist im Vergleich zum Vorjahr um drei Prozent gesunken und erreicht mit 154.785 einen Tiefstand in der seit 2002 geführten Zählung.

Auch der längerfristige Trend zeigt nach unten. Seit 13 Jahren erkundigen sich jeweils weniger Personen bei den IHKs zu Unternehmensgründungen, unterbrochen von Ausnahmen in den Jahren 2016 und 2019. Das rückläufige Gründungsinteresse beruht auf einer Vielzahl von Gründen wie Fachkräftemangel, Folgen des Krieges Russlands in der Ukraine, hohen Energiepreise und hartnäckiger Inflation. All das erhöht die Unsicherheiten bezüglich zukünftiger Marktentwicklungen, erhöht das unternehmerische Risiko und hemmt so das Interesse an Neugründungen. Vor allem aber beklagen Gründungswillige auch eine hohe Bürokratielast bei der der Unternehmensgründungen mit einer Vielzahl beteiligter Stellen, Nachweispflichten und Formvorschriften.

Bisherige Initiativen der Bundesregierung zur Beschleunigung von Gründungsverfahren

Angestrebt wird von der Bundesregierung eine integrierte volldigitale Lösung für den gesamten Gründungsprozess. Bisher erfolgt sind dabei folgende Maßnahmen: Weiterlesen

Bürokratieabbau: BMJ legt Verordnungsentwurf für weiteren Bürokratieabbau vor

Das BMJ geht beim Bürokratieabbau den nächsten Schritt: Nach dem Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) hat das BMJ jetzt den Referentenentwurf für eine Verordnung zum weiteren Bürokratieabbau vorgelegt.

Hintergrund

Der Abbau überflüssiger Bürokratie ist als Daueraufgabe Teil des staatlichen Handelns, egal auf welcher Ebene. Die am 30.8.2023 vorgelegten Eckpunkte des BMJ für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurden von der Bundesregierung am 25.10.2023 auf den Weg gebracht und als Regierungsentwurf am 13.3.2024 vom Kabinett beschlossen. Nach der Stellungnahme des Bundesrates im sog. ersten Durchgang (BR-Drs. 124/24 (B) vom 26.4.2024) hat das Bundeskabinett den BEG-IV-Gesetzentwurf am 8.5.2024 im Kabinett beschlossen und im Bundestag am 17.5.2024 in erster Lesung eingebracht (BT-Drs. 20/11306).

Worum geht es beim jetzigen Verordnungsentwurf?

Der jetzt vom BMJ vorgelegte Verordnungsentwurf (BEV-E) flankiert das anstehende BEG IV und regelt die Bereiche, die durch Rechtsverordnung zu regeln sind. Der Verordnungsentwurf umfasst insgesamt 25 Vorschläge, deren jährliches Entlastungsvolumen für die Wirtschaft rund 22,6 Millionen Euro beträgt. Die Einzelmaßnahmen betreffen hauptsächlich den Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten, Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung sowie weitere Verfahrenserleichterungen und Rechtsbereinigung. Weiterlesen

Update: Bundesregierung bringt IV. Bürokratieentlastungsgesetz im Bundestag ein

Die Bundesregierung hat nach der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung des Kabinetts am 17.5.2024 den förmlichen Gesetzentwurf für das BEG IV ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Ob das Gesetz nun schnell beschlossen wird, steht aber weiter in den Sternen.

Hintergrund

Unnötige Bürokratie und Überregulierung behindern unternehmerisches Engagement und wirtschaftliche Dynamik. Die am 30.8.2023 vorgelegten Eckpunkte des BMJ für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurden von der Bundesregierung am 25.10.2023 auf den Weg gebracht und als Regierungsentwurf am 13.3.2024 vom Kabinett beschlossen. Das Entlastungsvolumen des BEG IV soll nach dem Stand des Regierungsentwurfs vom 13.3.2024 im Rahmen des Pakets rund 944 Mio. Euro pro Jahr betragen. Es ist unter anderem vorgesehen, Formerfordernisse im Zivilrecht abzusenken, Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht zu verkürzen sowie für deutsche Staatsangehörige die Hotelmeldepflicht abzuschaffen.

Wie ist der aktuelle Sachstand?

Nach der Stellungnahme des Bundesrates im sog. ersten Durchgang (BR-Drs.124/24 (B) vom 26.4.2024) hat das Bundeskabinett den BEG IV Gesetzentwurf am 8.5.2024 im Kabinett beschlossen und im Bundestag am 17.5.2024 eingebracht (BT-Drs. 20/11306). Weiterlesen

Bürokratieentlastung Nr. 4: Weitere Entlastungen basierend auf dem RegE

Bereits am 13.03.2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen, mit dem u.a. Aufbewahrungsfristen verkürzt und umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert werden sollen. Im Vergleich zum Referentenentwurf (ich habe hierzu berichtet: BEG 4: Abbau des Schriftformerfordernisses als richtiger Schritt) sind weitere Entlastungen aufgenommen worden.

Hierdurch ist das Volumen für Entlastungen nochmals deutlich gestiegen: Es beläuft sich nunmehr laut Gesetzesentwurf auf rund 944 Mio. € pro Jahr.

Kernaspekte des BEG IV:

Bisherige Kernpunkte des Gesetzgebungsverfahrens sind sowohl die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre als auch ein deutlicher Wegfall der Schriftformerfordernisse zugunsten der Textform in zahlreichen Fällen. Beide Aspekte können als positiv bewertet werden. Neu im Vergleich zum RefE wurden nun weitere Aspekte aufgenommen: Weiterlesen

Update Wachstumschancengesetz: Verbände fordern Blockadeende im Vermittlungsausschuss

In einem „Brandbrief“ an die Ministerpräsidenten haben 18 Verbände am 18.2.2024 ein Ende der Blockade gegen das Wachstumschancengesetz gefordert. Wie ist das einzuordnen und zu bewerten?

Hintergrund

Der Bundestag hatte mit Regierungsmehrheit im November 2023 das Wachstumschancengesetz beschlossen, das mit einem ursprünglich geplanten Entlastungsvolumen von rund 7 Mrd. €/Jahr Steuerentlastungen, Bürokratieabbau und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vorsieht. Der Bundesrat hat wegen massiver Steuerausfälle der Länder allerdings nachfolgend die erforderliche Zustimmung versagt und den Vermittlungsausschuss (Art. 77 GG) angerufen. Dieser will final am 21.2.2024 tagen und eine Empfehlung beschließen.

Wirtschaftsverbände fordern Einigung im Vermittlungsausschuss

18 Wirtschaftsverbände haben am 18.2.2023 in einem Brief an die Ministerpräsidenten eindringlich verlangt, das Wachstumschancengesetz so schnell wie möglich zu verabschieden. „Es steht nichts weniger auf dem Spiel als die Rettung des deutschen Mittelstands, der 99 Prozent aller Unternehmen und damit das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bildet“, heißt es in dem Schreiben. Weiterlesen

Bundesregierung bringt Reform der Betriebsgrößenklassen bei Kapitalgesellschaften auf den Weg

Die Schwellenwerte für die Betriebsgrößenklassen von Kapitalgesellschaften (§§ 267 ff. HGB) sollen angehoben werden. Damit werden Bürokratiekosten für Unternehmen gesenkt; allerdings gibt es auch Kritikpunkte.

Hintergrund

An die Einstufung von Kapitalgesellschaften in Größenklassen knüpfen sich eine Reihe von Rechtsfolgen insbesondere bei der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses, jeweils abhängig von der Größe der Kapitalgesellschaft. Die RL (EU) 2023/2775 der EU-Kommission vom 17.10.2023 zur Änderung der RL 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Anpassung der Größenkriterien für Kleinstunternehmen und für kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen (Bilanzrichtlinie) ist am 21.12.2023 veröffentlicht worden und am 24.12.2023 in Kraft getreten (ABl. L vom 21.12.2023, S. 1). Die erforderliche Umsetzung in Deutschland soll jetzt nach einem BMJ-Vorschlag zeitnah durch Änderung der §§ 267 ff. HGB erfolgen.

BMJ legt Formulierungshilfe für Regierungsentwurf vor

Am 17.1.2024 hat das BMJ eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgelegt. Damit soll durch Ergänzung eines bereits im Oktober 2023 auf den Weg gebrachten anderen Gesetzes (BT-Drs. 20/8762) die EU RL 2023/2775 in Deutschland 1:1 umgesetzt werden. Weiterlesen

Neuigkeiten vom Bürokratieschwund: Bundestag lehnt mit Ampel-Mehrheit Oppositionsantrag zum Bürokratieabbau ab

Am 30.11.2023 hat der Bundestag mit Ampelmehrheit eine von der CDU/CSU-Fraktion geforderte „Bürokratiebremse“ abgelehnt. Aber wann kommt endlich das Bürokratieentlastungsgesetz?

Hintergrund

Überbordende Bürokratie ist ein Hemmschuh für eine Volkswirtschaft: Anzeige-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten oder überlange Genehmigungsverfahren belasten nicht nur die Wirtschaft, sondern sind auch aus Sicht der Bürger ein ständiges Ärgernis. Mit den sog. Mittelstandsentlastungsgesetzen (MEG I – III) hatte der Bund vor einigen Jahren zuletzt in größerem Umfang die Bürokratieaxt angelegt (ich habe im Blog berichtet). Bürokratieabbau ist auch ein erklärtes Ziel der Bundesregierung im Koalitionsvertrag. Im Sommer 2023 wurden Eckpunkte des BMJ für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgestellt – dabei ist es aus Regierungssicht bislang geblieben.

CDU/CSU-Antrag bleibt ohne Erfolg

Der jetzt im Bundestag gescheiterte CDU/CSU-Antrag „Wirtschaftsstandort Deutschland stärken, Wirtschaft unterstützen – Abbau überflüssiger und belastender Bürokratie“ (BT-Drs.  20/6408) ist datiert vom 21.4. Die Union forderte unter anderem die Einführung einer sogenannten “Bürokratiebremse“ bei der Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bundesverwaltung. Diese solle bewirken, dass für jeden neuen Beschäftigten eine gleichwertige Stelle an anderer Stelle gestrichen werden sollte.  Weiterlesen

Bürokratieabbau: Einigkeit über die Uneinigkeit im Bundestag

Am 21.10.2023 haben die Unionsfraktionen einen (weiteren) Antrag zum Bürokratieabbau im Bundestag eingebracht; die Ampelregierung verweist auf ihre Ankündigung für das größte Bürokratieentlastungspaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Wann aber liefert die Politik endlich Konkretes?

Hintergrund

Ordnungsrechtliche Anzeige- und Genehmigungserfordernisse, Handels- und steuerrechtliche Dokumentations-, Anzeige- und Aufbewahrungspflichten: Im Urteil der deutschen Unternehmen stellen neben dem Fachkräftemangel, dem zwischenzeitlichen Energiepreisanstieg vor allem die Bürokratiekostenbelastung eines der größten Wachstumshemmnisse dar. Von 2005 bis 2021 gab es drei Mittelstandsentlastungsgesetze, jetzt sollen endlich weitere Entlastungen folgen.

Viel Aktionismus, wenig Konkretes bislang im Bundestag

„Überbordende Bürokratie, Regelungssucht und mangelnde Flexibilität gefährden nicht nur den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland, sondern auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungs- und Leistungsfähigkeit unseres Staates“, heißt es zur Begründung im jüngsten CDU-/CSU-Antrag (BT-Drs. 20/8856), mit dem die Union eine umfassende „Agenda für Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung“ fordert. Diese Überzeugung wird niemand in Frage stellen, auch nicht im Bundestag. Aber was konkret fordert die Union? Folgende Eckpunkte lassen sich ausmachen:

  • Die Forderung nach einer „selbstbeschränkenden Bürokratiebremse“, „die eine sofortige Rücknahme neuer gesetzlicher oder untergesetzlicher Bürokratiebelastungen bewirkt, wenn eine bestimmte Bürokratiequote überschritten wird“.
  • Die „One in, one out“-Regelung soll zu einer „One in, two out“-Regelung werden, „die künftig auch den einmaligen Erfüllungsaufwand (Umstellungsaufwand) berücksichtigt und nicht durch Ausnahmen, etwa bei der Anwendung und Umsetzung von Europarecht, ausgehöhlt wird“. Die Regelung besagt, dass bei Neuregelungen, die zu einer Erhöhung des laufenden Erfüllungsaufwand führen, zeitnah dafür Sorge getragen werden muss, dass dieser Aufwand wieder reduziert wird.
  • Bei europarechtlichen Vorgaben verlangt die Union ein „klares Bekenntnis zur 1:1 Umsetzung“, zudem soll sich die Bundesregierung nach Willen der Abgeordneten auf EU-Ebene für ein „Bürokratiestopp und Belastungsmoratorium“ einsetzen.
  • Auf institutioneller Ebene wird vorgeschlagen, im Bundestag einen Ausschuss für Bürokratieabbau und Gesetzesevaluierung als ständigen Ausschuss einzusetzen.

Aber ist das für Bürger und Wirtschaft alles „anfassbar“, ist das ausreichend konkret? Von 2005 bis 2021 hat es die damalige Bundesregierung immerhin geschafft, drei Mittelstandsentlastungsgesetze (MEG I-III) auf den Weg zu bringen, die mit dem Abbau von Anzeige- und Dokumentationspflichten, Anhebung von Schwellenwerten im Steuerrecht und weiteren ganz konkreten Maßnahmen zu einem Entlastungsvolumen in Milliardenhöhe für die Wirtschaft geführt haben.

Wann endlich kommt das BEG IV?

Die Regierungsampel will ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag für einen spürbaren Bürokratieabbau auch zeitnah umsetzen. Mehr als ein „Eckpunktepapier“ des federführenden Bundesjustizministeriums (BMJ) hat das Kabinett seit dem 30.8.2023 aber auch noch nicht vorgestellt, obwohl ein konkreter Referentenentwurf „noch in diesem Jahr“ vorliegen soll. Das Vorhaben ist ambitioniert und soll den Bürokratiekostenbelastungsindex auf den niedrigsten Stand seit seiner Einführung reduzieren. „Nicht an den Worten, sondern an den Taten sollt ihr sie messen“ – wir warten also gespannt, wann den Worten Taten folgen.

Weitere Informationen:

NWB Online-Nachricht: Gesetzgebung | Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen

CDU-/CSU-Antrag BT-Drs.20/8856

Bundesregierung beschließt Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz: Wann kommt endlich der große Befreiungsschlag?

Bundesregierung beschließt Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz: Wann kommt endlich der große Befreiungsschlag?

Die Bundesregierung hat am 30.8.2023 die vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zum Abbau von bürokratischen Hürden geleistet werden.

Hintergrund

Überbordende Bürokratie ist nicht nur für Unternehmen ein ausgesprochener Wachstumskiller, sondern auch aus Sicht von Arbeitnehmern, Freiberuflern und Vereinen. Schon vor geraumer Zeit hat deshalb das BMJ mithilfe des Statistischen Bundesamtes eine Liste von 442 Vorschlägen erstellt, die das abbauen sollen, was Unternehmen, Einrichtungen und Bürger am meisten plagt und stört. Hiervon wurden 157 Vorschläge in die Kategorie 1 einsortiert, die Gegenstand eines Bürokratieabbaugesetzes sein könnten. Schon im Koalitionsvertrag der Ampelregierung war der Bürokratieabbau als Vorhaben in der laufenden Legislatur verabredet worden. Jetzt endlich liegen erste Eckpunkte für ein BEG IV vor.

Wesentliche Eckpunkte des BEG IV

Das Eckpunktepapier sieht insbesondere folgende für die Wirtschaft relevanten Maßnahmen vor:

  • Informationspflichten: Diese sollen auf Aktualität, Harmonisierungsmöglichkeiten und sonstige Ansatzpunkte zur Entlastung für den Mittelstand überprüft werden. Dabei werden die Informationspflichten im Energierecht, im Außenwirtschaftsrecht, im Mess- und Eichwesen sowie im Rahmen der Wirtschaftsstatistik, Gewerbe- und Handwerksordnung als auch in branchen- und berufsspezifischen Verordnungen auf den Prüfstand gestellt.
  • Aufbewahrungsfristen: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden.
  • Hotelmeldepflicht: Die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige soll abgeschafft werden.
  • Schriftformerfordernisse: Die Elektronische Form soll im BGB die Regelform werden. Deshalb sollen zahlreiche Schriftformerfordernisse soweit wie möglich aufgehoben werden. Auch soll der Rechtsverkehr für die Wirtschaft sowie für Bürgerinnen und Bürger vereinfacht und weitmöglichst digitalisiert werden.
  • Arbeitsverträge: Im Nachweisgesetz soll eine Regelung geschaffen werden, wonach wie bereits bisher bei schriftlichen Arbeitsverträgen die Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen zu erteilen, entfällt, wenn und soweit ein Arbeitsvertrag in einer die Schriftform ersetzenden gesetzlichen elektronischen Form geschlossen wurde. Entsprechendes soll für in elektronischer Form geschlossene Änderungsverträge bei Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen gelten. Ausgenommen werden sollen die Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige nach  2a Abs. 1 SchwarzarbeitsbekämpfungsG.
  • Arbeitszeit: Für die Regelung zur Erteilung von Arbeitszeugnissen in 630 BGB soll ebenfalls die elektronische Form ermöglicht werden. Das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz soll mit dem Ziel angepasst werden, dass die jeweiligen Aushangpflichten durch den Arbeitgeber auch erfüllt werden, wenn dieser die geforderten Informationen über die im Betrieb oder in der Dienststelle übliche Informations- und Kommunikationstechnik (etwa das Intranet) elektronisch zur Verfügung stellt, sofern alle Beschäftigten freien Zugang zu den Informationen haben.

Erste Bewertung

Das von der aktuellen Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigte neue Bürokratieentlastungsgesetz (Koalitionsvertrag 2021, S. 26) ist überfällig. Denn spürbare gesetzliche Entlastungsmaßnahmen sind zuletzt durch das Dritte Mittelstands-Entlastungsgesetz (MEG III, BGBl 2009 I S. 550) ab Ende März 2009 erfolgt: das ist eine gefühlte Ewigkeit her. Damals ist die Wirtschaft um mehr als 1,1 Milliarden Euro pro Jahr entlastet worden, durch Vereinfachungen im Steuer- und Handelsrecht, durch Abbau von Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten oder sonstige Erleichterungen.

Mit einem Referentenentwurf für ein BEG IV ist allerdings nicht vor Jahresende zu rechnen, mit einem Gesetzentwurf, der dann den Weg in den Bundestag findet, nicht vor Anfang 2024. Dann werden bereits wieder drei Jahre vergangen sein, seit dem Koalitionsversprechen. Auch das ist ein Zeichen wie dringlich die Ampelregierung den Bürokratieabbau in Deutschland zu nehmen scheint.

Weitere Informationen:

Bürokratieabbau? EU-Kommission will Schwellenwerte für Größenklassen von Kapitalgesellschaften nach zehn Jahren endlich wieder anheben

Die Größenklassen für Kapitalgesellschaften. Schon wieder ist es zehn Jahre her, dass die Schwellenwerte nach oben angepasst wurden. Wie schnell doch immer die Zeit vergeht. Erfreulich daher, dass die EU-Kommission das Thema nun angehen will. Um sich künftig die Arbeit zu erleichtern, sollte sie jedoch noch einen Schritt weiter gehen.

Was es mit den Größenklassen auf sich hat

Für Kapitalgesellschaften gibt es verschiedene Größenklassen, die in § 267 und § 267a HGB geregelt sind. Die Einordnung der Gesellschaften entscheidet beispielsweise darüber, welche Fristen für die Erstellung des Jahresabschlusses gelten, ob ein Lagebericht erstellt werden und ein Wirtschaftsprüfer den Abschluss prüfen muss.

Es ist erfreulich, wenn ein Unternehmen wächst. Doch dies bringt dann in einigen Fällen mehr Pflichten und damit höhere Kosten mit sich. Und durch die derzeit hohe Inflationsrate bedeuten mehr Umsatzerlöse nicht automatisch einen höheren Gewinn, denn eine der drei Kriterien für die Bestimmung der Größenklasse sind die Umsatzerlöse.

Was die EU-Kommission vorschlägt

Die EU-Kommission schlägt die Anhebung der Schwellenwerte vor, die bereits ab dem 1. Januar 2024 gelten soll. Eine schnelle Umsetzung ist aus Unternehmenssicht erfreulich, insbesondere wenn ansonsten ein Wechsel in eine größere Größenklasse ansteht. Vor allem bei Erfüllung der Kriterien für die Kategorie „groß“ bringt dies für Unternehmen neue Pflichten mit sich. Weiterlesen