Wann kommt endlich der Bürokratieabbau?

Am 21.4.2023 hat der Bundestag einen Entschließungsantrag der Unionsparteien zur weiteren Bearbeitung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Es wird Zeit, dass beim Bürokratieabbau für Wirtschaft und Bürger den Worten jetzt endlich Taten folgen.

Hintergrund

Der Bürokratieaufwand zählt nach Unternehmensbefragungen neben Fachkräftemangel und Energieversorgungsproblemen mit zu den wichtigsten Wachstumskillern für die deutsche Wirtschaft. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat festgestellt, dass der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft allein im Zeitraum 2021/22 von rund 6,7 auf etwa 17,4 Milliarden Euro angestiegen ist (NKR-Jahresbericht 2022, S. 4). Überbordende Dokumentations-, Melde- und Aufbewahrungspflichten, lange Verfahrensdauern sowie Vollzugs- und Umsetzungsprobleme in Behörden belasten die Wirtschaft vom Selbstständigen über kleine und mittlere Betriebe bis hin zu großen Unternehmen – und nicht nur diese, denn auch Bürger stöhnen unter Bürokratielasten.

Welche Initiativen zum Bürokratieabbau gab es zuletzt?

Spürbare gesetzliche Entlastungsmaßnahmen sind zuletzt durch das Dritte Mittelstands-Entlastungsgesetz (MEG III, BGBl 2009 I S. 550) ab Ende März 2009 erfolgt – lange her also. Hierdurch ist die Wirtschaft um mehr als 1,1 Milliarden Euro pro Jahr entlastet worden, durch Vereinfachungen im Steuer- und Handelsrecht, durch Abbau von Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten oder sonstige Erleichterungen.

Seitdem herrscht „Funkstille“: Das von der aktuellen Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigte neue Bürokratieentlastungsgesetz (Koalitionsvertrag 2021, S. 26) ist überfällig. Die Umsetzung des von der Koalition angekündigten Belastungsmoratoriums (Koalitionsausschuss, Beschluss vom 29.9.2022, S. 6) in Sachen Bürokratieabbau ist ebenfalls bislang nicht umgesetzt.

Den Mittelstand zu entlasten und die Wirtschafts- und Ordnungspolitik entsprechend zu priorisieren, hat der Bundestag nach einem Antrag (BT-Drs.20/5552) bereits am 9.2.2023 beraten und die Vorlage an den Wirtschaftsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen – bislang ohne greifbares Ergebnis. Mitte April 2023 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) darüber informiert, dass von 57 Verbänden insgesamt 442 konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau vorgelegt wurden, die jetzt profitiert werden sollen.

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Bürokratieabbau: Bundestag beschließt BEG III in zweiter und dritter Lesung

Der Bundestag hat am 24.10.2019 den Entwurf der Bundesregierung für ein “Drittes Bürokratieentlastungsgesetz“ (BT-Drucks. 19/13959, 19/14076) in 2./3. Lesung angenommen. Jetzt muss abschließend noch der Bundesrat zustimmen. Auch wenn das BEG III kommt: Bürokratieabbau muss weitergehen.

Hintergrund

Ich hatte bereits berichtet: Ziel des Entwurfes für ein Drittes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) ist es, Verfahren zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen, aber auch für Bürgerinnen und Bürger und für die Verwaltungen, wo möglich, weiter zu verringern. Allein die Wirtschaft soll jährlich um 1,168 Mrd. Euro an Bürokratiekosten entlastet werden.

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Update Bürokratieabbau – Bundesregierung einigt sich auf Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III)

Erst vor kurzem hat das BMWi zur Umsetzung der von Bundesminister Altmaier angekündigten Mittelstandsstrategie einen Referentenentwurf für ein BEG III vorgelegt. Am 18.9.2019 hat sich nun auf den entsprechenden Gesetzentwurf geeinigt. Das kann jedoch nur der Anfang für einen nachhaltig spürbaren Bürokratieabbau sein, weitere Schritte müssen folgen.

Hintergrund

Überbordende Bürokratie hemmt Innovationen und schwächt den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig – sagen rund rund zwei Drittel der deutschen Unternehmen. Deshalb hat der Gesetzgeber bereits in der Vergangenheit mit dem BEG I (BGBl 2015 I S. 1400) und dem BEG II (BGBl 2017 I S. 2143 ) begonnen, den gesetzlichen Bürokratiedschungel zu lichten. Allerdings war das in vielen Bereichen nur halbherzig – aus fiskalischen Gründen. Den Verabredungen im Koalitionsvertrag von 2018 entsprechend „liefert“ die Bundesregierung jetzt mit dem BEG III aber immerhin: Das Entlastungspaket soll die Wirtschaft, aber auch Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um rd. 1,1 Mrd. Euro entlasten.

Was ist im BEG III geplant? Weiterlesen