Gewerkschaftstreue muss vom Fiskus belohnt werden

Manch Arbeitnehmer bleibt seiner Gewerkschaft auch im Rentenalter bzw. nach der Pensionierung treu. Die Frage ist dann, ob die Gewerkschaftsbeiträge und andere Aufwendungen für den Berufsverband, insbesondere für eine ehrenamtliche Tätigkeit, weiterhin als Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Dazu hat der BFH nun mit Urteil vom 28.6.2023 (VI R 17/21) entschieden: Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit sind als Werbungskosten bei ihren Versorgungsbezügen zu berücksichtigen.

Der Sachverhalt:

Die Klägerin bezieht als pensionierte Landesbeamtin Versorgungsbezüge. Bis zum Eintritt in den Ruhestand war sie hauptamtlich für die Gewerkschaft X im Deutschen Gewerkschaftsbund tätig und hierfür von ihrem Dienstherrn freigestellt. Seit dem Eintritt in den Ruhestand ist die Klägerin für verschiedene Gremien der Gewerkschaft X ehrenamtlich tätig. In der Einkommensteuererklärung machte sie Aufwendungen für diese Tätigkeit als Werbungskosten geltend. Dem folgte das Finanzamt nicht. Doch FG und BFH sehen die Sache anders. Weiterlesen

Übungsleiterfreibetrag für nebenberufliche Fahrer im Bereich der Tagespflege

Bürgerschaftlich engagierte Fahrer, die nebenberuflich für eine teilstationäre Einrichtung der Tagespflege im Fahrdienst tätig sind, erbringen Pflegeleistungen und haben deshalb Anspruch auf den Übungsleiterfreibetrag für Pfleger gemäß § 3 Nr. 26 EStG – so lässt sich das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 8.3.2018 – 3 K 888/16 zusammenfassen.

Es ging um folgenden Sachverhalt:

Ein Seniorenzentrum bietet u.a. teilstationäre Tagespflege an. Dabei holen nebenberuflich tätige Fahrer des Heims in speziell ausgestatteten Kleinbussen die Pflegebedürftigen zu Hause ab und bringen sie abends wieder dorthin zurück. Die Fahrer helfen den Personen von der Wohnung zum Bus und beim Ein- und Ausstieg. Die Fahrer erhalten eine Aufwandsentschädigung von höchstens 2.400 Euro jährlich. Der Arbeitgeber ist der Auffassung, dass die Vergütungen in Höhe des Übungsleiterfreibetrages gemäß § 3 Nr. 26 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Das Finanzamt hingegen berücksichtigte lediglich den Ehrenamtsfreibetrag von 720 Euro gemäß § 3 Nr. 26a EStG. Es erließ gegen das Heim einen Lohnsteuer-Haftungsbescheid über 6.052,01 Euro. Die der Haftung zugrunde gelegte Lohnsteuer für die Fahrer wurde nach Steuerklasse VI bemessen. Doch die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Weiterlesen

Der Stellenwert der ehrenamtlichen Tätigkeit

Kürzlich erschien in diesem Blog ein Betrag zur Frage „Ehrenamtliche Tätigkeit oder FG-Termin – was ist höher zu gewichten?“. Bei der aufgeworfenen Frage ging es darum, ob ein Gerichtstermin aufgrund einer ehrenamtlichen Tätigkeit verschoben werden kann. Diese Frage ist sicherlich spannend, zumal sich in Deutschland, folgt man aktuellen Studien, mehr als 16 Millionen Menschen ehrenamtlich engagieren. Tendenz steigend. Diese Personen leisten einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag als Übungsleiter in Vereinen, in freiwilligen Feuerwehren, im Rettungsdienst oder Katastrophenschutz oder gingen während des Corona Lockdowns für ältere Mitmenschen einkaufen. Die Würdigung ehrenamtlich Tätiger findet zu selten in Worten und noch seltener monetär statt.

Trotzdem finden berufsständische Versorgungswerke eine erstaunlich einfache Antwort auf die Frage, wie mit der ehrenamtlichen Tätigkeit im Rahmen der Beitragspflicht umgegangen wird. Im Gegensatz zur Deutschen Rentenversicherung können die Einkünfte aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit dort einer Beitragspflicht unterliegen. Das System soll am Versorgungswerk der Steuerberater in Baden-Württemberg an einem fiktiven Beispiel verdeutlicht werden: Weiterlesen

Update: Stärkung des Ehrenamts durch Erhöhung der Übungsleiterpauschale

Die Erhöhung der Übungsleiterpauschale und eine Vereinfachung beim Spendenabzug sollen kommen. Entsprechende Verbesserungen des Gemeinnützigkeitsrechts und zur Stärkung des Ehrenamtes sollen in die Beratungen zum Jahressteuergesetz eingebracht werden. Ziel der konkreten Maßnahmen ist es, Vereinfachungen zu erreichen und neue Anreize für das Ehrenamt zu setzen.

Aktueller Rechtsstand

Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren beruflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflicher künstlerischen Tätigkeit oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag für eine juristische Person des öffentlichen Rechtes sind gemäß § 3 Nr. 26 EStG bis zur Höhe von insgesamt 2.400 Euro im Jahr steuerfrei. Die sog. Übungsleiterpauschale wurde 2013 mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes von 2.100 Euro auf aktuell 2.400 Euro angehoben.

Da sich die tatsächlichen und wirtschaftlichen Bedingungen im Laufe der Zeit ändern, sind auch die steuerlichen Regelungen immer wieder zu überprüfen und anzupassen. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich daher am 05.09.2019 auf folgende Maßnahmen geeinigt: Weiterlesen

Stärkung des Ehrenamts – Bundesrat schlägt Erhöhung der Übungsleiterpauschale vor

Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter sind bis zur Höhe von insgesamt 2.400 Euro im Jahr steuerfrei. Nun gibt es Überlegungen, das Ehrenamt zu stärken und diese Beträge anzuheben. Jetzt hat der Bundesrat vorgeschlagen, die sog. Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale zu erhöhen. Aber werden die Erhöhungen wirklich kommen? Weiterlesen