Energiepreispauschale kommt bei Studenten gut an

Bis zum Stichtag 21.3.2023 ist der einmalige 200-Euro-Energiepreis-Zuschuss an 1.011.460 Studentinnen und Studenten beziehungsweise Fachschülerinnen und Fachschüler ausgezahlt worden, hat die Bundesregierung mitgeteilt. Die Energiepreispauschale kommt offenbar gut an.

Hintergrund

Bereits im September 2022 hatte die Bundesregierung die 200-Euro-Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler angekündigt, Mitte Dezember 2022 wurde diese gesetzlich beschlossen (EPPSG v.16.12.2022, BGBl 2022 I S.2357). Mitte Februar 2023 haben sich die Länder endlich über die digitale Antragsplattform geeinigt, seit 15.3.2023 ist die Antragstellung möglich.

Studenten-EEP erweist sich als Erfolg

Insgesamt rund 2,95 Millionen Studierende und etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler sind nach Angaben der Bundesregierung anspruchsberechtigt Weiterlesen

Endlich: Energiepreispauschale (EEP) für Studierende kann ab sofort beantragt werden

Mehr 3,5 Mio. Studierende und Fachschüler/innen an deutschen Ausbildungsstätten können aufatmen: Die einmalige EEP kann seit gestern (15.3.2023) endlich beantragt werden.

Hintergrund

Nach der mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 23.5.2022 (BGBI 2022 I S. 749) beschlossenen einmaligen steuerpflichtige Energiekostenpauschale (EEP) von 300 Euro und der Ausweitung der EEP für Rentner und Versorgungsempfänger (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG, BGBl 2022 I S.1985) wurde mit dem EPPSG vom 16.1.2022 (BGBl 2022 I S. 2357) mit Wirkung vom 21.12.2022 auch eine einmalige EEP für Studierende und Fachschüler in Höhe von 200 Euro beschlossen, das Antrags- und Auszahlungsverfahren sollte „noch im Winter 2022/23 beginnen“. Ziel ist es, Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler mit einer Einmalzahlung bei den gestiegenen Lebenshaltungskosten zu entlasten. Dazu habe ich mehrfach im Blog berichtet

BMBF gibt Startschuss für Antragsverfahren

Manche hatten die Hoffnung schon fast aufgegeben, jetzt hat das BMBF doch Wort gehalten:  Weiterlesen

Nochmals Energiepreispauschale für Studierende: Was Studierende jetzt schon tun können

Die von Studierenden und Fachschülern langersehnte einmalige Energiepreispauschale (EEP) kann nun endlich ab 15.3.2023 beantragt werden. Während Regierung und Opposition noch wegen Verfahrensfragen streiten, sollten Studierende und Fachschüler schon jetzt die digitalen Vorbereitungen für das Antragsverfahren treffen.

Hintergrund

Ich habe hierzu wiederholt im Blog berichtet: Nach der steuerpflichtigen EEP von 300 Euro für Arbeitnehmer im September 2022 und der Ausweitung der EEP auf Renten- und Versorgungsbezieher im Dezember hat die Bundesregierung auch Studierende und Fachschüler bei Energiekosten-Entlastungsmaßnahmen mit in den Blick genommen. Bereits im September 2022 hatte die Bundesregierung die 200-Euro-Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler „noch im Winter 2022/2023“ angekündigt, Mitte Dezember 2022 wurde diese gesetzlich beschlossen (EPPSG v.16.12.2022, BGBl. 2022 I S.2357). Mitte Februar 2023 haben sich die Länder nun endlich über die digitale Antragsplattform geeinigt. Ab dem 15.3.2023 soll die Antragstellung möglich sein.

Regierung und Opposition streiten noch immer im Parlament

Obwohl das BMBF und die Länder eigentlich lange genug Zeit hatten, um die digitale Antragsplattform nach dem Muster der BAföG-Antragsplattform in Sachsen-Anhalt auf die Beine zu stellen, hat die Umsetzung mehr Zeit in Anspruch genommen als gedacht. Erst am 15.2.2023 haben sich die Länder über die Antragsplattform geeinigt.

Der parlamentarische Streit zwischen Regierung und Opposition geht laut einer Kleinen Anfrage der Opposition vom 14.2.2023 (BT-Drs.20/5643) zum Umsetzungsstand der Studenten-EEP unvermindert weiter. Am 1.2.2023, fast fünf Monate nach der Ankündigung der Einmalzahlung, lässt das BMBF in der Bundespressekonferenz über einen Sprecher ausrichten: „Wenn Sie rausschauen, sehen Sie, dass es noch kalt ist. Der Winter endet im März, April. Das ist so. Und dann wird das auch stehen. Sie werden es erleben.“

Da der Winter sich in den letzten Jahren auch nicht mehr an die Spielregeln hält, sondern mitunter später beginnt und bisweilen erst aufhört, wenn wir eigentlich schon den Frühling wollen, ist also die politische Ankündigung der Umsetzung der Studenten-EEP weiterhin zeitlich unverbindlich. Um die bundesweit einheitliche Antragstellung zur Auszahlung der Einmalzahlung nach dem EPPSG ab Mitte März für alle Antragsberechtigten zu ermöglichen, wird – nach aktueller Ankündigung des BMBF auf seinen Internetseiten – eine Pilotphase für die Antragstellung mit ausgewählten Ausbildungsstätten aus verschiedenen Bundesländern ab der 9. Kalenderwoche, also ab 27.2.2023 vorgeschaltet.

Was Studierende und Fachschüler ab sofort tun können (und sollten)

Immerhin kündigt das BMBF an, dass nach der Antragstellung die Bearbeitung, Bewilligung und Auszahlung zügig erfolgen. Damit das so ist, können Antragsteller/innen schon vor dem Antragsstart Vorbereitungsarbeiten treffen:

Für die Anmeldung benötigen sie ein BundID-Konto, das sie bereits jetzt anlegen können. Um die Identität nachzuweisen, benötigt man zusätzlich:

  • Einen Online-Ausweis. Zum Online-Ausweisen können sie den Personalausweis, den elektronischen Aufenthaltstitel, die EU-Identität oder die Unionsbürgerkarte nutzen, oder
  • das persönliche ELSTER-Zertifikat, das ggf. vorher bei der Finanzverwaltung beantragt werden muss.

Für die Online-Ausweisfunktion benötigt man ein aktuelles Smartphone und eine Identifizierungs-App, zum Beispiel die AusweisApp2. Alles verstanden? Wenn nein: Das BMF stellt im Internet (Einmalzahlung200 – Startseite) auch eine Anleitung zur Verfügung – Examen geht leichter!

Weitere Informationen:

 

Update: Energiepreispauschale für Studierende kann ab 15.3.2023 beantragt werden

Die von Studierenden und Fachschülern langersehnte einmalige Energiepreispauschale (EEP) kann nun endlich ab 15.03.2023 beantragt werden. Allerdings ist noch ungewiss, wann das Geld auf den Empfängerkonten ankommt.

Hintergrund

Ich habe hierzu wiederholt im Blog berichtet: Nach der steuerpflichtigen EEP von 300 Euro für Arbeitnehmer im September 2022 und der Ausweitung der EEP auf Renten- und Versorgungsbezieher im Dezember hat die Bundesregierung auch Studierende und Fachschüler bei Energiekosten-Entlastungsmaßnahmen mit in den Blick genommen. Bereits im September 2022 hatte die Bundesregierung die 200 Euro Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler angekündigt, Mitte Dezember 2022 wurde diese gesetzlich beschlossen (EPPSG v.16.12.2022, BGBl 2022 I S.2357).

Länder einigen sich endlich über Antragsmodalitäten

Studierende und Fachschüler sollen nun ab dem 15.3.2023 die lang erwartete 200-Euro-Energiepreispauschale beantragen können. Alle Bundesländer hätten sich auf den einheitlichen Start dafür geeinigt, teilt die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt aktuell mit. Das Bundesland hat die digitale Plattform erarbeitet, die von bundesweit rund 3,5 Millionen antragsberechtigten Studierenden und Fachschülern genutzt werden soll. Die Plattform soll auch für andere künftige Zahlungen des Bundes an die Bürger verwendet werden können.

Bewertung und Ausblick

Was für eine Zangengeburt! Im September politisch vereinbart, im Dezember in Gesetzesform gegossen, sollte die steuerfreie EEP für Studierende und Fachschüler schnellstmöglich im Winter kommen. Jetzt ist wenigstens die digitale Antragstellung ab 15.03.2023 möglich. Detailfragen wird das BMBF vermutlich zeitnah in seinen FAQ beantworten. Zu hoffen ist, dass sich die Antragsbearbeitung und Bewilligung der EEP nicht weiter hinauszögert. Wann das Geld auf den Konten der Betroffenen ankommt, ist derzeit noch unklar – vermutlich aber nicht im Winter, sondern im Frühjahr…

Weitere Informationen:

Update Energiepreispauschale (EEP): Studierende müssen sich weiter gedulden

Das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) vom 16.12.2022 ist zum 21.12.2022 in Kraft getreten (BGBl 2022 I S. 2357). Die Beantragung der Energiepreispauschale (EPP) für Studenten sowie Fachschüler ist derzeit noch immer nicht möglich, teilt die Bundesregierung Ende Januar 2023 mit. Wie lange sollen sich Studierende und Fachschüler noch gedulden?

Hintergrund

Ich hatte im Blog berichtet: Nach der vom Gesetzgeber mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 23.5.2022 (BGBI 2022 I S. 749) beschlossenen einmaligen steuerpflichtige Energiekostenpauschale (EEP) von 300 Euro und der Ausweitung der EEP für Rentner und Versorgungsempfänger (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG, BGBl 2022 I S.1985) hat der Bund mit dem EPPSG vom 16.1.2022 (BGBLl 2022 I S. 2357) mit Wirkung vom 21.12.2022 auch eine einmalige EEP für Studierende und Fachschüler in Höhe von 200 Euro beschlossen.

Studierende können mehrfach von EEP profitieren

Wer neben dem Studium arbeitet (z. B. Minijob oder als Werkstudent) und in Deutschland wohnt oder sich gewöhnlich dort aufhält (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht), bekommt 300 Euro Energiepreispauschale. Die Auszahlung erfolgt über den Arbeitgeber und unterliegt der Lohnsteuerpflicht.

Die Studierenden EEP erhalten (zusätzlich!), wer am 1.12.2022 an einer in Deutschland gelegenen Ausbildungsstätte immatrikuliert war. Das Gesetz umfasst hierbei auch ausländische Studierende, die ihren Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) in Deutschland haben. Ausgenommen von der Einmalzahlung sind allerdings Gaststudierende. Die EEP für Studierende ist steuerfrei und muss beantragt werden.

Anträge auch Anfang Februar noch nicht möglich

Geplant ist, dass die Einmalzahlung über eine gemeinsame digitale Plattform beantragt werden muss. Weitere Details dazu sind derzeit Gegenstand von Gesprächen zwischen Bund und Ländern. Weiterlesen

Update: FAQ zur Energiepreispauschale (EEP) für Studierende und Fachschüler veröffentlicht

Am 4.1.2023 hat das BMF in einem Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) die wichtigsten Fragen zur einmaligen Energiepreispauschale von 200,- € für Studierende und Fachschüler veröffentlicht. Digitale Antragsplattform und Auszahlung der EEP lassen aber weiter auf sich warten.

Hintergrund

Der Bundestag hat am 15.12.2022 das Gesetz zur Einmalzahlung einer Energiepreispauschale (EEP) für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler beschlossen, das am 21.12.2022 in Kraft getreten ist. Weiterlesen

Energiepreispauschale: Welches Gericht ist bei Streit mit dem Arbeitgeber zuständig?

Die letzten Monate zeigen, dass es rund um die Energiepreispauschale für Erwerbstätige (EPP I) immer mehr Fragen gibt. Viele dieser Fragen hat der Gesetzgeber deshalb zu verantworten, weil er der Energiepreispauschale eine sehr seltsame Rolle zugewiesen hat: So liegt – bei Arbeitnehmern – zu besteuernder Arbeitslohn vor, obwohl keine Leistung an den jeweiligen Arbeitgeber erbracht wurde. Anders herum: Der Arbeitgeber musste die Energiepreispauschale quasi „wie Arbeitslohn“ auszahlen, obwohl er lediglich eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung erfüllt hat und durch den Gesetzgeber als auszahlende Stelle in Anspruch genommen wurde. Salopp gesagt: Die Energiepreispauschale war aus rein rechtlicher Sicht nichts Halbes und nichts Ganzes. Weiterlesen

Zahltag! Rentner können mehrfach von Energiepreispauschale profitieren

Rentner/innen erhalten in diesen Tagen die Energiepreispauschale (EEP) in Höhe von 300 € auf ihr Konto.

Hintergrund

Als Reaktion auf den dramatischen Energiekostenanstieg hat der Gesetzgeber mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 23.5.2022 (BGBI 2022 I S. 749) eine einmalige steuerpflichtige Energiekostenpauschale (EEP) von 300 € beschlossen, die grundsätzlich über die Arbeitgeber bzw. Dienstherren an Beschäftigte ab Ende September 2022 ausgezahlt wurde. Die wichtigsten Praxisfragen zur EEP hat das BMF in einem gesonderten FAQ beantwortet.

Mit der Ausweitung EEP für Rentner und Versorgungsempfänger (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG, BGBl 2022 I S.1985) dämpft der Gesetzgeber ab 1.12.2022 auch bei einer Bevölkerungsgruppe den Energiekostenanstieg, die mit geringeren Altersbezügen mindestens ebenso wie Arbeitnehmer betroffen ist. Weiterlesen

Update: Einmalige Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler

Die vom Bundeskabinett eingebrachte Gesetzesvorlage für eine einmalige Energiepreispauschale von 200 € netto für Studenten und Fachschüler (BT-Drs. 20/4536) hat die erste Hürde im Bundestag am 24.11.2022 genommen, am 1.12.2022 soll das Gesetz dort final verabschiedet werden.

Hintergrund

Als Reaktion auf den dramatischen Energiekostenanstieg hat der Gesetzgeber mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 23.5.2022 (BGBI 2022 I S. 749) eine einmalige steuerpflichtige Energiekostenpauschale (EEP) von 300 € beschlossen, die grundsätzlich über die Arbeitgeber bzw. Dienstherren an Beschäftigte ab Ende September 2022 ausgezahlt wurde. Mit der Ausweitung EEP für Rentner und Versorgungsempfänger (BT-Drs. 20/3938) dämpft der Gesetzgeber ab 1.12.2022 jetzt auch bei einer Bevölkerungsgruppe den Energiekostenanstieg, die mit geringeren Altersbezügen mindestens ebenso wie Arbeitnehmer betroffen ist. Jetzt erweitert der Gesetzgeber den Kreis der EEP-Begünstigten abermals auf Studenten und Fachschüler, modifiziert aber die Zugangsvoraussetzungen (BT-Drs. 20/4536).

Wer profitiert?

Insgesamt rund 2,95 Millionen Studierende und etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler sind nach Angaben der Bundesregierung anspruchsberechtigt. Dabei gilt: Weiterlesen

Studenten bekommen Energiepreispauschale – müssen sich aber noch gedulden…

Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler sollen eine Einmalzahlung für die gestiegenen Energiekosten in Höhe von 200 Euro erhalten. Einen entsprechenden Beschluss hat das Bundeskabinett am 18.11.2022 gefasst.

Eine erfreuliche Botschaft, die aber einen Haken hat. Weiterlesen