Kindergeld: Eltern von Spitzensportlern haben das Nachsehen

Für volljährige Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden, wird bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld gewährt. Die Kinder werden auch dann berücksichtigt, wenn sie sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden (§32 Abs. 4 Nr. 2b EStG). Die Übergangszeit darf höchstens vier Kalendermonate dauern.

Das FG München hat jüngst entschieden, dass aber eine achtmonatige Freistellung zur Ausübung von Spitzensport während der Ausbildung zur Versagung des Kindergeldes in diesem Zeitraum führt. Dies gilt auch dann, wenn das Kind während der Freistellungsphase einige Präsenztage beim Ausbilder verbringen muss (Urteil vom 16.5.2019, 10 K 135/19).

Weiterlesen

Aufwendungen für Studienplatzklage mit Kinderfreibetrag abgegolten

Zahlreiche Studenten machen von der so genannten Studienplatz- oder Kapazitätsklage Gebrauch, um ihren gewünschten Studienplatz – ohne Wartezeiten – zu ergattern. Die Kosten für eine solche Klage, die oftmals von den Eltern getragen werden, können jedoch enorm hoch sein und so stellt sich die Frage, ob diese – von den Eltern – wenigstens steuerlich geltend gemacht werden können.

Jüngst hat jedoch das FG Münster entschieden, dass Aufwendungen der Eltern, die sie im Zusammenhang mit einer Studienplatzklage für ihr Kind getragen haben, nicht abziehbar sind. Die Kosten seien ihrem Wesen nach den Aufwendungen für eine Berufsausbildung zuzuordnen, die mit dem Kindergeld oder dem Kinderfreibetrag abgegolten sind. Folglich kommt weder ein Abzug als Ausbildungskosten noch als außergewöhnliche Belastung in Betracht (Urteil vom 13.8.2019, 2 K 3783/18 E).

Weiterlesen

Wichtige Änderung zu kindbedingten Vergünstigungen verabschiedet

Eltern, die vergessen haben, Kindergeld rechtzeitig zu beantragen, obwohl ihnen dieses zugestanden hätte, gehen nach bisheriger Rechtslage auch bei der Einkommensteuer mehr oder weniger leer aus, da der „Anspruch auf Kindergeld“ bei den kindbedingten Vergünstigungen gegengerechnet wird. Da die rückwirkende Auszahlung des Kindergeldes zudem auf sechs Monate begrenzt worden ist, sind offenbar tausende Eltern bei den kindbedingten Vergünstigungen leer ausgegangen. Letztlich wurde sogar das Existenzminimum der Kinder besteuert. Aktuell gibt es aber eine erfreuliche Neuregelung:

Weiterlesen

Kinderfreibetrag: Wichtige Änderung in Sicht!

Geplante und verabschiedete Steuergesetze haben meistens „sprechende Namen“ – der interessierte Beobachter weiß also, worum es geht. Zumindest sollte es so sein. Dagegen sind steuerliche Änderungen, die sich in „artfremden“ Gesetzen befinden, manchmal äußerst schwierig zu entdecken. Mit dieser ­– vielleicht etwas holperigen ­– Einleitung möchte ich das Augenmerk auf den „Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ lenken. Hier gibt es nämlich – äußerst aktuell – eine Beschlussempfehlung und einen Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss), die den Kinderfreibetrag und damit eine steuerliche Regelung betreffen! Zum Hintergrund:

Weiterlesen

Gerichtskosten bei verfassungsrechtlichen Streitigkeiten

Aufgrund der Entscheidung des BVerfG zu den Einheitswerten (1 BvL 11/14) drängt sich wieder der Gedanke auf: Wer trägt die Kosten eines verfassungsrechtlichen Streites? Da das BVerfG beinahe schon regelmäßig den Gesetzgeber schützt, in dem es eine rückwirkende Korrektur einer verfassungswidrigen Vorschrift verweigert, ergeben sich fatale Folgen für den vorher zwingend zu führenden Finanzgerichtsprozess. Weiterlesen

Kindergeld: Wann gilt die verlängerte Bezugsdauer über das 25. Lebensjahr?

Am 31.12.2018 läuft eine Regelung beim Kindergeld und beim Kinderfreibetrag aus, die derzeit noch in § 32 Abs. 5 EStG enthalten ist: Wenn das Kind vor dem 1. Juli 2011 den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet hatte, verlängert sich die Bezugsdauer für das Kindergeld bzw. den steuerlichen Kinderfreibetrag über das 25. Lebensjahr hinaus, und zwar um die Dauer des damals geleisteten Dienstes. Da in dieser Zeit kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag bestand, wird die Dienstzeit nun quasi drangehängt (§ 52 Abs. 32 Satz 2 EStG; § 20 Abs. 9 BKKG).

Weiterlesen

Fake News bei der Finanzverwaltung

Auch die Finanzämter bedienen sich der um sich greifenden Fake News. Der Begriff mag „neu“ sein, aber nicht die Art, wie die Finanzämter versuchen, berechtigte Einsprüche der Steuerberater und der Steuerbürger „wegzuwischen“. Offensichtlich haben die Finanzämter die Tragweite und Bedeutung des Vorlagebeschlusses des Nieders. FG an das BVerfG nicht erfasst (7 K 83/16, Az. BVerfG 2 BvL 3/17). Weiterlesen

Vorläufiger Rechtsschutz bei Kinderfreibeträgen

Der 7. Senat des Nieders. FG hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Kinderfreibeträge ab 2014 (7 V 237/15). Es geht nicht nur um die 1 Jahr zu spät angepasste Erhöhung der Kinderfreibeträge ab 1.1.2015, denn diese hätte bereits nach dem 9. Existenzminimumbericht der Regierung bereits für 2014 erfolgen müssen. Für den Kinderfreibetrag hat der Gesetzgeber einen Durchschnitt ermittelt und diesen als Freibetrag bestimmt. Insbesondere für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist der Freibetrag an dem Grundfreibetrag zu orientieren. Der V. Senat des BFH hat für diese Streitfrage den vorläufigen Rechtsschutz nicht gewährt (V B 37/16). Weiterlesen

Kinderfreibetrag verfassungswidrig? Was nun? Teil II

Ab Kj 2014 ff. ist der Kinderfreibetrag verfassungswidrig. So jedenfalls mit guter und umfangreicher Begründung sieht dies der 7. Senat des Nieders. FG (7 V 237/15). Im Teil I habe ich die verfahrensrechtlichen Hintergründe und Probleme dargestellt. Jetzt geht es um die Höhe der Kinderfreibeträge. Für das Kj 2014 sind diese generell verfassungswidrig, weil der Gesetzgeber (bewusst) die notwendige Anpassung „vergessen“ hat. Auch die Ermittlung des Freibetrages mit einem Durchschnittswert wird dem verfassungsrechtlichen Auftrag nicht gerecht. Weiterlesen

Kinderfreibetrag verfassungswidrig? Was nun? Teil I

Der Kinderfreibetrag gem. § 32 EStG könnte verfassungswidrig sein, zumindest ab Kj 2014. Der 7. Senat des Nieders. FG  hat Aussetzung der Vollziehung gewährt (7 V 237/15). Wie geht das denn, wenn der Steuerbescheid mit einem Vorläufigkeitsvermerk „belastet“ ist? Weiterlesen