Risiko „Zuwendungen zwischen Ehegatten“

Ein typischer Fall: Ehegatten leben seit dem Beginn ihrer Ehe im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, der Ehemann baut ein erfolgreiches Unternehmen auf, die Ehefrau kümmert sich um Kinder und Haushalt. Sie bezieht keine laufenden Einkünfte, verfügt über kein eigenes bzw. selbst erwirtschaftetes Vermögen.

Aber: Der Ehemann überträgt ihr im Laufe der Ehe nach und nach finanzielle Mittel. Irgendwann wird sogar ein feudales Einfamilienhaus erbaut und möglicherweise auch eine Ferienimmobilie in Spanien. Im Kaufvertrag und im Grundbuch wird die Ehefrau als Miteigentümerin eingetragen. „Selbstverständlich“ wird die Zuwendung an die Ehefrau dem Finanzamt nicht als Schenkung angezeigt. Die Ehegatten wiegen sich in Sicherheit, da die Vermögensübertragungen schon mehr als zehn Jahre zurückliegen. Weiterlesen

Kontenübertragungen zwischen Eheleuten können teuer werden!

Erst vor ein paar Wochen habe ich unter dem Titel „Oder-Konto-Problematik bei (unverheirateten) Paaren“ darüber berichtet, dass hier auch mal schnell Schenkungsteuer anfallen kann. Damit sinn- und sachverwandt ist nun eine aktuelle Entscheidung des BFH, die zeigt, dass auch Eheleute nicht einfach hin und her überweisen können.  Weiterlesen

Keine Dummensteuer in der EU

Das Finanzgericht Düsseldorf hat (Az: 4 K 488/14 Erb) entschieden, dass bei beschränkter Steuerpflicht im Schenkungs- und Erbschaftsteuerrecht Anspruch auf denselben Freibetrag besteht, wie ihn ein unbeschränkt Steuerpflichtiger erhält. Das gelte ungeachtet der Möglichkeit, zur unbeschränkten Steuerpflicht zu optieren.  Weiterlesen

Erbschaftsteuerreform vom Bundestag gebilligt

Heute mache ich es mir leicht und zitiere der Einfachheit halber einen Beitrag aus den NWB-Nachrichten: „Der Bundestag hat am 24.06.2016 mit großer Mehrheit die Anpassung der Erbschaft- und Schenkungsteuer an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Für den Gesetzentwurf der Regierung zur „Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer-
gesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ stimmten auf Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in geänderter Fassung in namentlicher Abstimmung 446 Abgeordnete. Bei Enthaltung von drei Parlamentariern votierten 119 dagegen.“

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Oder-Konto-Problematik bei (unverheirateten) Paaren

Neulich las ich, dass nach einer repräsentativen Studie der GfK Marktforschung 60 Prozent aller Paare auch ein gemeinsames Girokonto haben. Bei den Verheirateten sind es gut 68 Prozent und bei in wilder Ehe vereinten Paaren etwa 29 Prozent. Gerade bei den unverheirateten Paaren können aber auch unliebsame Steuerfolgen schlummern. Stichwort: Schenkungen beim Gemeinschaftskonto.  Weiterlesen