Abgabenlast auf Arbeitseinkommen auf Rekordhöhe! Woran liegt das und was müsste sich ändern?

Aktuell fallen die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zu tragenden Sozialabgaben so hoch aus wie noch nie. Warum ist das so und was kann man dagegen tun?

Hintergrund

Aktuell stieg nach Agenturmeldungen die Abgabenquote für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse im Januar 2025 auf den Rekordwert von 42,3 Prozent des Bruttolohns, die neben der Einkommensteuer (incl. Solidaritätszuschlag) für Krankenkassen, Renten- und Pflegeversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung bezahlt werden müssen. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 lag die gesamtwirtschaftliche Abgabenquote noch bei 41,9 %.

Als „Abgabenquote“ wird in der Steuer- und Volkswirtschaftslehre eine Kennzahl bezeichnet, die das Verhältnis der Steuern und Sozialabgaben zum Bruttoinlandsprodukt wiedergibt. Bei Privathaushalten bezeichnet die Abgabenquote das Verhältnis der Steuern und Abgaben zum Bruttoeinkommen. In der Tagespresse wird aktuell im Sprachgebrauch häufig synonym der Begriff „Lohnnebenkosten“ verwendet, was eigentlich nicht korrekt ist. Denn Lohnnebenkosten („sekundäre Arbeitskosten“) beinhalten begrifflich alle Kosten, die ein Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt des Arbeitnehmers tragen muss. Dazu gehören beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung), aber auch Beiträge zur Betriebsunfallversicherung und tarifliche oder betriebliche Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.

Die Aufwendungen für Sozialabgaben leisten einen wichtigen Beitrag zur sozialen Absicherung der Arbeitnehmer, indem sie Sozialversicherungen finanzieren, die im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder im Alter Unterstützung bieten. Andererseits stellen sie eine finanzielle Belastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar. Diese Kosten beeinflussen für Arbeitgeber die Gesamtarbeitskosten erheblich, können Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und zur Zurückhaltung bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze führen, während niedrige Lohnnebenkosten die Einstellung neuer Mitarbeiter erleichtern können. Letztendlich haben höhere Sozialabgaben auch Auswirkungen auf die Preise von Produkten und Dienstleistungen.

Ursachen des Sozialversicherungsanstiegs

Der bisherige Höchstwert bei den hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragenden Sozialausgaben stammt aus den Jahren 1997 und 1998; damals lag er bei 42,1 Prozent, die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge hatten die Kosten in die Höhe getrieben. Weiterlesen

Rentendoppelbesteuerung (Teil 1): Aufteilung des Sozialversicherungsbeitrags – BFH übersieht alte Rechtslage!

Das Thema Doppelbesteuerung der Renten wurde schon mehrfach aufgegriffen und diskutiert. Ich möchte in dieser kleinen Serie auf einige neue Implikationen der BFH-Urteile vom 19.05.2021 aufmerksam machen.

Der BFH hat entschieden, dass für die Vergleichsrechnung zur Feststellung einer etwaigen Doppelbesteuerung von Leibrenten der Basisversorgung die Beiträge in der Erwerbsphase zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung im Rahmen der Höchstbeträge gleichrangig aufzuteilen sind (BFH vom 19.05.2021, X R 20/19 und X R 33/19). Zur Begründung verweist er auf einen Beschluss des BVerfG vom 13.02.2008 (2 BvL 1/06), in dem das BVerfG eine gleichrangige Aufteilung als diejenige mit der höchsten Plausibilität angenommen haben soll.

Dabei hat der BFH jedoch nicht berücksichtigt, dass sich der Beschluss des BVerfG nur auf die Rechtslage ab 1997 bezogen hat. Dieser Fehler führt zu insoweit zu einer unrichtigen Berechnung von möglichen Doppelbesteuerungen. Weiterlesen

Stundungsmöglichkeit für Sozialversicherungsbeiträge erneut verlängert – Was jetzt noch zu tun ist

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hat sich dazu entschieden, die Möglichkeit der vereinfachten Stundung jetzt auch für den Ist-Monat April 2021 auf Antrag anzubieten. Es kann sich lohnen, noch schnell einen Stundungsantrag zu stellen.

Hintergrund

Aufgrund der aktuellen Situation in der Corona-Pandemie zeichnet es sich weiterhin ab, dass zahlreiche Betriebe und Unternehmen auch in den kommenden Wochen weiterhin geschlossen bleiben. Hinsichtlich der vom Shutdown betroffenen Unternehmen zeigt sich darüber hinaus, dass die in Aussicht gestellten Wirtschaftshilfen insbesondere in Form der Überbrückungshilfe III zwar bereits angelaufen sind, jedoch in weiten Teilen nach wie vor lediglich Zug um Zug bei Unternehmen und Selbständigen ankommen; der Programmzeitraum endet Juni 2021, Anträge können aber noch rückwirkend bis 31.8.2021 gestellt werden.

Zur Vermeidung unbilliger Härten hatten sich die Sozialversicherungsträger bereits vor geraumer Zeit dazu entschlossen, die Sozialversicherungsbeiträge ab November 2020 auf Antrag zu stunden. Diese Stundungsmöglichkeit wurde nochmals verlängert.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Weiterlesen

Corona-Krise: Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen bis Ende Juni verlängert!

Die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen ist neben der Steuerstundung eine Möglichkeit, den Unternehmen in der Corona-Krise finanziell wieder ein wenig Luft zu verschaffen. Die seit März bis Ende Mai 2020 geltende vereinfachte Stundungsregelung wird jetzt um einen weiteren Monat bis Ende Monat verlängert: Darauf haben sich die Spitzenverbände der Sozialversicherung am 19.5.2020 geeinigt. Weiterlesen

Künstlersozialabgabe: Auch 2019 bei 4,2 % – Celebrate good times, come on!

Die Finanzierung der Künstlersozialversicherung konnte in den letzten Jahren durch gesetzliche Korrekturen und den intensiven Einsatz der Deutschen Rentenversicherung (DRV) – insbesondere ihrer Prüfer – gesichert werden. Im August veröffentlichte die Künstlersozialkasse (KSK) daher stolz, dass die Künstlersozialabgabe auf 4,2 % gesenkt und werden konnte. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 30.08.2018 kann dieser Abgabensatz nun auch stabil für 2019 gehalten werden. Weiterlesen