Versagt das BVerfG in Steuerrechtsfragen?

Wenn Sie mich fragen, ein klares Ja. Dabei zügele ich meinen Ärger schon seit Wochen. Anlass ist die Post des BVerfG. Lapidar wird mitgeteilt, dass die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 598/12 nicht zur Entscheidung angenommen wird. Es ging um die Berücksichtigung der Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitslosenversicherung). Selbstverständlich ist diese Entscheidung von drei Richtern unterschrieben, aber nicht begründet. Weiterlesen

Finanzverwaltung verweigert zügige Korrektur der ESt-Bescheide

Bekanntlich hat der BFH die Berechnung der zumutbaren Belastung zugunsten der Steuerpflichtigen korrigiert (VI R 75/14; s.a. meinen Blog-Beitrag vom 16.05.2017 „Korrektur der zumutbaren Belastung durch den BFH – was nun?“). Es verwundert nicht, dass die Finanzverwaltung die notwendige Korrektur der ESt-Bescheide verzögert. Siehe zu den Berichtigungsmöglichkeiten aktuell Bergan in NWB 32/2017. Weiterlesen

Unvollständige Entscheidung des BFH zum Arbeitszimmer-Höchstbetrag

Jüngst hat der BFH mit Urteil vom 09.05.2017 (VIII R 15/15) noch einmal bestätigt, dass der Höchstbetrag für das Arbeitszimmer personenbezogen zu beurteilen ist. Dementsprechend kann auch bei Nutzung von mehreren häuslichen Arbeitszimmern in verschiedenen Haushalten  (z. B. durch Umzug) typisierend nur ein Betrag von € 1.250,– abgezogen werden. Hinsichtlich dieser Begründung ist die Entscheidung nicht zu kritisieren. Aber dann fehlt etwas ganz Entscheidendes! Weiterlesen

Bundesfinanzhof widerspricht Finanzverwaltung – Neue Steuervorteile aus außergewöhnlichen Belastungen?

Mit gestern veröffentlichtem Urteil änderte der Bundesfinanzhof die Berechnungsmethode bei der Abziehbarkeit außergewöhnlicher Belastungen. Die Presseabteilung des Gerichts misst der Entscheidung „weitreichende Bedeutung“ zu, die in der Regel zu steuerlicher Entlastung führen soll. Ich habe so meine Zweifel, dass das mal jemand nachgerechnet hat.

Eine rechtliche Analyse der Entscheidung – nur unter dem Aspekt der neuen Berechnungsmethode – fällt knapp aus. Das Gericht wechselt bei der Berechnung von einem Staffel- zu einem Stufentarif. Für die Berechnung der zumutbaren – und insoweit nicht abziehbaren – Belastung ist der Prozentsatz nicht mehr einheitlich nach dem Gesamteinkommen zu bestimmen. Vielmehr wird eine gestufte Berechnung vorgenommen, in welcher der höhere Satz nur auf den Einkommensteil jeder Stufe angewendet wird. Die Begründung der gestuften Berechnung erscheint sehr gut vertretbar. Überhaupt lässt sich gegen Härtefallregelungen ja nicht viel einwenden, insbesondere wenn sie – wie hier – sehr überschaubar bleiben. Doch wie sieht es wirtschaftlich aus? Wer profitiert mit wie viel Euro vom Urteil? Weiterlesen

Wie gerecht sind unsere Steuern?

Unter diesem Titel konnte man mit dem Zweiten (auf dem sie ja bekanntlich besser sehen) Anfang Dezember 2015 in der Sendung ZDF-Zeit eine entsprechende Reportage schauen. Anhand der folgenden fünf Fragen sollte geklärt werden, ob unser Steuersystem gerecht ist:

1. Zahlen Millionäre weniger Steuern?
2. Wie gerecht sind unsere Finanzämter?
3. Gibt es überhaupt noch Steueroasen?
4. Kommen Steuersünder zu leicht davon?
5. Ist unser Steuersystem zu kompliziert?

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