Treu und Glauben im Steuerrecht – wer glaubt daran?

Der Grundsatz von Treu und Glauben ist zwar im BGB (§ 242) verankert, dem Steuerrecht aber eigentlich eher fremd. Dabei hat der BFH schon im Jahr 1989 wie folgt entschieden: „Der Grundsatz von Treu und Glauben ist im Steuerrecht als allgemeiner Rechtsgrundsatz uneingeschränkt anerkannt. Er gebietet, dass im Steuerrechtsverhältnis jeder auf die Belange des anderen Teiles Rücksicht nimmt und sich mit seinem eigenen früheren (nachhaltigen) Verhalten nicht in Widerspruch setzt, auf das der andere vertraut hat“ (BFH  9.8.1989, I R 181/85, BStBl 1989 II S. 990). Die Praxis zeigt jedoch, dass die Finanzverwaltung sich eher auf das Prinzip der Abschnittsbesteuerung beruft als sich auf eine eventuell andere Behandlung in den Vorjahren „festnageln“ lässt.

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Korrektur der USt-Festsetzung in Bauträgerfällen

Über die Entscheidung des BFH vom 23.02.2017 (V R 16, 24/16) kann ich mich immer noch aufregen. Auch mit zeitlichem Abstand bin ich enttäuscht über diese einseitige zugunsten des Fiskus ergangene Entscheidung. Der BFH hat nicht die Aufgabe, Steuerausfälle zu verhindern! Erst Recht nicht, wenn die Steuerausfälle durch ständige, fragwürdige Abgrenzungsprobleme bei der Beurteilung der Steuerschuldnerschaft heraufbeschwört wurden (§ 13b UStG). Weiterlesen

Endlich eine richtige Entscheidung! Die USt-Pflicht des Bauträgers entfällt

Selten hat eine Entscheidung so massiv einen Steuerstreit gefördert wie das Urt. vom 22.08.13 (V R 37/10) zur USt-Schuld des Bauträgers. Das ewige Hin und Her der Finanzverwaltung zu der „richtigen Beurteilung der Steuerpflicht“ führt bei konsequenter Anwendung unserer Rechtsordnung dazu, dass der Fiskus „leer ausgeht“ und keine Steuern nachträglich erhält (siehe dazu Schneider/Mann NWB 2014, 3911-3915). Klar, dass diese Rechtsfrage mehr als umstritten ist, denn dieser Steuerausfall hat schon besondere Dimensionen. Das verführt zur „ergebnisorientierten“ Rechtsauslegung durch die Finanzverwaltung, der sich leider nur zu häufig die Gerichte anschließen. Der 15. Senat des FG Münster ist da eine besondere, positive Ausnahme, denn seine Entscheidung zeigt eindeutig den „richtigen Weg auf“. Weiterlesen