AltEinkG: Vertrauensschutz für Bestandsrentner

Im letzten Jahr habe ich hier im NWB Experten-Blog einige Beiträge zur Rentendoppelbesteuerung veröffentlicht. In meinem heutigen Beitrag analysiere ich in diesem Zusammenhang zwei BVerfG-Beschlüsse zum Vertrauensschutz hinsichtlich ihrer Auswirkungen für Bestandsrentner (Rentenbezieher vor 2005).

Der „Vorteil“ der Ertragsanteils- gegenüber der Vollbesteuerung liegt ökonomisch darin, dass die Wertsteigerungen der Einzahlungsphase letztlich unversteuert bleiben. Die Wertsteigerungen der Auszahlungsphase werden dagegen auch im System der Ertragsanteilsbesteuerung versteuert. Dies geschieht dadurch, dass diese Wertsteigerungen gleichmäßig auf die voraussichtliche Laufzeit der Rente verteilt und einem typisierten Ertragsanteil unterworfen werden. Dabei wurde in den Berechnungen bis 2004 ein Zinssatz von 5,5 %, ab 2005 ein solcher von 3 % angesetzt. Bei der Vollbesteuerung werden dagegen sämtliche Wertsteigerungen erfasst.

Wie sind aber die von Bestandsrentnern bis zur Verkündung des AltEinkG (BGBl 2004 I S. 1427) gebildeten Wertsteigerungen der Einzahlungsphase in der Vergleichs- und Prognoserechnung zur Prüfung auf eine etwaige Doppelbesteuerung zu behandeln? Weiterlesen

PV-Anlagen: Was ist die Selbsterklärung der Kunden wert?

Für die Lieferung von Photovoltaikanlagen gilt seit dem 1. Januar 2023 der umsatzsteuerliche Nullsteuersatz, wenn die jeweilige Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird (§ 12 Abs. 3 UStG)

Der Nullsteuersatz wird auch für Anlagen gewährt, deren installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister mehr als 30 kWp beträgt. Dann aber muss sich der leistende Unternehmer über die Nutzungsart des Gebäudes erkundigen. Hat der leistende Unternehmer keine Kenntnis über die Art des Gebäudes, auf dem die Photovoltaikanlage installiert wird, wird der Leistungsempfänger dem leistenden Unternehmer entsprechende Informationen zur Verfügung stellen müssen (siehe dazu auch BT-Drucksache 20/5289 vom 20.1.2023, Seite 11).

Ausreichend für den Nachweis ist es, wenn der Erwerber erklärt, dass er Betreiber der Photovoltaikanlage ist und es sich entweder um ein begünstigtes Gebäude handelt oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MaStR nicht mehr als 30 kWp beträgt oder betragen wird. Eine Erklärung des Erwerbers kann auch im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung (z.B. AGB) erfolgen (Abschnitt 12.18 Abs. 6 UStAE; BMF 27.2.2023, III C 2 – S 7220/22/10002 :010).

Doch wie viel ist eine solche Erklärung wert, wenn es um Missbrauchsfälle geht? Kann sich der Händler dann bezüglich des Nullsteuersatzes auf einen Vertrauensschutz laut UStAE berufen? Ehrlich gesagt bin ich skeptisch. Weiterlesen

Rentendoppelbesteuerung (Teil 4): Vertrauensschutz in der Vergleichs- und Prognoserechnung

Das AltEinkG ist zweifellos verfassungsgemäß. Insbesondere verstößt die „unechte Rückwirkung“ dieses Gesetzes nicht gegen den Vertrauensschutz (BverfG, Beschlüsse vom 29.09./30.09.2015, 2 BvR 2683/11, 2 BvR 1066/10, 2 BvR 1961/10). Allerdings ist damit noch nicht geklärt, wie die (untergesetzliche) Vergleichsrechnung verfassungskonform unter Berücksichtigung von Vertrauensschutz auszugestalten ist.

Wertsteigerungen von Altersvorsorgebeiträgen bis zum 31.12.2004

Der BFH hatte sich im Verfahren X R 20/19 u.a. mit der Frage der Folgerichtigkeit des § 22 Nr. 1 S. 3 a)aa) S. 7 (Festschreibung des Rentenfreibetrags) zu befassen. Der BFH hält diese Festschreibung für Folgerichtig und führt weiter aus (TZ 101)

„…steuerlichen Bestandsschutz mit einem geringeren Besteuerungsanteil kann es nur für die Rentenbeträge in der zum 31.12.2004 vorliegenden Höhe geben. Wertzuwächse in der Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2039 genießen keinen besonderen Besteuerungsschutz…“

Gemäß BFH kommt demnach ein Bestandsschutz in der Vergleichsrechnung für Altersvorsorgebeiträge bis zum 31.12.2004 in Betracht. Eine andere Interpretation ist nicht möglich, weil ja auch Altersvorsorgebeiträge nach dem 31.12.2004 in der Übergangsphase nicht vollständig wie Sonderausgaben abziehbar sind und Rentenzuflüsse nicht vollständig besteuert werden. Insofern ergäbe eine unterschiedliche Behandlung vor und nach diesem Datum keinen Sinn. Weiterlesen

Vertrauensschutz in der „Kopf und Seele“-Rechtsprechung des BSG?

Im Jahre 2012 hatte das Bundessozialgericht (BSG) die so genannte „Kopf und Seele“-Rechtsprechung zur Sozialversicherungspflicht von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern aufgegeben (andere sprechen von „modifiziert“). Zuvor hatte das BSG jedenfalls auch für den Fall, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft nicht zumindest über eine Sperrminorität verfügte, eine selbstständige Tätigkeit des Betroffenen für möglich erachtet, wenn dessen Tätigwerden innerhalb einer Gesellschaft durch eine besondere Rücksichtnahme aufgrund familiärer Bindungen geprägt war.

Nun werden zahlreiche Betroffene erneut nach Kassel schauen, denn es geht dort am 19. September 2019 um die Frage, ob mindestens bis zu den BSG-Urteilen vom 29.8.2012 (B 12 KR 25/10 R und B 12 R 14/10 R) ein Vertrauensschutz bestanden hat.

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EuGH: Doch Vorsteuerabzug aus Briefkastenrechnung – Welche Folgen hat das?

Vor einer Stunde hat der EuGH seine Entscheidung zu den Anforderungen an die Rechnungsanschrift veröffentlicht. Das Urteil zur Briefkastenrechnung fällt nur auf den ersten Blick unternehmerfreundlich aus. Weiterlesen

Bauträger-Fälle – Frist zum Jahresende beachten

Die umsatzsteuerliche Abwicklung der Bauträger-Fälle beschäftigt alle Beteiligten weiterhin in höchstem Maße. Nicht zuletzt spiegelt sich das in der Vielzahl an Beiträgen zum Thema hier im Blog wider. Zum Jahresende läuft nun die entscheidende zivilrechtliche Frist ab. Betroffene sollten aufmerksam bleiben. Weiterlesen

Korrektur der USt-Festsetzung in Bauträgerfällen

Über die Entscheidung des BFH vom 23.02.2017 (V R 16, 24/16) kann ich mich immer noch aufregen. Auch mit zeitlichem Abstand bin ich enttäuscht über diese einseitige zugunsten des Fiskus ergangene Entscheidung. Der BFH hat nicht die Aufgabe, Steuerausfälle zu verhindern! Erst Recht nicht, wenn die Steuerausfälle durch ständige, fragwürdige Abgrenzungsprobleme bei der Beurteilung der Steuerschuldnerschaft heraufbeschwört wurden (§ 13b UStG). Weiterlesen

Finanzämter stoppen Abwicklung der Bauträgerfälle

Neue Entwicklung

Der BFH hatte mit Beschluss vom 27.01.2016 – V B 87/15 zur Frage der Aussetzung der Vollziehung in den Bauträgerfällen Stellung genommen und dargelegt, dass ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme des Subunternehmers durch § 27 Abs. 19 UStG bestehen. Darüber hinaus sieht der BFH in diesem Beschluss es für ernstlich zweifelhaft, ob der Anspruch des Subunternehmers auf Nachbelastung der Umsatzsteuer entsprechend § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG uneinbringlich geworden ist.

Die Finanzverwaltung interpretiert nun diesen Beschluss wie folgt: Weiterlesen

BFH kennt den Vertrauensschutz! – Gedanken zu § 13b UStG

Auf den ersten Blick ist die Entscheidung des V. Senates des BFH etwas Ausgefalleneres, denn ein Urteil zur umsatzsteuerlichen Beurteilung der „ehrenamtlichen“ Tätigkeit eines Vorstandes des Sparkassenverbandes ist nicht so spannend (V R 45/14). Das FA hat die Revision verloren, obwohl das FG die Sache falsch entschieden hatte. Das kommt nicht alle Tage vor. Aber es hat ja auch Seltenheitswert, dass der Vertrauensschutz gem. § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO zur Anwendung kommt! Weiterlesen