Wer Handwerker- oder haushaltsnahe Dienstleistungen bar bezahlt, hat (fast) keine Chance mehr auf den 20 %-Steuervorteil. Muss der Auftragnehmer womöglich für den Steuerschaden haften, wenn er auf Barzahlung besteht? Hierzu liegt nun ein erster Präzedenzfall vor. Weiterlesen
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Biber verwüstet Eigenheim (Teil 2)
Schon zum zweiten Mal musste sich die Rechtsprechung mit Fällen beschäftigen, in denen ungebetene tierische Mitbewohner das Eigenheim okkupierten. Menschlich zeigten die Richter Verständnis für Verwüstung bei den Betroffenen. Doch steuerlich? Weiterlesen
Die Verwüstung des Eigenheims (Teil 1)
Schon zum zweiten Mal musste sich die Rechtsprechung mit Fällen beschäftigen, in denen ungebetene tierische Mitbewohner das Eigenheim okkupierten. Menschlich zeigten die Richter Verständnis für die Verwüstung bei den Betroffenen. Doch steuerlich? Weiterlesen
Endlich eine richtige Entscheidung! Die USt-Pflicht des Bauträgers entfällt
Selten hat eine Entscheidung so massiv einen Steuerstreit gefördert wie das Urt. vom 22.08.13 (V R 37/10) zur USt-Schuld des Bauträgers. Das ewige Hin und Her der Finanzverwaltung zu der „richtigen Beurteilung der Steuerpflicht“ führt bei konsequenter Anwendung unserer Rechtsordnung dazu, dass der Fiskus „leer ausgeht“ und keine Steuern nachträglich erhält (siehe dazu Schneider/Mann NWB 2014, 3911-3915). Klar, dass diese Rechtsfrage mehr als umstritten ist, denn dieser Steuerausfall hat schon besondere Dimensionen. Das verführt zur „ergebnisorientierten“ Rechtsauslegung durch die Finanzverwaltung, der sich leider nur zu häufig die Gerichte anschließen. Der 15. Senat des FG Münster ist da eine besondere, positive Ausnahme, denn seine Entscheidung zeigt eindeutig den „richtigen Weg auf“. Weiterlesen
Rückwirkende Besteuerung des Handwerkers nach § 27 Abs. 19 UStG
Wer Bauträger und noch schlimmer die Handwerker berät, die an Bauträger leisten, muss nicht nur verzweifeln, sondern Zweifel an unserem Rechtsstaat haben. Dem Handwerker nachträglich (nach Jahren) die USt-Schuld zuzuschieben, weil der BFH die Steuerschuld des Bauträgers nach § 13b UStG nicht bestätigt hat (V R 37/10), ist der eigentliche Skandal. Das BMF und dem folgend der Gesetzgeber setzen den Vertrauensschutz außer Kraft (§ 176 AO). Man nehme ein neues Gesetz und so bleibt dann ein Steuerschuldner für den (schlafenden) Fiskus übrig. Ich nenne das „Steuerwäsche“.