Liebhaberei trotz Vermietungsbemühungen

Insbesondere wenn ein Objekt unmittelbar nach Anschaffung/Fertigstellung leer steht, geht das Finanzamt häufig davon aus, dass Werbungskosten nicht abgezogen werden können. Das ist falsch. Ebenso falsch ist aber auch, dass keine Liebhaberei vorliegt bzw. vorliegen kann, wenn Vermietungsbemühungen bestehen.

Insoweit muss dem Fiskus entgegengehalten werden: Schon mit Urteil vom 11.12.2012 (Az: IX R 68/10) hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für eine nach Herstellung (oder nach Anschaffung) leerstehende Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein können, wenn der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objektes erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat. Weiterlesen

Kann sich eine Änderung ohne Änderung ergeben?

Nein, Sie sind hier nicht im neuen NWB-Philosophie-Blog. Die Frage ist durchaus nicht philosophisch, sondern steuerlich gemeint. Und im deutschen Steuerrecht herrscht die ganz klare Antwort auf diese Frage: Ja! Gemeint ist nämlich, dass sich die Beurteilung eines Sachverhalts ändert, gerade weil sich an dem Sachverhalt selber nichts geändert hat. Die Folge: Ohne eigentliche Änderung der Situation, ändert sich auch die steuerliche Beurteilung.

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