Liebhaberei trotz Vermietungsbemühungen

Insbesondere wenn ein Objekt unmittelbar nach Anschaffung/Fertigstellung leer steht, geht das Finanzamt häufig davon aus, dass Werbungskosten nicht abgezogen werden können. Das ist falsch. Ebenso falsch ist aber auch, dass keine Liebhaberei vorliegt bzw. vorliegen kann, wenn Vermietungsbemühungen bestehen.

Insoweit muss dem Fiskus entgegengehalten werden: Schon mit Urteil vom 11.12.2012 (Az: IX R 68/10) hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für eine nach Herstellung (oder nach Anschaffung) leerstehende Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein können, wenn der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objektes erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat. Weiterlesen

Verkauf innerhalb der Zehn-Jahres-Frist – Immobilienmakler haftet nicht für Steuernachzahlung

Immobilienverkäufe müssen zuweilen schnell „über die Bühne gehen“, da der potenzielle Erwerber sonst abspringen könnte. Zumindest ist dies die Befürchtung des einen oder anderen Verkäufers. Doch ein voreiliger Verkauf kann teuer werden, wenn die Zehn-Jahres-Frist („Spekulationsfrist“) nicht beachtet oder falsch berechnet wird. In einem entsprechenden Fall wollte die Verkäuferin nun ihre Immobilienmaklerin mangels entsprechender Beratung in Haftung nehmen, scheiterte aber in allen Instanzen. Der BGH entschied wie folgt (BGH, Urteil vom 12.7.2018, I ZR 152/17):

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