Berliner Mietendeckel gekippt – Steuerliche Folgen für Mieter und Vermieter?

Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel gekippt. Eigentümer und Mieter sehen sich jetzt mit schwierigen Fragen zur Rückabwicklung des gescheiterten Gesetzgeberexperiment konfrontiert. Grätscht nun auch noch das Finanzamt rein? Weiterlesen

Liebhaberei trotz Vermietungsbemühungen

Insbesondere wenn ein Objekt unmittelbar nach Anschaffung/Fertigstellung leer steht, geht das Finanzamt häufig davon aus, dass Werbungskosten nicht abgezogen werden können. Das ist falsch. Ebenso falsch ist aber auch, dass keine Liebhaberei vorliegt bzw. vorliegen kann, wenn Vermietungsbemühungen bestehen.

Insoweit muss dem Fiskus entgegengehalten werden: Schon mit Urteil vom 11.12.2012 (Az: IX R 68/10) hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für eine nach Herstellung (oder nach Anschaffung) leerstehende Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein können, wenn der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objektes erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat. Weiterlesen

Umsatzsteuer bei Abfindungszahlung des Mieters

Umsatzsteuer gibt es grundsätzlich nur dann an, wenn zwischen den Parteien ein Leistungsaustausch stattfindet. Ein Schadenersatz ist hingegen aufgrund des fehlenden Leistungsaustausches nicht umsatzsteuerbar.

In diesem Zusammenhang hat bereits der BFH in seinem Urteil vom 22.5.2019 (Az: XI R 22/17) klargestellt, dass Abfindungszahlungen eines Mieters an den Vermieter im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung eines gewerblichen Mietverhältnisses umsatzsteuerpflichtiges Entgelt im Rahmen eines Leistungsaustausches sind. Ein nichtsteuerbaren Schadensersatz der BFH insoweit nicht erkennen. Weiterlesen

Mietpreisbremse – Bundestag beschließt Verschärfungen

Der Gesetzgeber will die Mietpreisbremse schärfen. Den Ländern soll bis Ende 2025 ermöglicht werden, ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt erneut durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Geltungsdauer einer solchen Rechtsverordnung soll wie bisher höchstens fünf Jahre betragen. Zum anderen soll der Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Rückzahlung zuviel gezahlter Miete wegen Überschreitens der zulässigen Miete bei Mietbeginn erweitert werden. Dies hat der Bundestag auf Vorschlag des federführenden Rechtsausschusses am 14.2.2020 beschlossen. Was bedeutet das? Weiterlesen