Auch Mieter dürfen Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich nach § 35a EStG geltend machen. Geben sie die Leistungen selbst und unmittelbar in Auftrag, ist der erforderliche Nachweis für das Finanzamt üblicherweise leicht zu erbringen. Doch wenn Auftraggeber der Vermieter ist, der die Kosten anschließend verteilt bzw. umlegt, sind die Mieter auf dessen Mithilfe angewiesen. Weiterlesen
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Liebhaberei trotz Vermietungsbemühungen
Insbesondere wenn ein Objekt unmittelbar nach Anschaffung/Fertigstellung leer steht, geht das Finanzamt häufig davon aus, dass Werbungskosten nicht abgezogen werden können. Das ist falsch. Ebenso falsch ist aber auch, dass keine Liebhaberei vorliegt bzw. vorliegen kann, wenn Vermietungsbemühungen bestehen.
Insoweit muss dem Fiskus entgegengehalten werden: Schon mit Urteil vom 11.12.2012 (Az: IX R 68/10) hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für eine nach Herstellung (oder nach Anschaffung) leerstehende Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein können, wenn der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objektes erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat. Weiterlesen
Umsatzsteuer bei Abfindungszahlung des Mieters
Umsatzsteuer gibt es grundsätzlich nur dann an, wenn zwischen den Parteien ein Leistungsaustausch stattfindet. Ein Schadenersatz ist hingegen aufgrund des fehlenden Leistungsaustausches nicht umsatzsteuerbar.
In diesem Zusammenhang hat bereits der BFH in seinem Urteil vom 22.5.2019 (Az: XI R 22/17) klargestellt, dass Abfindungszahlungen eines Mieters an den Vermieter im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung eines gewerblichen Mietverhältnisses umsatzsteuerpflichtiges Entgelt im Rahmen eines Leistungsaustausches sind. Ein nichtsteuerbaren Schadensersatz der BFH insoweit nicht erkennen. Weiterlesen