Übertragung zum Buchwert nach § 6 Abs. 3 EStG

Ausweislich der Vorschrift gilt: Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder der Anteil eines Mitunternehmers an einem Betrieb unentgeltlich übertragen, so sind bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Betriebsinhabers die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben.

Weitere Voraussetzung ist, dass die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Vor dem BFH (Az: IV R 14/18) ist nun die Rechtsfrage anhängig, ob bei unentgeltlicher Übertragung eines Mitunternehmeranteils die Buchwerte auch dann vorzuführen sind, wenn der Übergeber taggleich bzw. zeitgleich eine funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen seines Sonderbetriebsvermögens bei derselben Mitunternehmerschaft veräußert. Weiterlesen

Was gehört zum begünstigten Aufgabegewinn im Sinne des § 16 EStG?

Im Rahmen der Aufgabe eines Gewerbebetriebs werden stille Reserven, welche sich über Jahre oder Jahrzehnte im Betrieb aufgebaut haben, in einem punktuellen Vorgang aufgedeckt. Dieser „Zusammenballung“ tragen wesentliche steuerliche Begünstigungen in den § 16 Abs. 4 und § 34 EStG Rechnung.

Wegen der erhöhten steuerlichen Belastung für den bisherigen Betriebsinhaber im Zeitpunkt der Aufgabe ist der sachliche Umfang des begünstigten Aufgabegewinns ein häufiger Zankapfel zwischen Berater, Finanzverwaltung und den Finanzgerichten.

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Rücklage für Ersatzbeschaffung – Die Basics

Ausweislich der Einkommensteuerrichtlinien können stille Reserven bei einer Ersatzbeschaffung übertragen werden. Geschieht dies über einen Bilanzstichtag spricht man von der Rücklage für Ersatzbeschaffung. Aber auch hier sind Voraussetzungen zu beachten.

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Elegante Lösung zur steuergünstigen Beendigung einer Betriebsaufspaltung

Der BFH hat mit Urteil vom 28.5.2015 (IV R 26/12) eine Gestaltung zugelassen, mittels derer in Einzelfällen eine Betriebsaufspaltung steuergünstig beendet werden kann. Vereinfacht ging es um folgenden Sachverhalt: Ein Steuerpflichtiger war alleiniger Kommanditist einer (Besitz-)GmbH & Co. KG sowie alleiniger Gesellschafter einer Betriebs-GmbH. Die KG vermietete im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ein Grundstück an die Betriebs-GmbH. Das bisherige Gesellschaftsvermögen der Besitzgesellschaft, also insbesondere das Grundstück, wurde Ende 2004 ins Privatvermögen überführt. Nur wenige Tage zuvor wurden die Anteile an der Betriebs-GmbH zum Buchwert in das Sonderbetriebsvermögen einer anderen KG überführt. Weiterlesen