Autor: Christian Herold
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Auch in diesem Monat ist mir wieder einmal eine Entscheidung eines Finanzgerichts ins Auge gefallen, die doch stark kritikwürdig ist. Worum geht es? Eine Flugbegleiterin (Stewardess), die offenbar auch Kabinenchefin war, begehrte den Abzug von Kosten eines Arbeitszimmers. Dieses sei für die im Zusammenhang mit ihrem Beruf anfallenden Vor- und Nachbereitungstätigkeiten erforderlich, da ihr für diese Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stünde. Das Finanzamt – und auch das FG Düsseldorf – lehnten den Abzug der Kosten ab (FG Düsseldorf v. 24.04.2017, 8 K 1262/15 E). Die Begründung: „Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können zudem nur berücksichtigt werden, wenn der...
Eigentlich blogge ich nur ungerne zum Sozialversicherungsrecht, da es zu diesem Thema sicherlich Autoren mit tieferer Fachkenntnis gibt. An dieser Stelle möchte ich aber dennoch auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hinweisen, das ich zwar inhaltlich nachvollziehen kann, bei dem sich mir aber – gerade angesichts des derzeitigen Bundestags-Wahlkampfs – ein Störgefühl einstellt.
Kein Scherz: Amazon ist ins „Steuergeschäft“ eingestiegen und erstellt auf Wunsch für 400 Euro pro Jahr die Umsatzsteuererklärungen für die Transaktionen seiner Händler. Für 100 Euro mehr pro Jahr können auch die Transaktionen außerhalb von Amazon hinzugenommen werden. Die Abwicklung erfolgt in Zusammenarbeit mit Avalara, nach eigener Aussage einem weltweiten Anbieter für Steuerlösungen. Natürlich werden nun von Seiten der Steuerberater viele Gegenargumente kommen, warum dies nicht funktionieren kann. Angefangen von berufsrechtlichen Fragen bis hin zu Zweifeln an der Qualität der Umsatzsteuer-Erklärungen.
Bereits seit einiger Zeit „wettere“ ich gegen die ausufernden Anforderungen der Finanzverwaltung und des Gesetzgebers im Zusammenhang mit den GoBD und der ordnungsgemäßen Kassenführung. Unter anderem habe ich in meinem Blog „Kassengesetz bedeutet viel Arbeit für Hausmeister“ darauf hingewiesen, dass Kasseneinnahmen und -ausgaben täglich aufgezeichnet werden müssen (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO n.F.) und dass Geldspeicher von Warenautomaten oder etwa auch Münz-Waschmaschinen im Prinzip nichts anderes als offene Ladenkassen sind. Daher ist auch ihr Bestand täglich zu zählen. Der BFH hat nun mit Urteil vom 20.3.2017 (X R 11/16) unmissverständlich wie folgt entschieden: „Geldspeicher von Geldeinwurfautomaten sind Kassen.“
Mit Urteilen vom 29.07.15 (IV R 15/14) und vom 04.02.2016 (IV R 46/12) hatte sich der BFH zu der Frage geäußert, ob die Einbringung eines Wirtschaftsguts in eine Personengesellschaft gegen Gutschrift eines Betrags ausschließlich auf dem Kapitalkonto II als Einlage oder als entgeltliches Geschäft zu werten ist. Der BFH hat sich für eine Einlage entschieden; das BMF akzeptiert die Rechtsprechung (BMF 26.07.2016, BStBl 2016 I S. 684). Damit einhergehend stellt sich in der Praxis die Frage, ob das Kapitalkonto II eines Gesellschafters nun als persönliches Rücklagenkonto geführt werden kann. Dies ist von Bedeutung, weil die – sonst erforderliche – Verbuchung...
Beim Übergang von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich kann zur Vermeidung von Härten auf Antrag der Übergangsgewinn gleichmäßig entweder auf das Jahr des Übergangs und das folgende Jahr oder auf das Jahr des Übergangs und die beiden folgenden Jahre verteilt werden (R 4.6 EStR). Wer diesen Antrag stellt, sollte jedoch vorausschauend planen, wie ein interessantes BFH-Urteil verdeutlicht. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Vor einigen Jahren ist häufiger geraten worden, dass ein Pkw nicht von dem Unternehmer selbst, sondern von seinem Ehegatten angeschafft werden sollte, damit dieser das Kfz wiederum an seinen unternehmerisch tätigen Ehepartner vermietet. Es war ein durchaus gängiges Gestaltungsmodell. Kürzlich bin ich gefragt worden, ob das Modell auch heute noch ratsam ist. Meine Antwort lautet, dass die Vermietung unter Ehegatten heutzutage in den meisten Fällen keinen oder nur einen geringen steuerlichen Vorteil bringt. Anders kann es aber aussehen, wenn der Unternehmer eine ganze Fahrzeugflotte benötigt, die Ehegatten über hohe Einkünfte im Spitzensteuersatz verfügen und sie nicht auf laufende Ausschüttungen angewiesen...
Ein typischer Fall: Ehegatten leben seit dem Beginn ihrer Ehe im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, der Ehemann baut ein erfolgreiches Unternehmen auf, die Ehefrau kümmert sich um Kinder und Haushalt. Sie bezieht keine laufenden Einkünfte, verfügt über kein eigenes bzw. selbst erwirtschaftetes Vermögen. Aber: Der Ehemann überträgt ihr im Laufe der Ehe nach und nach finanzielle Mittel. Irgendwann wird sogar ein feudales Einfamilienhaus erbaut und möglicherweise auch eine Ferienimmobilie in Spanien. Im Kaufvertrag und im Grundbuch wird die Ehefrau als Miteigentümerin eingetragen. „Selbstverständlich“ wird die Zuwendung an die Ehefrau dem Finanzamt nicht als Schenkung angezeigt. Die Ehegatten wiegen sich in Sicherheit,...
Zahnbehandlungen können teuer und vor allem auch langwierig sein. Die Kosten wirken sich steuerlich als außergewöhnliche Belastungen nur nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung aus, so dass die effektive Steuerermäßigung oftmals nur sehr gering ist. Von daher stellt sich die Frage, ob es aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein kann, die Kosten für eine Heilbehandlung, die sich über den Jahreswechsel hinzieht, vorauszuzahlen, um den Steuerabzug zu erhöhen. Die Antwort hat das FG München mit Urteil vom 12.05.2014 (7 K 3486/11) gegeben. Danach ist ein Abzug einer Vorauszahlung möglich, wenn ein wirtschaftlicher vernünftiger Grund vorliegt. In den Urteilsgründen heißt es:
Wer eine Abfindung für den Verlust seines Arbeitsplatzes erhält, hat in aller Regel ein hohes Interesse an einer Anwendung der so genannten Fünftel-Regelung im Sinne der §§ 24, 34 EStG. Doch manchmal sind betriebliche Vereinbarungen relativ kompliziert, insbesondere auch, wenn die – ehemaligen – Arbeitnehmer in Transfergesellschaften (weiter-)beschäftigt oder über den Umweg der Transfergesellschaften weitervermittelt werden. Es kann hier zu unterschiedlichen Leistungen kommen, die neben bzw. zusätzlich zu der Abfindung gezahlt werden. Es kann sich dabei zum Beispiel um so genannte „Sprinterprämien“ oder um Zuschüsse zu Transferkurzarbeitergeldern handeln. Es stellt sich dann die Frage, ob diese der Abfindung oder dem...
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