Autor: Christian Herold
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Fernpendlern mit einem Arbeitsweg von mehr als 20 Kilometern, deren zu versteuerndes Einkommen innerhalb des Grundfreibetrags liegt (Geringverdiener), haben von der – geplanten – erhöhten Entfernungspauschale keinen Vorteil. Bei ihnen bringt ein höherer Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug keine entsprechende steuerliche Entlastung. Daher soll ab dem 1.1.2021 für Geringverdiener die Möglichkeit geschaffen werden, alternativ zur erhöhten Entfernungspauschale von 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 Prozent dieser erhöhten Pauschale zu wählen (§§ 101 ff. EStG, „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht – Entwurf“).
Wird bei einem Warenverkauf eine so genannte Null-Prozent-Finanzierung angeboten und stellen sich die Warenlieferung und die Finanzierung als einheitliche Leistung dar, so ist die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage aus Warenverkäufen nicht um Finanzierungsentgelte zu mindern, die an das finanzierende Kreditinstitut entrichtet werden (Hessisches FG, Urteil vom 12.2.2019, 1 K 384/17, Rev. XI R 15/19).
Körperschaftsteuerliche Organschaften bieten den Vorteil der konzerninternen Verlustverrechnung. Neben diversen anderen Voraussetzungen ist wichtig, dass eine Verlustübernahme durch Verweis auf die Vorschriften des § 302 des Aktiengesetzes „in seiner jeweils gültigen Fassung“ vereinbart wird. Mit Urteil vom 10.5.2017 (I R 93/15) hat der BFH im Übrigen wie folgt entschieden: Eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft setzt nach § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG a.F. voraus, dass ausdrücklich die Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG (in allen seinen Bestandteilen und in den jeweiligen Regelungsfassungen) vereinbart worden ist. Dieses Vereinbarungserfordernis bezieht sich auch auf solche Regelungsbestandteile des § 302 AktG,...
In meinem Blog-Beitrag „Kosten für das Erststudium und der Dschungel Verfahrensrecht“ hatte ich darauf hingewiesen, im Interesse des größtmöglichen Rechtsschutzes gegen alle zugrundeliegenden Bescheide Rechtsmittel einlegen und Einsprüche nicht zurückziehen. Diese Empfehlung gilt nicht nur die Fälle des Abzugs von Kosten eines Erststudiums, sondern zum Beispiel auch bei Zinsfestsetzungen. Dies beweist – leider – eine Entscheidung des FG Hamburg vom 18.7.2019 (2 V 108/19).
Der Arbeitgeber muss zwar die Lohnsteuer für seine Arbeitnehmer abführen, Letztere bleiben aber Schuldner der Lohnsteuer. Üblicherweise gibt es im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer insoweit nur wenig Konfliktpotenzial. Manchmal streiten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber „bis aufs Blut“, wenn es um die Höhe der abzuführenden Lohnsteuer geht. So geschehen in einem Fall, den das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheiden hatte.
Im vergangenen Jahr habe ich ein Urteil des FG Hamburg vorgestellt, in dem dieses eine Reduzierung oder gar eine Aufhebung der Kfz-Steuer wegen des Dieselfahrverbots abgelehnt hatte (Urteil vom 14.11.2018, 4 K 86/18). Der gebeutelte Diesel-Fahrer war aber hartnäckig und hat sogar den Weg bis vor den BFH angetreten – allerdings auch dort verloren. Der BFH lapidar: Die Verhängung von Dieselfahrverboten hat für davon betroffene Kfz keinen Einfluss auf die Höhe der Kfz-Steuer (BFH-Beschluss vom 13.8.2019, III B 2/19).
Bürger, die einen langen Arbeitsweg von 21 Kilometern oder mehr zurücklegen müssen, sollen ab dem 1. Januar 2021 von einer erhöhten Entfernungspauschale profitieren. Zur Entlastung der Fernpendler soll unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um 5 Cent auf 35 Cent angehoben werden. Die – zunächst befristete – Anhebung wird entsprechend auch auf Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung übertragen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und 5 EStG, Entwurf des „Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“).
Bäckereifilialen, die in Supermärkte integriert sind, erbringen Leistungen zum vollen Umsatzsteuersatz, soweit sie Backwaren zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten und hierfür Mobiliar und Geschirr zur Verfügung gestellt wir (FG Münster, Urteil vom 3.9.2019, 15 K 2553/16 U, NWB XAAAH-32945, Rev. XI R 25/19).
Auch für Kapitalleistungen aus Direktversicherungen und Pensionskassen müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Ein Kapitalbetrag wird auf 10 Jahre verteilt und davon monatlich 1/120 als fiktiver Zahlbetrag zugrunde gelegt. Als Versorgungsbezüge gelten auch Renten und Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung, soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden. Was aber gilt, wenn der Hinterbliebene bzw. Erbe bereits älter als 27 Jahre ist?
Einigen sich Vermieter und Mieter im Interesse des Mieters auf die vorzeitige Auflösung eines langfristigen Mietvertrages und wird dafür eine Abfindungszahlung an den Vermieter geleistet, so liegt insoweit ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch vor. Je nachdem, ob die vorherige Vermietung umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig erfolgte, ist auch die Abfindung umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig (BFH-Urteil vom 22.05.2019, XI R 20/17).
NEUESTE BEITRÄGE
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 15. Mai 2026
Rückforderung der Vergütung nach Betrieb von Corona-Testzentren – Droht eine weitere Rückforderungswelle bei Corona-Zahlungen
-
Christian Herold 15. Mai 2026
Betriebs-Pkw: 0,03-Prozent-Regelung gilt auch, wenn der Betrieb nur gelegentlich aufgesucht wird
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 15. Mai 2026
Grundsicherung: Schulgeld für Privatschule erhöht nicht den Anspruch auf ALG II
-
Christian Herold 14. Mai 2026
Dienstreise mit dem Privat-Kfz trotz Gestellung eines Firmenwagens – BFH kassiert Urteil der Vorinstanz
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 13. Mai 2026
Update: Bundesrat billigt besseren Verbraucherschutz bei Kreditverträgen
NEUESTE KOMMENTARE
27.04.2026 von Dieter
Revisionsverfahren BFH X R 9/24: Berechnung Doppelbesteuerung von Leibrenten der Basisversorgung
24.04.2026 von Martin Huth
29.04.2026 von Kerstin Jahn
Aufreger des Monats Februar: Kapitalabfindung einer Direktversicherung –Rentner werden vom Fiskus weiterhin geschröpft