Autor: Dr. Carola Rinker
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Reformvorschläge sorgen nicht für Verbesserung der Prüfungsqualität In den letzten Beiträgen hat die DPR immer ihren Senf abbekommen. Nun geht es wieder einmal um die Wirtschaftsprüfer: Denn schließlich haben diese die Aufgabe, die Abschlüsse der Unternehmen zu prüfen. Schließlich hat EY bis 2018 die Abschlüsse testiert. Und dies auch noch 2018, als es bereits Untersuchungen wegen Vorwürfen eines Whistleblowers wegen Bilanzunregelmäßigkeiten in Singapur gegeben hat. Reformvorschläge Abschlussprüfung Der Referentenentwurf sieht eine Rotationspflicht nach zehn Jahren vor. Bisher trifft diese kürzere Frist nicht alle Branchen. Auch soll bei Unternehmen von öffentlichem Interesse eine Trennung von Prüfung und Beratung vorgeschrieben werden. Neben...
Kritische Analyse der Reformvorschläge Der Bilanzskandal des ehemaligen DAX-Konzerns Wirecard wird die Bilanzkontrolle verändern. Dies ist auch dringend notwendig: Denn niemand will in diesem Fall die Verantwortung übernehmen. Weder die Bafin noch die DPR oder gar die Wirtschaftsprüfer, die immer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilten. Das Image des deutschen Kapitalmarktes ist zwar bereits ruiniert, dennoch kann dieses nicht mit einem „Reförmchen“ der DPR wiederhergestellt werden. Es braucht eine effektive und strenge Bilanzkontrolle. Lernen von den ausländischen Nachbarn: Keine private Bilanzpolizei (DPR) Ein Blick ins benachbarte Ausland zeigt beispielsweise: Das zweistufige Enforcement-Verfahren mit einem staatlichen und einem privaten Verein gibt es so...
Noch erschreckender war nur die Hauptversammlung 2019 Ich kann mich noch genau erinnern an den Tag, an dem letztes Jahr der Geschäftsbericht von Wirecard veröffentlicht wurde. Zufälligerweise war ich zu diesem Zeitpunkt in Frankfurt geschäftlich unterwegs für ein Interview zum Thema Bilanzfälschung bei FINANCE-TV. Über Wirecard konnte man damals natürlich noch nicht öffentlich sprechen. Auch sorgte der Titel „Unter Druck drücken Prüfer oft ein Auge zu“ damals noch nicht nur für Zustimmung, sondern auch für Kritik. Es dauerte mehr als ein Jahr, bis ich erneut von Julia Schmitt bei FINANCE-TV zu Bilanzfälschung interviewt wurde. Thema diesmal: Wirecard. Gehen wir wieder...
Interview mit Dietmar Hexel zur Zukunft der Bilanzkontrolle Wie steht es mit der Zukunft der Bilanzkontrolle in Deutschland? Dazu habe ich mit Dietmar Hexel gesprochen. Er war bis 2015 Mitglied im Nominierungsausschuss der DPR. Seine Antworten sind ernüchternd, aber eine rosarote Brille hilft hier nicht weiter. Das Deutsche Aktieninstitut befürwortet das Fortbestehen der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) in seiner bisherigen Form. Ist dies Ihres Erachtens der richtige Weg? Nein, der Weg führt weiter in die Sackgasse und verhindert keinen neuen Bilanzskandal. Der Fall Wirecard zeigt deutlich: das zweistufige Enforcement (erst DPR, danach ggf. BaFin) hat sich leider nicht bewährt....
Stellungnahme zur Veröffentlichung des Deutschen Aktieninstituts vom 2. Oktober 2020 Der Titel mag etwas verwirren: Die Bilanzkontrolle soll von staatlicher Seite erfolgen und sich einen Ruf erarbeiten, streng zu sein. Die Mitarbeit von Herrn Ernst ist aufgrund von Interessenskonflikten aber derzeit nicht möglich. Doch dazu gleich noch mehr.
Dringender Reformbedarf der Abschlussprüfung „Wirtschaftsprüfer fürchten Reputationsschaden durch Fall Wirecard.“ – Eine Schlagzeile aus dem Handelsblatt vom 30. September 2020. Die Branche der Wirtschaftsprüfer ist nicht die Einzige, deren Image durch den Bilanzskandal bei Wirecard leidet. Auch der deutsche Kapitalmarkt, deutsche Institutionen und vor allem Start-ups in der FinTec-Branche leiden auch. Am härtesten trifft es vor allem die Ehrlichen, wie beispielsweise Gründer, die mit ihrer Geschäftsidee die digitale Transformation vorantreiben möchten. Sie werden zwar vielleicht niemals in den DAX aufsteigen, aber dafür ihr Geschäftsmodell auf ehrliche Weise aufbauen wollen. „Whistleblower warned EY of fraud at Wirecard four years before the...
Der neue Prüfungsstandard IDW PS 340 Noch bleibt etwas Zeit für die Anwendung des neuen Prüfungsstandards zum Thema Risikofrüherkennungssystem. Dieser ist erstmals für Abschlussprüfungen von Berichtszeiträumen relevant, die nach dem 31.12.2020 beginnen. Die Zielsetzung ist klar: Bestandsgefährdende Risiken des Konzerns sollen rechtzeitig erkennt werden, um durch rechtzeitige Maßnahmen den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Alles schön und gut. Doch was heißt dies im Einzelnen? Schauen wir etwas genauer hin. Aspekte des überarbeiteten Prüfungsstandards Die Überarbeitung des IDW PS 340 wurde aufgrund des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) aus dem Jahr 1998 erforderlich. Im Rahmen dieser Reform wurde...
Der Antrag für einen Untersuchungsausschuss zur Causa Wirecard liegt seit dem 9. September vor. Wie die Pressemeldungen seit dem 18. Juni 2020 gezeigt haben, werden dem ehemaligen DAX-Konzern nicht nur Bilanzmanipulationen in erheblichem Ausmaß vorgeworfen, sondern auch Geldwäsche. Das sind jedoch nur zwei Beispiele, die den Fall zum größten Bilanzskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte machen.
Nur ein Drittel der DAX-Konzerne geben den Buchwert des Goodwills im Halbjahresfinanzbericht an. Auch wenn die Halbjahresberichte nicht so detailliert sein müssen wie der Geschäftsbericht für das gesamte Geschäftsjahr: Wie meine Studienergebnisse gezeigt haben, ist der Anteil des Goodwills am Eigenkapital bzw. Vermögen der DAX-Konzerne erschreckend hoch. Goodwill-Abschreibungen im Halbjahresbericht? Bei den Unternehmen, die den Buchwert des Goodwills zum 30.6.2020 angeben, liegt dieser bei durchschnittlich knapp 60 % des Eigenkapitals. Abschreibungen des Goodwills sind immer noch die Ausnahme statt der Regel: Lediglich vier Unternehmen geben an, dass der Goodwill wertgemindert war und dementsprechend eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen wurde.
Praktische Umsetzung und Prüfungspflicht müssen noch diskutiert werden Der Sustainable Finance-Beirat soll die Bundesregierung bei der Umsetzung einer nachhaltigen Finanzierung unterstützen. Ein erster Zwischenbericht liegt vor. Es bleibt zu hoffen, dass der Beirat auch in der nächsten Legislaturperiode an seinen Zielen weiterarbeiten kann. Alles andere wäre auch nicht nachhaltig. Bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden im Zwischenbericht einige Vorschläge gemacht. Die Zielsetzung ist dabei, dass die Berichte für Investoren vergleichbar sind, um ihre Anlageentscheidungen treffen zu können. Vorschläge des Beirats Um das Ziel der Vergleichbarkeit für Investoren, Kreditinstitute und Versicherungen zu erreichen, sollen die Berichtspflichten einen Überblick über die Nachhaltigkeitsrisiken von Unternehmen...
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