Abrechenbarkeit der Anlagenbuchführung

Das OLG  Düsseldorf (Az: I-23 U 101 und 151/15 vom 21.2.2017) hat eine für den Steuerberater positive Entscheidung zur Anlagenbuchführung getroffen.

Zunächst hat das OLG grundsätzlich festgestellt, dass neben der Finanzbuchführung auch die Anlagenbuchführung abrechnungsfähig ist. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Steuerberater nicht mit der Vollbuchführung und der Erstellung der Jahresabschlüsse beauftragt ist.

Ist der Steuerberater mit der Vollbuchführung beauftragt, so kann er durch eine Honorarvereinbarung nach § 4 StBVV in Textform regeln, dass die Anlagenbuchführung zusätzlich abzurechnen ist (aus Beweisgründen sollte er mit dem Mandanten vorab einen entsprechenden schriftlichen Auftrag vereinbaren).

Weiterlesen

Keine Entstehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses durch Änderungsvereinbarung

In dem vom BGH (Urteil 17.05.2017 – 7 AZR 301/15) entschiedenen Streitfall war ein Arbeitnehmer befristet eingestellt worden. Es handelte sich um den Sachgrund der Vertretung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG),  § 21 Absatz 1 (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit) BEEG. Das Arbeitsverhältnis wurde nach dem Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages vor seinem Ablauf geändert.

Dazu hat das BAG folgende grundlegende Entscheidungen getroffen.

Für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages kommt es auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses und die damals vorliegenden Umstände an. Ein späteres Eintreten der Änderungen hat keine Rückwirkung auf die Wirksamkeit der vereinbarten Befristung. Dies gilt auch dann, wenn der ursprünglich gegebene Sachgrund für die Befristung später wegfällt. Mit anderen Worten entsteht in einem solchen Fall kein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Weiterlesen

Grundsätzlich unbegrenzte Übertragung des nicht genommen Jahresurlaubs

Für Arbeitnehmer hat der EuGH zum Thema nicht genommenen Jahresurlaub eine bahnbrechende Entscheidung getroffen.

Der EuGH (Urteil vom 29.11.2017 – C – 214/16) hat zunächst ausgeführt, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ein besonders bedeutsame Grundsatz des EU – Sozialrechts ist und zusätzlich in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist. Zweck des Urlaubs liegt darin, es demArbeitnehmer zu ermöglichen, sich zu erholen und über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen.

Bereits zuvor (20.1.2009 – C 350/06 und C – 520/06) hatte der EuGH entschieden dass bei krankheitsbedingten Fehlzeiten und der daraus folgenden nicht Ausübung des Urlaubs keine Bedenken bestehen, wenn die Ansammlung eines solchen Urlaubs rechtlich auf 15 Monate begrenzt ist und nach dessen Ablauf erlischt (Tz 49).

Davon zu unterscheiden ist die Situation, in der der Arbeitgeber den  Arbeitnehmer daran hindert, seinen bezahlten Jahresurlaub auszuüben.

Weiterlesen

Keine Anrechnung der Abfindung gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitslosengeld

Die Anrechnung von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld anlässlich der Lösung des Arbeitsverhältnisses ist Gegenstand einer Entscheidung des BSG vom 08.12.2016 – B 11 AL 5/15 R).

Nach § 158 Abs. 1 Satz 1 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist des Arbeitgebers beendet wird und der Arbeitnehmer eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung erhält. Wird die ordentliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers eingehalten, bleibt die Abfindung hingegen leistungsunschädlich.

In bestimmten Fällen ist die ordentliche Kündigung des Arbeitsgebers ausgeschlossen oder eingeschränkt. In solchen Fällen gilt nach § 158 Abs. 1 Satz 3 SGB III eine fiktive Kündigungsfrist von einem Jahr.

Im Streitfall des BAG war der Arbeitnehmer aufgrund des Tarifvertrages für Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der BRD nur außerordentlich aus wichtigem Grund kündbar. Es galt daher die fiktive Kündigungsfrist von einem Jahr.

Weiterlesen

Überwachung des Arbeitnehmers mittels Keylogger – Verwertungsverbot

Nach der Pressemitteilung (ich berichtete am 1.8.2017) ist nunmehr die Entscheidung des BAG vom 27.07.2017 – 2 AZR 681/16 veröffentlicht worden.

Nach der Entscheidung des BAG ist der Einsatz eines Software – Keyloggers nicht erlaubt, wenn

  • kein auf den Arbeitnehmer bezogener,
  • durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder
  • anderen schwerwiegenden Pflichtverletzungen

besteht.

Im Streitfall hat der Arbeitgeber alle Tastatureingaben protokolliert und regelmäßig Screenshots angefertigt.

Unstreitig hat der Arbeitnehmer den E-Mail Verkehr in geringem Umfang privat genutzt. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer auf den Einsatz des Keyloggers hingewiesen.

Das BAG hat entschieden, dass die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Erkenntnissen das grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht und die informationelle Selbstbestimmung des Grundgesetzes verletzt.

Weiterlesen

Vereinbarung einer Altersgrenze beim GmbH-Geschäftsführer als Verstoß gegen das AGG

In dem vom OLG Hamm (19.06.2017 – I-8 U 18/17) entschiedenen Streitfall ging es um die Vereinbarung eines Kündigungsrechtes im Anstellungsvertrag eines GmbH-Fremdgeschäftsführers mit Eintritt in sein 61. Lebensjahr. Bei einer solchen Beendigung löste dies Versorgungszusagen aus. Der Geschäftsführer hielt diese Regelung für als Altersdiskriminierung nach dem AGG für unwirksam.

Nach § 6 Abs. 3 AGG gilt das AGG für Organmitglieder für vertragliche Bedingungen hinsichtlich:

– Zugang zur Erwerbstätigkeit und
– dem beruflichen Aufstieg.

Dies ist nach Feststellung des OLG vorliegend nicht der Fall.

Weiterlesen

„Gekauft wie gesehen“ beim Pkw-Kauf

Das Oberlandesgericht Oldenburg v. 02.08.2017 – 9 U 29/17 hat sich mit der Klausel „gekauft wie gesehen“ beim Gebrauchtwagenkauf auseinandergesetzt.

Grundsätzliches:

Bei einem Mangel stehen dem Käufer die Rechte auf:

  • Nacherfüllung
  • Rücktritt
  • Minderung
  • Schadensersatz oder

Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemäß § 437 BGB zu. Mängelansprüche verjähren regelmäßig in zwei Jahren nach der Lieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Dann beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich drei Jahre nach Kenntnis des Mangels und endet spätestens in zehn Jahren ab Entstehung des Mangels. Wenn ein Unternehmer an einen Verbraucher eine bewegliche Sache verkauft, ist eine Einschränkung der Sachmängelhaftung nach § 475 Abs. 1 BGB ausgeschlossen. Er kann lediglich die Verjährung bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr reduzieren (§ 475 Abs. 2 BGB).

Der Streitfall

Im Streitfall ging es um den Verkauf eines gebrauchten PKWs zum Preise von Euro 5.000. Vereinbart wurde „gekauft wie gesehen“.

Weiterlesen

Änderung der Rechtsprechung des BAG zur Urlaubsabgeltung

Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 16.05.2017 – 9 AZR 572/16) ändert seine Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung.

Nach § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) steht jedem Arbeitnehmer ein Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub zu. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt dabei 24 Werktage bei einer Fünf-Tage-Woche, § 3 Abs.1 BUrlG. Nach § 7 Abs.3 BUrlG muss der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das letzte auf das nächste Kalenderjahr ist nur standhaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Falle der Übertragung musste Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden.

Vom Grundsatz her ist Urlaub also „in natura“ zu gewähren und nicht durch Geldzahlung.

Im Streitfall handelte es sich um einen Anspruch auf Ersatzurlaub wegen des Eintritts in die Freistellungsphase der Altersteilzeit. Aus diesem Grunde konnte der Ersatzurlaub nicht mehr in natura gewährt werden. Bislang gewährte die höchstrichterliche Rechtsprechung des BAG eine Urlaubsabgeltung in Geld.

Das BAG hat hier jedoch eine Kehrtwende gemacht.

Weiterlesen

Textform für Steuerberater

Formerfordernisse im Bereich der Steuerberatervergütung sind in letzter Zeit durchweg von der Schriftform zur Textform hin erleichtert worden.

Seit dem 20.7.2017 bedarf auch die Vereinbarung einer Pauschalvergütung nach § 14 StBVV nur noch der Textform.

Was unter einer Textform zu verstehen ist, ist in § 126 b BGB geregelt. Vereinfacht dargestellt bedeutet dies, dass eine Honorarvereinbarung per E-Mail oder Telefax abgeschlossen werden kann. Die Person des Erklärenden muss dabei genannt sein. Mit dem Erklärenden ist der Aussteller gemeint. Hierzu genügt zum Beispiel die Angabe im Kopf des Schreibens oder im Text. Dies bedeutet für den Steuerberater eine erhebliche Erleichterung. Weiterlesen

Anforderungen an die Einwilligung in Werbe-E-Mails

Der Bundesgerichtshof (vom 14.03.2017 – VI ZR 721/15) hat sich mit den Anforderungen an die Einwilligung von Werbe-E-Mails im geschäftlichen Bereich befasst.

Dem lag folgender Sachverhalt zu Grunde: ein Unternehmen empfing Werbe-E-Mails. Die daraufhin verlangte Abgabe einer Unterlassungserklärung wurde zurückgewiesen. Man werde die E-Mail des Unternehmens nur in die interne Liste gesperrter E-Mail-Adressen aufnehmen. Auch dem widersprach das Unternehmen.

Das Empfänger-Unternehmen hatte zuvor ein Free-Ware-Programm im Internet heruntergeladen. Unterhalb des Eingabefeldes für die E-Mail-Adresse erfolgte der Hinweis, dass die eingegebene E-Mail-Adresse für den Betreiber der Seite sowie dessen Sponsoren für werbliche Zwecke freigegeben werde und der User in unregelmäßigen Abständen Werbung per E-Mail erhalten werde. Dies bestätigte das Empfänger-Unternehmen durch Drücken der Enter-Taste. Zusätzlich hatte sich der Unternehmer im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt. Dort erklärte er explizit sein Einverständnis mit den „hier“ genannten Sponsoren und dass er der werblichen Nutzung jederzeit widersprechen können.  Die Einzelheiten sind streitig, Nach Ansicht des BGH kommt darauf jedoch nicht an.

Weiterlesen