Autor: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
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Am 13.4.2021 hat das Bundeskabinett durch Ergänzung der CorArbSchV die Einführung einer zunächst bis 30.6.2021 befristeten Testverpflichtung der Unternehmen für ihre in Präsenz Beschäftigten beschlossen. Was ist davon zu halten? Hintergrund Im MPK-Beschluss vom 22.3.2021 (Ziff.7) heißt es, die Unternehmen sollen „ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen“, „… mindestens einmal pro Woche und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden.“ Weiter heißt es, dass die Wirtschaftsverbände Anfang April einen Umsetzungsbericht vorlegen, wieviel Unternehmen sich beteiligen. Die Wirtschaftsverbände haben geliefert, dennoch kommt jetzt eine rechtliche Verpflichtung der Unternehmen zur Testung in Betrieben.
Mit Rücksicht auf die besondere Zweckbindung der Soforthilfe unterliegt diese einem besonderen Schutz und darf nicht gepfändet werden (§ 851 Abs.1 ZPO); folgerichtig ist in Höhe des bewilligten und auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners gutgeschriebenen Betrags der Pfändungsfreibetrag zu erhöhen (§ 850k Abs. 4 ZPO) – sagt der BGH in letzter Instanz (BGH 10.3.2021 – VII ZB 24/20). Hintergrund und Sachverhalt Die Klägerin hatte antragsgemäß Corona-Soforthilfe in Höhe von 9.000 Euro bewilligt bekommen. Die Bank verweigerte die Auszahlung des auf einem Pfändungsschutzkonto eingegangenen Betrages, weil anderweitige Pfändungen vorlagen. Dem hat der BGH widersprochen und den pfändungsfreien Betrag um die überwiesene Soforthilfe...
Seit dem 1.4.2021 können forschende Unternehmen in Deutschland beim Finanzamt einen Antrag auf Forschungszulage stellen. Die Zulage können die Betriebe selbst über das Portal „Mein ELSTER“ beziehungsweise über den Steuerberater beantragen. Hintergrund Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBl 2020 I S. 2763) wird Unternehmen seit 1.1.2020 – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche – die steuerliche Begünstigung ihrer Forschungsausgaben ermöglicht. Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen. Forschende Unternehmen haben danach einen Anspruch auf eine Zulage in Höhe von 25 Prozent ihrer Lohnkosten für die Mitarbeiter, die mit dem jeweiligen Forschungsvorhaben betraut...
Die Bundesregierung prüft eine Senkung der Umsatzsteuer auf Covid-19-Impfstoffe und -Tests. Das teilt sie in einer Antwort (BT-Drs. 19/27702) auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/27037) mit. Rechtlicher Hintergrund Den Aufwand für die Testungen in Testzentren trägt in der Regel die öffentliche Hand; nicht anders verhält es sich bei Corona-Schutzimpfungen. Unternehmen, die in ihren Betrieben Corona-Tests für ihr Personal anbieten, tragen demgegenüber den damit verbundenen finanziellen Aufwand selbst. Für Tests in Corona-Testzentren auf Länderebene gibt es bislang weder eine gesetzliche Regelung noch eine Verwaltungsanweisung zur umsatzsteuerlichen Behandlung.
Bislang hat die Wirtschaft eine Selbstverpflichtung erklärt, ihren in Präsenz Beschäftigten ein kostenloses Corona-Testangebot zu machen; die Bundesregierung will das Anfang April überprüfen und bewerten. Aus SPD-Kreisen wird aber bereits jetzt der Ruf nach einer gesetzlichen Pflicht für Unternehmen zur Durchführung von Corona-Tests laut. Macht das wirklich Sinn? Hintergrund Bereits im MPK-Beschluss vom 3.3.2021 (Ziff.2) hat die MPK von den Unternehmen gefordert, „als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest zu machen. Soweit möglich soll eine Bescheinigung über das Testergebnis erfolgen.“ Im MPK-Beschluss vom 22.3.2021 (Ziff.7) heißt es dann, die Unternehmen sollen...
Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten jetzt einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Hintergrund Seit 1.1.2021 unterstützt der Bund mit der Überbrückungshilfe III, deren Bedingungen mehrfach angepasst und die Förderung ausgebaut worden ist (www.uberbrueckungshilfe-unternehmen.de) Unternehmen und Soloselbständige, um die wirtschaftlichen Folgen staatlicher Betriebseinschränkungen abzumildern. Da der Lockdown seit Dezember 2020 mehrfach, zuletzt bis 18.4.2021 verlängert worden ist, haben Bund und Länder in der Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin (MPK) am 22.3.2021 beschlossen, für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit...
Die Verlängerung der Insolvenzantragsfrist nach § 1 Abs. 3 CovInsAG gilt unter den weiteren Voraussetzungen sowohl bei Überschuldung wie bei Zahlungsunfähigkeit noch bis 30.4.2021. S ollte angesichts der aktuellen Pandemielage diese Frist nochmals verlängert werden? Hintergrund Mit dem COVInsAG wurden nicht die Insolvenzantragstatbestände nach § 15a InsO, § 42 Abs 2 BGB an sich ausgesetzt. Es sollen nur diejenigen unterstützt werden, die pandemiebedingt von einer Insolvenz bedroht sind. Aktuell gilt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht bis zum 30.4.2021. Die Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht gilt für Schuldner, die einen Anspruch auf Corona-Hilfen haben und deren Auszahlung...
Das Bundeskabinett hat am 24.3.2021 die Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (LStÄR 2021) beschlossen. Steuerfreie Aufwandsentschädigungen steigen rückwirkend ab 1.1.2021. Hintergrund Mit dem JStG 2020 hat der Gesetzgeber das ehrenamtliche Engagement – auch in Vereinen – gestärkt. Insbesondere werden der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro erhöht, der vereinfachte Spendennachweis bis zum Betrag von 300 Euro ermöglicht (bisher 200 Euro), die Einnahmegrenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Organisationen auf 45.000 Euro erhöht, die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften abgeschafft und die Mittelweitergabe unter gemeinnützigen Organisationen...
Am 24.3.2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren überwiesen. Kern des Entwurfs ist die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer, die es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ermöglichen soll, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Das wäre ein willkommener Fortschritt! Worum geht es? Personen- und Kapitalgesellschaften werden aktuell in Deutschland unterschiedlich besteuert. Kapitalgesellschaften zahlen nach dem KStG Körperschaftsteuer und werden mit einem fixen Steuersatz von 15 Prozent besteuert. Personengesellschaften werden hingegen – wie andere Steuerzahler auch – nach dem EStG zur Einkommensteuer veranlagt, zahlen also in der Spitze bis zu 45 Prozent Einkommensteuer. Für...
Die Finanzämter in Deutschland haben in den vergangenen zwei Jahren mehr Erstattungszinsen (§ 233a AO) an Steuerpflichtige gezahlt, als sie an Nachzahlungszinsen (§ 233a AO) eingenommen haben, teilt die Bundesregierung mit. Droht den Steuerbürgern, die Erstattungszinsen bezogen haben, jetzt eine Rückzahlung? Warum hält die Bundesregierung eigentlich an der Vollverzinsung fest? Die Bundesregierung verteidigt mit Zehen und Klauen den derzeitigen Zinssatz von 6 Prozent p.a. (§ 238 AO): „Die Vollverzinsung bezweckt einen Ausgleich eines angenommenen Liquiditätsvorteils, um Belastungsgleichheit herzustellen. Dies wird durch einen Zinssatz in pauschalierter Höhe, der gleichermaßen für Nachzahlungs- als auch für Erstattungszinsen gilt, erreicht und dient damit der...
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