Kategorie: Bilanzierung
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Unternehmen folgen den Empfehlungen der DVFA nur selten Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) hat zwölf Empfehlungen herausgegeben, um die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse der Unternehmen für die Abschlussadressaten zu ermöglichen. Eine sehr gute Idee. Nur leider interessiert dies die DAX-Konzerne offensichtlich weniger, wie meine aktuelle Studie zeigt. Die Empfehlung des DVFA Zur Darstellung der Überleitungsrechnung lautet die Empfehlung des DVFA wie folgt:
Doch übermorgen ist er (leider) wieder weg Die Regeln zur Erfassung von Umsatzerlösen – sie störten einen Bilanzfälscher. Nennen wir ihn Egon. Egon wollte seine Umsatzerlöse des laufenden Geschäftsjahres etwas aufhübschen. Sie waren ihm schlicht und ergreifend zu niedrig. Dabei ließ Egon seiner Kreativität freien Lauf. Umsätze herbeizaubern – so lief es Egons Unternehmen stellte seinen Kunden auf Anfrage Vorführprodukte zur Erprobung zur Verfügung. Sofern ein Kunde ein Vorführprodukte anforderte, wurde dieses entsprechend an den zuständigen Außendienstmitarbeiter geliefert. Zu diesem Zeitpunkt wurde dem Außendienstmitarbeiter eine Rechnung über das gelieferte Produkt erstellt und entsprechend die Umsatzerlöse ausgewiesen. Wie sich jedoch zeigte,...
Datum der Fertigstellung des Jahresabschlusses 2019 so entscheidend wie nie zuvor Der Nachtragsbericht – wozu braucht es diesen eigentlich? Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie ist klar: Zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Fertigstellung des Jahresabschlusses kann so einiges passieren. Auch wenn bei einem Fast Close nur wenige Wochen dazwischen liegen. Wieso die Corona-Pandemie im Nachtragsbericht thematisiert wird Es wurde schon zu Genüge diskutiert: Der Ausbruch der Pandemie fällt auf den März diesen Jahres und stellt damit ein Ereignis nach dem Bilanzstichtag dar, das im Abschluss des Vorjahres nicht mehr berücksichtigt wird. Zumindest bei der Bilanzierung und Bewertung. Bei der...
Viel Verbesserungspotenzial bei unternehmensspezifischer Wesentlichkeit Auch wenn der Ausbruch der Corona-Pandemie sich erst in den Jahresabschlüssen 2020 in Zahlen zeigen wird: Im Risikobericht findet sie auch bereits 2019 Einkehr, sofern der Jahresabschluss während des Ausbruchs der Pandemie erstellt wurde. Wie sich auch zeigt, wurde der Lagebericht bei einigen Unternehmen aus aktuellem Anlass nach der Fertigstellung erneut überarbeitet. Wieso? Um die Corona-Pandemie mit aufzunehmen.
So langsam scheinen die Infektionen mit Corona zumindest temporär rückläufig zu sein. Unter anderem in der Rechnungslegung wird uns das Thema jedoch noch länger erhalten bleiben, selbst wenn wir das Glück haben sollten, von weiteren Pandemiewellen verschont zu bleiben. In der Praxis werden vielfach Bewertungseinheiten gebildet, um vorhandene Risiken zu neutralisieren. Beispiele können etwa die Absicherung von Werten des Finanzvermögens, die Absicherung gegen Währungs- und andere Preisrisiken oder gegen Wetterrisiken sein. Lange Jahre wurde darum gestritten, ob, unter welchen Voraussetzungen und wie Bewertungseinheiten unter Durchbrechung der GoB im Jahresabschluss abgebildet werden können. Mit § 254 HGB hat der Gesetzgeber vor...
Dem Bestätigungsvermerk kommt in diesem Jahr eine besondere Bedeutung zu. Vor allem das Datum der Erteilung ist mitunter so entscheidend wie noch nie zuvor. Dies zeigt ein Blick in Geschäftsberichte, die bereits im Januar oder Februar 2020 erteilt wurden. Hinweise auf Bestandsgefährdung durch die durch den Corona-Virus ausgelöste Wirtschaftskrise finden sich bisher noch eher selten. Bei Gerry Weber beispielsweise – dem Modeunternehmen, das sich bis Ende 2019 in Insolvenz befand und Anfang 2020 einen Neuanfang startete.
Unsicherheit verhindert Planung Das gab es noch nie: Prognosen sind derzeit nahezu unmöglich. Unternehmen geben nicht nur Pressemitteilungen über sinkende Gewinne und Umsätze für das laufende Geschäftsjahr aus –es mehren sich auch Pressemitteilungen über zurückgezogenen Prognosen. Besonderheiten der Corona-Krise Anders als in einer „normalen“ Wirtschaftskrise sind die Prognosen nämlich auch abhängig von den gesetzlichen Einschränkungen in Bezug auf den Shutdown der Wirtschaft. Derzeit gibt es zwar einige Lockerungen: Allerdings kocht hier jedes Bundesland sein eigenes Süppchen, was für Unternehmen weitere Herausforderungen mit sich bringt. Durch den Föderalismus sind die Lockerungen uneinheitlich und erfordern einen immensen Verwaltungsaufwand.
Die Hauptversammlungs-Hochsaison ist eröffnet. Bayer hat Ende April als erstes DAX-Unternehmen den Auftakt gemacht zu einer besonderen Saison: Eine virtuelle Hauptversammlung reiht sich an die nächste. Es klingt super: Anstatt einer weiten Anreise kann die Hauptversammlung von der Couch zu Hause verfolgt werden. Doch hapert es noch an der ein oder anderen Stelle, was aufgrund des zeitlichen Engpasses für mehr Zeitdruck sorgt.
Unverändert beschäftigt uns das sog. „Corona-Virus“ im Alltagsleben wie auch im beruflichen Umfeld. Selbst in der Rechnungslegung werden unzählige Fragen aufgeworfen. Zahlreiche Unternehmen werden durch die wirtschaftlichen Folgen der Maßnahmen zur Viruseindämmung erhebliche Gewinnrückgänge, vielfach auch hohe Verluste erleiden. Hier könnte es sich anbieten, bisherige Rechnungslegungsmethoden aufzugeben, um hierdurch kurzfristig positive Effekte auf den handelsrechtlichen Erfolg zu erreichen, d.h. einen höheren Jahresüberschuss oder einen geringeren Jahresfehlbetrag darzustellen. Dem könnte aber der Stetigkeitsgrundsatz entgegenstehen. Somit stellt sich die Frage, ob das Auftreten der Corona-Krise eine Durchbrechung des Stetigkeitsgrundsatzes rechtfertigen kann?
Beim Fälschen von Bilanzen sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Die Erstellung von Scheinrechnungen erfreut sich dabei auch reger Beliebtheit. Wie wir in der aktuellen Krise sehen, gibt es langfristig nur ein Problem: Die Liquidität. Scheinrechnungen führen nicht zu einem realen Geldzufluss. Doch dies kann einige Zeit vertuscht werden. Doch wie gehen die Fälscher bei Scheinrechnungen vor? Schauen wir uns dies genauer an.
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