Kategorie: Bilanzierung
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Für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung von (eigenen) Geschäftsunterlagen, zu der das Unternehmen verpflichtet ist, muss im Jahresabschluss eine Rückstellung gebildet werden. Es handelt sich also um eine Pflichtrückstellung. So geurteilt durch den BFH (Az: VIII R 30/01). Was aber ist für die Kosten der Aufbewahrung von Mandantenakten?
Seit der Finanzkrise hat das Vertrauen des Kapitalmarktes in die Qualität der externen Abschlussprüfung gelitten. Um die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu gewährleisten, wird es nunmehr eine sog. externe Rotationspflicht geben. Bisher war nach sieben Jahren eine interne Rotation durch den Wechsel des verantwortlichen Prüfungspartners in der Prüfungsgesellschaft ausreichend (inkl. bestimmter Karenzzeiten). Durch das neue Gesetz wird die externe Rotation verpflichtend. So beträgt die maximale Prüfungszeit nach dem neuen Gesetz 20 Jahre. Es gibt nach zehn Jahren eine
Häufig mit guten Gründen wird sozial und ökologisch verantwortliches Handeln von Privatleuten und Wirtschaftsakteuren eingefordert. Bereits heute haben große Kapitalgesellschaften und gleichgestellte KapCo-Gesellschaften im Lagebericht über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, etwa zu Arbeitnehmer- und Umweltbelangen, zu berichten (§ 289 Abs. 3 HGB). Nun kommt über die EU eine erweiterte Berichterstattungspflicht. Um die Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/95/EU umzusetzen, wurde der Referentenentwurf eines CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes vorgelegt. Was kommt hier auf die Unternehmen zu?
Kaum hatte ich den Artikel zu „Disclosure Overload“ und die vorgenommene Kürzung des Geschäftsberichtes am Beispiel der Siemens AG geschrieben, blickte ich wenige Stunden später in das Handelsblatt. Dort wurden die erhebliche Kürzung der Quartalsberichte und die damit befürchtete Intransparenz thematisiert. Doch nun der Reihe nach. In der Vergangenheit mussten kapitalmarktorientierte Unternehmen alle drei Monate Zwischenberichte veröffentlichen. Es ging nach der Devise: je mehr, desto besser.
In den letzten Jahren wurden die Geschäftsberichte der Unternehmen immer dicker. Die Unternehmen steckten vor allem auch in die optische Gestaltung ihrer Berichte viel Arbeit. Im ersten Drittel des Berichtes waren Bilder der Aufsichtsräte und Vorstände und viele weitere Informationen über das Unternehmen. Es hinterließ den Eindruck einer „Imagebroschüre“. Durch diese erhebliche Zunahme der Berichte verliert der Leser den Überblick über das Wesentliche. In der Literatur wird dieser Berichtswahn als sog. „Disclosure Overload“ bezeichnet.
Einige Jahre nach der Schlecker-Pleite kocht der Fall nun wieder hoch. Wie in der Presse berichtet wird, soll die Staatanwaltschaft Anklage gegen Mitglieder der Eigentümerfamilie erhoben haben. Das ist im Nachgang einer Insolvenz sicher kein Einzelfall und es bleibt abzuwarten, wie das Gericht den unter anderem vorgeworfenen Entzug von Vermögenswerten würdigen wird. Interessant ist die berichtete Anklage gegen Wirtschaftsprüfer, die als Abschlussprüfer tätig gewesen sein sollen. Über den konkreten Inhalt der Vorwürfe wurde in der Presse bisher wenig berichtet: „Sie sollen Bilanzen für 2009 und 2010 testiert haben, obwohl sie erkannt hätten, dass Schlecker diese manipuliert habe“ (spiegelonline v. 14.4.2016)....
Aufgrund der seit 2008 immer weiter sinkenden Zinssätze der Europäischen Zentralbank wirken sich diese nun auch langfristig erheblich auf die Jahresabschlüsse deutscher Mittelständler aus. Wie das Handelsblatt im Februar 2016 berichtete, musste beispielsweise die Gütersloher Gröscher GmbH aufgrund steigender Pensionslasten Insolvenz anmelden.
Die Neuregelung zur Abzinsung von Pensionsrückstellungen mit einem über 10 Jahre ermittelten Durchschnittszins hält die Praxis weiter auf Trab. Nach der Diskussion um das „Ob“ und das „Wie“ liegt zwar inzwischen die Gesetzesänderung vor. Daraus ergeben sich aber Auslegungsfragen, die teils bereits in früheren Blogs thematisiert wurden. Nun hat auch das IDW in seiner Sitzungsberichterstattung aus dem Hauptfachausschuss Stellung genommen. Einige Aspekte sollen nachfolgend skizziert werden.
Grund ist die sog. Kameralistik. Sie wird hauptsächlich in der öffentlichen Verwaltung anstatt der doppelten Buchführung (Dopik) angewendet. Doch nun alles der Reihe nach. Laut eines Artikels von Spiegel online vom 07. März 2016 sind viele Brücken in Deutschland marode. Eine Vielzahl an Brücken in ganz Deutschland ist in einem mangelhaften Zustand. Von den Straßen mal ganz abgesehen. Der Artikel beziffert das notwendige Investitionsvolumen in den kommenden Jahren nicht. Dieses dürfte jedoch einen enormen Umfang haben.
Im Zusammenhang mit der Insolvenz der German Pellets war kürzlich in der Tagespresse zu lesen, deren Abschlussprüfer stünde im Fokus der Staatsanwaltschaft. Auch wenn die Berichterstattung nicht ganz klar war, soll die Staatsanwaltschaft bezüglich des Abschlussprüfers mit Blick auf einen etwaigen Verdacht auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermitteln. Naturgemäß kann und soll in diesem Blog hierzu keine auf den Fall bezogene konkrete Diskussion erfolgen. Dennoch wirft die Berichterstattung einige grundsätzliche Fragen auf.
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