Kategorie: Recht
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Seit Ende 2019 hat der Bundesgesetzgeber den Boden für eine verfassungskonforme Grundstücksbewertung als Grundlage der Grundsteuererhebung ab 1.1.2025 geschaffen. Wie ist der Umsetzungsstand in den Ländern und wie geht’s weiter?
Am 6. und 7.5.2021 haben Bundestag und BundesratErleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung und Verbreitung des Coronavirus beschlossen. Aber wann folgen jetzt auch entsprechende Erleichterungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsschutzrecht?
Bekanntlich müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern derzeit die Arbeit im Homeoffice anbieten, sofern nicht zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen (vgl. dazu den Blog-Beitrag „Homeoffice geht in die Verlängerung“ von Herrn Prof. Dr. Jahn). Mich persönlich wundert, dass die Frage des Schutzes über die gesetzliche Unfallversicherung dabei nur wenig beachtet wird. Im Jahre 2018 hat das BSG den Unfallschutz für im Homeoffice arbeitende Arbeitnehmer zwar deutlich gestärkt (BSG-Urteile vom 27.11.2018, B 2 U 8/17 R und B 2 U 28/17 R). Ich möchte aber nachfolgend kurz ein Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vorstellen, das zeigt, wie schnell das Pendel in Richtung „Privatunfall“ ausschlagen kann...
Das Kurzarbeitergeld hat in der Corona-Pandemie wirkungsvoll vor einer Massenarbeitslosigkeit geschützt. Aber wie geht’s jetzt bei ersten Anzeichen zaghafter Lockerungen weiter? Hintergrund Nach einer Umfrage des ifo Instituts ist die Kurzarbeit im März 2021 um rd. 200 Tsd. auf 2,7 Mio. Personen gesunken (nach 2,9 Mio. KUG-Personen im Februar). In der Industrie sank der Anteil der Kurzarbeiter auf 6,3 % der Beschäftigten (von 7,1 %). Die leichten Lockerungen haben auch im Handel und im Gastgewerbe zu einem Rückgang geführt. Im Handel sank der Anteil von 17,8 % auf 15,8 % der Beschäftigten, im Gastgewerbe von 54,0 % auf 50,8 %....
Ein Mieter/Pächter von Gewerberäumen, der durch eine zwangsweise Schließung seines Betriebs durch Pandemiebekämpfungsmaßnahmen betroffen ist, kann außerordentlich kündigen, hat das LG Kaiserslautern ganz aktuell entschieden (v. 3.4.2021 – 4 O 284/20). Was bedeutet diese Entscheidung, die über den Einzelfall hinaus bundesweit für Miete und Pacht von Gewerberäumen in der Corona-Krise von Bedeutung hat, in der Praxis?
Das Landgericht München I hat zwei Klagen (v. 28.4.2021 – 15 O 7232/20 und 15 O 10858/20) gegen den Freistaat Bayern abgewiesen, die auf Schadenersatz von Einnahmeausfällen nach staatlichen, coronabedingten Schließungsanordnungen gerichtet waren. Da bereits weitere Zivil- und Landgerichte ähnlich entschieden haben stellt sich auf Bundesebene die Frage: Sollte in der Corona-Krise das Entschädigungsrecht angepasst werden?
Wer Handwerker- oder haushaltsnahe Dienstleistungen bar bezahlt, hat (fast) keine Chance mehr auf den 20 %-Steuervorteil. Muss der Auftragnehmer womöglich für den Steuerschaden haften, wenn er auf Barzahlung besteht? Hierzu liegt nun ein erster Präzedenzfall vor.
Wer Handwerker- oder haushaltsnahe Dienstleistungen bar bezahlt, hat (fast) keine Chance mehr auf den 20 %-Steuervorteil. Muss der Auftragnehmer womöglich für den Steuerschaden haften, wenn er auf Barzahlung besteht? Hierzu liegt nun ein erster Präzedenzfall vor.
Am 30.4.2021 endete die durch das CovInsAG mit Rücksicht auf die Corona-Krise geltende Aussetzung der Insolvenzantragsfrist bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Was Schuldner und Gläubiger jetzt beachten sollten. Kurz zum Hintergrund Bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit besteht nach § 15 a InsO, § 42 Abs. 2 BGB eine gesetzliche Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrags beim zuständigen Insolvenzgericht. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht durch das CovInsAG wurde letztes Jahr als Hilfsmaßnahme für die von der Corona-Krise getroffenen Unternehmen eingeführt. Seit Oktober war der Anwendungsbereich eingeschränkt und galt nur noch in Fällen, in denen zwar eine Überschuldung, aber noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten war. Im Januar...
Täglich bekommt man zu lesen, dass eine verschleppte Pleitewelle drohe und demnächst Tausende von Unternehmen Insolvenz anmelden müssten. Angst besteht vor allem auch bei gesunden Betrieben vor sogenannten Zombie-Unternehmen. Dabei ist gesetzgeberisch sehr viel in Bewegung. Aufgrund einer EU-Richtlinie wurde ein neuer präventiver Restrukturierungsrahmen geschaffen, der in Umsetzung einer europäischen Restrukturierungsrichtlinie einen Katalog an neuen Restrukturierungsinstrumenten enthält und insbesondere eine planmäßige außerinsolvenzrechtliche Restrukturierung ermöglicht. Nun gilt es allerdings die seit März 2020 bestehende Gesetzgebung näher zu beleuchten, wenn es letztlich darum geht, ob ein Unternehmen Insolvenz anmelden muss oder nicht. Zumindest eines scheint gesichert: Nach aktuellem Stand sind die Insolvenzantragspflichten...
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