Kategorie: Steuern
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Ist es vorteilhafter, ein Fahrzeug nur zu max. 50 % betrieblich zu nutzen? Des Unternehmers liebstes Kind ist häufig der eigene Firmen- bzw. Geschäftswagen. Die steuerliche Behandlung und die Ermittlung des privaten Nutzungswert ist für viele Mandanten daher eine Herzensangelegenheit. Die Frage, nach welcher Methode die private Kfz-Nutzung ermittelt wird, ist dabei nicht selten ein sensibles Thema. Von besonderer Bedeutung ist allerdings auch, ob das Fahrzeug zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen gehört. Warum, zeigt der folgende Beitrag.
Zum Weltblutspendetag am 14. Juni 2019 haben die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag als zusätzliche Anreize für Blutspender die Gewährung von Geschenken, wie z. B. Schwimmbad- oder Kinogutscheinen, in Betracht gezogen, um Engpässe bei Blutspenden in Deutschland einzudämmen. In Polen können Blutspender auch Steuervergünstigungen geltend machen. Wie groß diese ausfallen, hängt von der gespendeten Blutmenge ab. Die Aufnahme entsprechender Regelungen im deutschen Einkommensteuergesetz wäre möglich. Derzeit läuft eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag mit der Forderung, dass jeder Blutspender für bis zu 4 Blutspenden pro Jahr, für die er keine finanzielle Entschädigung erhalten hat, Sonderausgaben in...
Oftmals werden entlassene Arbeitnehmer nach einer Werksschließung in einer Auffanggesellschaft, einer sog. Transfergesellschaft, weiterbeschäftigt – so etwa die Mitarbeiter des ehemaligen OPEL-Werks in Bochum. Die Arbeitnehmer erhalten – ggf. neben der Abfindung – Transferkurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur sowie Aufstockungsbeträge von der Transfergesellschaft. Das FG Münster hatte entschieden, dass die Aufstockungsbeträge der sog. Fünftel-Regelung unterliegen (Urteil vom 15.11.2017, 7 K 2635/16 E; a.A. FG Köln vom 6.12.2017, 14 K 1918/17). Soeben hat der BFH jedoch entschieden, dass Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld, die ein Arbeitnehmer von einer Transfergesellschaft erhält, in der er übergangsweise „beschäftigungslos angestellt“ ist, laufender Arbeitslohn sind. Sie unterliegen damit nicht...
Bereits mehrfach hatte ich über Wertguthaben- bzw. Zeitwertkonten an dieser Stelle geschrieben. Zuletzt im Beitrag „Zeitwertkonten: Ein Überblick“. In den Beiträgen ging es dabei meistens um Fragen zum Geschäftsführer. Aktuell muss der BFH jedoch auch Streitfragen zum Arbeitnehmer-Ehegatten beantworten.
Kürzlich hat das Finanzgericht Münster eine Pressemeldung mit dem Satz eingeleitet: „Der Weg zum Finanzgericht Münster kann sich in vielfacher Hinsicht für die Steuerpflichtigen lohnen.“ Diese Aussage ließ mich aufhorchen und weiterlesen. So heißt es in der Meldung: „Das zeigt zunächst die aktuelle Verfahrensstatistik des Finanzgerichts Münster für das Jahr 2018. Die Erfolgsquote für die Steuerpflichtigen lag im Jahr 2018 insgesamt bei rund 49 Prozent und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals erhöht. Nahezu jede zweite Klage hatte also ganz oder teilweise Erfolg.“
Da die Führung eines manuellen Fahrtenbuchs regelmäßig sehr aufwendig ist, bieten sich elektronische Helfer an. Eine aktuelle Entscheidung zeigt jedoch, dass auch diese kein Allheilmittel sind.
Die KfW hat ein aktualisiertes Produktmerkblatt zum Baukindergeld veröffentlicht. Die konkretisierten Regelungen gelten für Anträge auf Baukindergeld, die ab dem 17. Mai 2019 im Portal der KfW gestellt wurden. Die Neuerungen im Überblick:
Jüngst war zu lesen, Politiker auf Bundesebene mokierten sich über den Bundesrechnungshof, der mit seinen Berichten gerade auch schon in der Frühphase von Projekten Bedenken geltend macht. Kritisch geäußert hatte sich der Bundesrechnungshof im Hinblick auf Risiken aus der Reform des Euro-Rettungsfonds ESM und der Beibehaltung des Solidaritätszuschlags. Formal wird hier teils mit der Qualität der Berichte argumentiert. Dabei drängt sich sofort die Frage auf, ob es sich um „Hilfsargumente“ handelt, um die „Revisoren“ zum Schweigen zu bringen und selbst freie Hand bei Entscheidungen zu haben?
Wer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung eine Wohnung nutzt, wird sich freuen. In einem steuerzahlerfreundlichen Urteil hat der Bundesfinanzhof am 04.04.2019 entschieden, dass Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat für eine Wohnung, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzten wird, grundsätzlich in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar sind (Az. VI R 18/17). Zum Hintergrund Werbungskosten sind auch die notwendigen Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
Am 8.5.2019 hat das BMF den Referentenentwurf des „Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vorgelegt, auch als Jahressteuergesetz 2019 bezeichnet. Eine geplante Änderung mit großer Breitenwirkung findet sich in § 8 Abs. 1 EStG. Diese wird für viele Gestaltungen zur Ausnutzung der 44 Euro-Grenze bei Sachbezügen das Ende bedeuten. Im Klartext: Prepaidkarten, Gutscheinkarten, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, sollen ab 2020 nicht mehr lohnsteuerfrei bleiben. Und vor allem: Auch Zukunftssicherungsleistungen, also insbesondere Beiträge des Arbeitgebers für eine Krankenzusatzversicherung, sollen künftig keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen sein und damit...
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