Kategorie: Steuern
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Mit Hinblick auf den Schlüssel, mit dem die Vorsteuer aufzuteilen ist, gibt es regelmäßig Streit mit dem Finanzamt. Ein aktuell anhängiges Verfahren sowie eine erste Entscheidung des BFH zeigen jedoch, dass hier neue Wege beschritten werden.
Die Teilnahme an einem Pferderennen ist nicht umsatzsteuerbar, wenn dem Eigentümer der Rennpferde lediglich ein platzierungsabhängiges Preisgeld gezahlt wird. Mit Urteil vom 2.8.2018 (V R 21/16) hat sich der BFH der Rechtsprechung des EuGH angeschlossen, wonach die Teilnahme an einem Wettbewerb (Pferderennen) grundsätzlich keine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung darstellt. Etwas anderes gilt lediglich, wenn für die Teilnahme ein Antrittsgeld oder eine andere unmittelbare Vergütung gezahlt wird.
Die Vorweihnachtszeit ist nicht nur die Saison für den Einzelhandel und für die Weihnachtsmärkte, es ist auch die Zeit, in der der Wunsch Gutes zu tun in uns wächst. Es ist „Spendenzeit“. Getreu dem neuen Leitmotiv der Öffentlichkeitsarbeit „Rede über das, was Du tust“, verbinden auch TV-Shows Marketing und PR (Public-Relations) damit, quotenwirksam Spenden zu sammeln. Doch, wie verhält es sich mit den Betriebsausgaben, Gewinnen und Spenden? Worum geht es? Es gibt TV-Shows, in denen beispielsweise prominente Kanditen gegeneinander antreten, um Gewinne für zum Teil begünstigte Organisationen (Spendenempfänger) zu „erkämpfen“. Nach dem Konzept dieser Showformate dürfen die prominenten Teilnehmer am...
Einem Unternehmer steht kein Vorsteuerabzug aus einer Abrissleistung zu, wenn das Gebäude zwar früher umsatzsteuerpflichtig genutzt wurde, die Abrissleistung aber (auch) mit zukünftigen Leistungen im Zusammenhang stand und bei diesen zukünftigen Leistungen nicht belegt ist, dass sie zum Vorsteuerabzug berechtigen. Dies hat das Schleswig-Holsteinische FG mit Urteil vom 10.7.2018 (4 K 10124/16) entschieden. Der Fall: Die Klägerin war Eigentümerin eines Grundstücks, auf dem sich ein Gebäude für ein Autohaus mit dazugehöriger Reparaturwerkstatt und Tankstelle befand. Das Grundstück wurde in der Vergangenheit zunächst jahrzehntelang umsatzsteuerpflichtig vermietet. Aufgrund des maroden Zustandes des Gebäudes endete das letzte Mietverhältnis zum 3. Quartal 2012. Im...
Mit Urteil vom 13.3.2018 (Az: IX R 35/16) hat der BFH zur steuerlichen Berücksichtigung eines im Rahmen der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen vereinbarten Vorab-Gewinnverteilungsbeschlusses positiv Stellung bezogen.
Für die Berufsausübung benötigen viele Menschen eine besondere Kleidung. Die Ausgaben dafür sind steuerlich aber nur dann abziehbar, wenn es sich um „typische“ Berufskleidung handelt. Das ist üblicherweise Spezialkleidung. Ausnahmsweise können aber als „typische Berufskleidung“ auch Kleidungsstücke gelten, die ihrer Art nach der bürgerlichen Kleidung zuzurechnen sind, wenn eine Verwendung dieser Kleidungsstücke zum privaten Bedarf aufgrund berufsspezifischer Eigenschaften so gut wie ausgeschlossen ist (BFH-Urteil vom 6.12.1990, BStBl 1991 II S. 348). Als Beispiele gilt hier der schwarze Anzug bei einem Kellner oder einem Bestatter.
Gewinnerserie Teil 1 – Steuerpflicht von Preisgeldern in TV-Shows Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. Steuerlich gilt dies auch für Gewinner. Seit einigen Jahren winken immer mehr Shows und Fernsehformate mit attraktiven Preisen für die Teilnehmer. Quizlösungen oder Show-Duelle werben mit hohen Gewinnen. Doch häufig wird nicht oder zu spät an die steuerlichen Folgen dieser „Gewinne“ gedacht. Gewinne bzw. Preisgelder gibt es nämlich in unterschiedlichsten Erscheinungsformen. So ist bspw. neben dem Lotteriegewinn zwischen Preisgeldern zu unterscheiden, die im Rahmen einer Auszeichnung oder Ehrung vergebenen werden oder im Rahmen einer TV-Sendung, z. B. von prominenten Quizkandidaten...
Zu den abzugsfähigen Aufwendungen im Zusammenhang mit einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit gehören insbesondere die Mehraufwendungen für Verpflegung. Voraussetzung für den Abzug von Verpflegungspauschbeträgen ist jedoch u.a. eine Abwesenheit von der ersten Tätigkeitsstätte. Das FG Köln hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass das Einsatzgebiet eines Werksbahn-Lokführers eine „erste Tätigkeitsstätte“ darstellt. Ein Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen scheidet bei ihm daher aus, denn er arbeitet nicht außerhalb seiner Tätigkeitsstätte (FG Köln, Urteil vom 11.7.2018, 4 K 2812/17).
Auch zum Jahresabschluss an dieser Stelle wieder drei ausgewählte Verfahren, die aktuell beim Bundesfinanzhof anhängig geworden sind. Dabei geht es um die Frage was schon alles ein schlichter Antrag auf Änderung ist, wie umsatzsteuerrechtlich die Leistungen einer Holding zu bewerten sind und ob noch eine offenbare Unrichtigkeit gegeben ist oder nicht.
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 25.4.2017 (Az: 4 K 1652/16 Erb) entschieden, dass auch ein Diebstahl von Geld zugunsten Dritter Schenkungsteuer beim Empfänger des Geldes auslösen kann. Ob dies haltbar ist, ist m. E. jedoch zweifelhaft.
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