Kategorie: Steuern
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Hintergrund Grundeigentümer in Deutschland zahlen an die Gemeinden Grundsteuer. Mit einem Aufkommen von rund 14 Mrd. Euro stellt die Grundsteuer eine der wichtigsten Finanzierungsquellen für die Kommunen dar. Allerdings hat das BVerfG im April 2018 (10.04.2018 – 1 BvR 889/12, 639/11; 1 BvL 11/14, 12/14, 1/15) die derzeitige gesetzliche Wertermittlung für die Grundsteuer als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, weil die tatsächliche Wertermittlung nicht mehr im ausreichenden Maße berücksichtigt ist. Bis spätestens 31.12.2019 fordert das BVerfG deshalb vom Gesetzgeber eine Neuregelung, die eine realitätsgerechte Besteuerung – auch im Verhältnis der Grundstücke zueinander – gewährleistet. Auch für die Umsetzung einer...
Oftmals erstellen Unternehmer neben der Ursprungsrechnung (mit Umsatzsteuerausweis) später zusätzlich eine End- oder Gesamtabrechnung mit erneutem Ausweis der Umsatzsteuer. Doch hier gilt: Unternehmer, die für ein und dieselbe Leistung mehrere Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer erteilen, schulden die in den zusätzlichen Abrechnungen ausgewiesene Steuer, und zwar neben der Umsatzsteuer für den ausgeführten Umsatz. Mit anderen Worten: Die Umsatzsteuer muss doppelt ans Finanzamt gezahlt werden (§ 14c Abs. 1 UStG). Aktuell weist die OFD Karlsruhe darauf hin, dass das Problem der doppelten Rechnungen oder der Gesamtabrechnungen insbesondere in folgenden Branchen und Fällen auftritt:
„Wir sind in die Höhle der Löwen gekommen, um Ihnen heute für 150.000 € insgesamt 30 Prozent unseres Unternehmens anzubieten“. So oder so ähnlich beginnen junge Gründer ihr Konzept den Juroren zu präsentieren. Am Ende stellt sich dann die Frage, haben die Gründer mit Ihrem Produkt und ihrem Konzept das Interesse der Löwen geweckt? Steigt ein Löwe mit ein? Eine Show die nicht nur die aktuelle Gründerszene in Deutschland anspricht, sondern auch steuerliche Aspekte berührt, nämlich die §§ 8c, 8d KStG. Diese Normen stellen uns Berater auch derzeit vor große Herausforderungen. Wie ist der Status quo? Im Fall einer Anteilsübertragung...
Seit dem 1.10.2017 ist die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare Wirklichkeit. Es stellte sich daraufhin die Frage, ob Ehepartner nun auch rückwirkend für die Jahre ab 2001 die Zusammenveranlagung beantragen können, und zwar auch in bereits bestandskräftigen Fällen. Im Juli 2018 hatte das FG Hamburg entschieden, dass gleichgeschlechtliche Ehepaare, die ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt haben, die Zusammenveranlagung mit Splittingtarif beantragen können. Dies soll rückwirkend bis zum Beginn der eingetragenen Lebenspartnerschaft möglich sein (FG Hamburg vom 31.7.2018, 1 K 92/18). Gegen das Urteil ist Revision eingelegt worden. Doch auf diese kommt es nicht mehr an.
Nun kommt er also (doch): Der Bundestag hat am 29.11.2018 den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses verabschiedet. Ich denke, die Zustimmung des Bundesrats am 14.12.2018 ist sicher. Dabei hatte der Bundesrechnungshof noch Bedenken angemeldet. Die Immobilen-Zeitung schrieb: „Bundesrechnungshof zerpflückt Sonder-AfA Mietwohnungsneubau“. Aber was sind schon Bedenken des Bundesrechnungshofs, wenn es um Politik geht?
Durch die Reisekostenreform 2014 wurde auch der Rechtsrahmen der doppelten Haushaltsführung umgestaltet. Die doppelte Haushaltführung setzt eine hinreichende finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im eigenen Hausstand voraus. Betragen die Barleistungen mehr als 10 % der monatlich regelmäßig anfallenden Kosten der Haushaltsführung ist nach Verwaltungsauffassung von einer hinreichenden finanziellen Beteiligung auszugehen. Welche Arten der Kostenbeteiligung anzuerkennen und welche Anforderungen an die Nachweisführung zu stellen sind, blieb für die Besteuerungspraxis bisher offen. Die erste veröffentlichte Entscheidung zur finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im eigenen Hausstand im Anwendungszeitraum der Reisekostenreform 2014 ist daher zu begrüßen.
In einem früheren Beitrag habe ich mich mit der Ermittlung des Abfindungsbetrags für einen aus der Personenhandelsgesellschaft ausscheidenden Gesellschafter befasst. Heute widme ich mich der Abbildung der Barabfindung durch die Personenhandelsgesellschaft in der Bilanz der fortgeführten Gesellschaft. Das Thema ist seit vielen Jahren umstritten und das IDW hat bei der letzten Überarbeitung seines Standards zur Bilanzierung bei Personenhandelsgesellschaften (RS HFA 7 n.F.) eine Modifikation der zuvor vertretenen Auffassung vorgenommen.
Seit Jahren gibt es Streit um die Frage, wie die teilentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens (etwa vom Einzel- oder Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft) ertragsteuerlich zu behandeln ist. Auslöser waren zwei Urteile des IV. Senats (BFH 21.6.2012, IV R 1/08 u. 19.9.2012, IV R 11/12 zur Auslegung von § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG, infolgedessen sich die so genannte „modifizierte Trennungstheorie“ entwickelt hatte). Die Urteile stellten eine Abkehr von der bisherigen Sichtweise dar. Denn bislang teilte die Finanzverwaltung in Fällen der teilentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens unter Beteiligung von Mitunternehmerschaften den Vorgang in ein voll...
Durch das (ursprüngliche) JStG 2018 (jetzt: Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen bei Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) fördert der Gesetzgeber die Elektromobilität in Deutschland durch Steuerentlastungen. Das ist ein richtiger Anreiz für die Förderung alternativer Antriebstechnologie und ein Signal zur Förderung des Umweltschutzes. Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und Hybridfahrzeuge Fahrer elektrisch angetriebener Dienstwagen und Hybridfahrzeuge mussten bisher die Privatnutzung mit einem Prozent des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 gekauft oder geleast werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent, d.h. die steuerliche Bemessungsgrundlage (inländischer Bruttolistenpreis...
Die Finanzverwaltung hat die Finanzämter wiederholt angewiesen, Unfallkosten neben der Entfernungspauschale anzuerkennen, wenn diese mit einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder auf einer zu berücksichtigenden Familienheimfahrt entstehen. Zuletzt ist dies im BMF-Schreiben vom 31.10.2013 (BStBl 2013 I S. 1376), dort unter Nummer 4, geschehen. Das BMF kann sich dabei guten Gewissens auf den Gesetzgeber verlassen, denn auch in der damaligen Gesetzesbegründung zur Neuregelung des § 9 Abs. 2 EStG heißt es, dass „Unfallkosten als außergewöhnliche Aufwendungen wieder neben der Entfernungspauschale zu berücksichtigen sind“ (BT-Drucksache 16/12099 vom 3.3.2009, Seite 6 und 8). Aus mir unerfindlichen Gründen schaffen es dann...
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