Kategorie: Steuern
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Wie gehabt finden Sie an dieser Stelle wieder drei ausgewählte anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof. Konkret geht es diesmal um den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge, den Investitionsabzugsbetrag und um die Frage, ob privat veranlasste Feiern als Werbungskosten abgezogen werden können.
Das FG Münster hat in jüngster Zeit zweimal die Anwendung der Fußstapfentheorie verneint. Die beiden Entscheidungen sind von enormer Tragweite und sollten in Fällen der vorweggenommenen Erbfolge beachtet werden. Im ersten Fall ging es um die Frage, ob ein „verbleibender Verlustabzug“ bei der unentgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen auf den Erwerber übergeht oder ob insoweit § 8c KStG seine volle Wirkung entfaltet. Das FG Münster hat wie folgt entschieden: „Unter § 8c KStG fallen alle rechtsgeschäftlichen entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragungen, damit auch Anteilsübergänge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Tz. 4 des BMF-Schreibens vom 4.7.2008 (BStBl. I 2008, 736) ist keine Grundlage...
Als Neuunternehmer kennt man das: ohne Steuernummern geht wenig im Betriebsleben. Schon bei den Ausgangsrechnungen bekommt man ein Problem, wenn dort Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Umgekehrt funktioniert der grenzüberschreitende Einkauf ohne USt-ID selten. Doch während viele Anmeldungen wie beim Gewerbeamt oder der Berufsgenossenschaft meist sofort klappen, dauert es bei der Finanzverwaltung gern länger. Ein Erfahrungsbericht zur Beschleunigung:
Bereits in seinen „Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes 2003“ warnte der Bundesrechnungshof vor drohenden Steuerausfällen aufgrund moderner Kassensysteme. Zuletzt hat die Diskussion um die Bekämpfung von Kassenmanipulationen deutlich an Fahrt aufgenommen. Insbesondere bargeldintensive Branchen wie Gastronomie und Einzelhandel stehen im Fokus. Derzeit liegt unter anderem ein Gesetzentwurf des BMF zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vor. Die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Mannheim fügt sich in diese Gesamtlage nahtlos ein.
… ist eine Thematik, die schon häufig in der Rechtsprechung vertreten war. Soweit ersichtlich sind davon jedoch immer nur Arbeitnehmersachverhalte betroffen. Aktuell gibt es eine erstinstanzliche Entscheidung für einen Unternehmer. Das Besondere: Die Richter kommen zu einem überraschend positiven Ergebnis.
Bei der Finanzministerkonferenz im April war das Thema Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen aufgrund der Panama Papers ganz groß angesetzt. Im Nachgang haben sich schließlich die zuständigen Abteilungsleiter der Länderfinanzbehörden zusammengetan und insgesamt 14 Vorschläge zur weiteren Bekämpfung von Steuerbetrug erarbeitet. Diese sollen früher oder später umgesetzt werden und sich weiterer großer Schritt auf dem Weg zum gläsernen Bürger. Folgende Vorschläge werden in diesem Kreis diskutiert:
Die Zurückbehaltung von Unterlagen ist sicherlich für viele Steuerberater ein probates Mittel, um ihre offenen Honorarforderungen durchzusetzen. Das FG Schleswig-Holstein hat allen Beratern, die von diesem Mittel Gebrauch machen, allerdings einen erheblichen Dämpfer versetzt (Beschluss vom 12.10.2015, 2 V 95/15, Az. BFH II B 97/15).
Heute mache ich es mir leicht und zitiere der Einfachheit halber einen Beitrag aus den NWB-Nachrichten: „Der Bundestag hat am 24.06.2016 mit großer Mehrheit die Anpassung der Erbschaft- und Schenkungsteuer an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Für den Gesetzentwurf der Regierung zur „Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer- gesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ stimmten auf Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in geänderter Fassung in namentlicher Abstimmung 446 Abgeordnete. Bei Enthaltung von drei Parlamentariern votierten 119 dagegen.“
Das habe ich heute Morgen nicht kommen sehen: die Briten verabschiedeten sich tatsächlich. Und nein, nicht aus dem Achtelfinale, sondern aus der Union. Die politische Diskussion sei jetzt den Politikern überlassen. Doch auf welche steuerlichen Folgen muss man sich hierzulande eigentlich einstellen?
Zum durchaus als kritisch einzustufenden Zeitablauf der Erbschaftsteuerreform haben wir schon auf einige kritische Punkte und möglich Folgen hingewiesen. Aber was ist denn nun beschlossen? Aufschluss gibt eine gemeinsame Erklärung von Wolfgang Schäuble, Sigmar Gabriel und Horst Seehofer. Hier die Eckpunkte:
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