Kategorie: Steuern
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Kosten für einen Zivilprozess werden gemäß § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG nur berücksichtigt, wenn der Steuerpflichtige ohne diesen Prozess bzw. ohne die entsprechenden Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Der BFH musste sich in einer aktuellen Entscheidung zwar nicht mit der ab 2013 geltenden Rechtslage befassen, sein Urteil vom 17. Dezember 2015 (VI R 7/14) ist aber auf jüngere Fälle wohl analog anwendbar. Danach gilt: Kosten eines Zivilprozesses, mit dem der Steuerpflichtige Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers geltend macht, sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Es...
Die Diskussionen um den Umfang der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen werden auf absehbare Zeit nicht abebben. Da die Finanzverwaltung weiterhin an der EU-rechtswidrigen nationalen Regelung festhält, nehmen die Gerichtsurteile zum Thema inzwischen erstaunliche Züge an. Ein besonders verschlagenes Finanzamt wurde nun vom Verwaltungsgericht Stuttgart ausgebremst.
Gestern berichtete „wiwo.de“ exklusiv über den angeblichen Plan von Bundesfinanzminister Schäuble, das Bankgeheimnis „faktisch abzuschaffen“. Grundlage soll ein elf Punkte umfassender Diskussionsentwurf des BMF sein. Der geneigte Leser fragte ketzerisch: Gibt es überhaupt ein Bankgeheimnis in Deutschland? Die Antwortet lautete: nein. Nun berichten weitere Medien über den Entwurf- der Nebel lichtet sich etwas.
„wiwo.de“ berichtet heute (27.4.2016) mit der Schlagzeile „Schäuble will Bankgeheimnis faktisch abschaffen“ exklusiv zu einem brisanten Thema, das zuletzt durch die sog. „Panama Papers“ wieder in das steuerpolitische Blickfeld rückte. Der geneigte Leser fragt sich: Kann das sein? Gibt es überhaupt ein Bankgeheimnis in Deutschland, das „faktisch abgeschafft“ werden könnte?
Wer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mietet oder pachtet, kann die Miet- oder Pachtzahlungen auch als Betriebsausgabe absetzen. So zumindest einkommensteuerlich. Gewerbesteuerlich gibt es hier eine (teilweise) Hinzurechnung, sodass diese Ausgaben nicht gewerbesteuermindernd wirken. Ähnlich ist es bei Zinsen. Aber kann das rechtens sein? Das ist hier die Frage!
Damit eine Rechnung ordnungsgemäß im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist, muss sie sämtliche formale Bestandteile des § 14 Abs. 4 UStG enthalten. Dazu gehört auch die vollständige Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers. Soweit ist alles klar. Streitbefangen ist, was denn eine vollständige Anschrift ist.
Zeichnet sich im Rahmen einer Betriebsprüfung ab, dass es zu einem erheblichen Mehrergebnis kommen wird und ist zudem davon auszugehen, dass es noch einige Monate dauern wird, bis die Bescheide erlassen werden, so ist den Mandanten gegebenenfalls zu raten, vorweg eine „freiwillige Steuerzahlung“ zu leisten. Das FG München hat hierzu entschieden: „Nachzahlungszinsen sind aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, soweit der Steuerpflichtige auf die sich aus der Steuerfestsetzung ergebende Steuerzahlungsforderung bereits vor Wirksamkeit der Steuerfestsetzung freiwillige Leistungen erbracht und das Finanzamt diese Leistungen angenommen und behalten hat.“ (FG München , Urteil vom 26.10.2015, 7 K 774/14).
Außenprüfung, Sonderprüfung, Steuerfahndung – alles für die Katz‘. Die wohl meisten Steuerbetrüger scheitern schon an mangelnder Intelligenz in Verbindung mit einer Kontrollmitteilung zwischen Finanzbehörden. Einen besonders dreisten Fall urteilte nun der BFH ab.
Hier geht es nicht um Panama, hier geht es um die Rechnungsvoraussetzungen von Briefkastenfirmen oder auch vermeintlichen Briefkastenfirmen. Der Grund: Damit Vorsteuer gezogen werden kann, bedarf es in der Rechnung unter anderem auch der vollständigen Anschrift von Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger. Aber: Was ist denn eine vollständige Anschrift konkret?
Vor einigen Monaten habe ich an einer Vortragsveranstaltung der Stadtwerke meiner Heimatgemeinde teilgenommen, in der es um Photovoltaikanlagen ging. Es wurde ein Modell vorgestellt, bei dem Photovoltaikanlagen lediglich gemietet werden und der Betrieb für den Hauseigentümer damit ohne größere Risiken verbunden ist. Nun muss man wissen, dass in meiner Heimatgemeinde Herten sehr viele ehemalige Bergleute leben, die Anpassungsgeld oder aber eine Rente bereits weit vor Erreichen des 65. Lebensjahres beziehen. Und so kam zwangsläufig die Frage auf, wie sich denn die Einnahmen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage auf die Rente auswirken würden. Der Vortragende wusste darauf keine Antwort. Diese hat...
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