Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ vorgelegt (BT-Drs. 21/4298). Worum geht es in dem Entwurf? Ziel des Entwurfs ist es vor allem, Regelungen in verschiedenen Berufsgesetzen – unter anderem der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Patentanwaltsordnung (PAO) und dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) – zu vereinheitlichen und zu modernisieren. Daneben geht es um etliche weitere Anpassungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe und im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG); insgesamt betrifft das Artikelgesetz Änderungen in 38 Gesetzen und Berufsordnungen. Dies bedeutet insbesondere: Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg...
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Für eine kommunalpolitische Tätigkeit gezahlte Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder gehören zum Arbeitseinkommen im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Daher unterliegt der Gewinn aus dieser Tätigkeit der Krankenversicherung eines freiwillig versicherten Selbstständigen – so lässt sich das BSG-Urteil vom10.12.2025 (B 6a/12 KR 12/24 R) zusammenfassen. Die Krankenversicherung macht also keinen Halt vor dem Ehrenamt. Der Sachverhalt: Ein hauptberuflich selbstständiger Unternehmer ist freiwillig kranken- und sozial pflegeversichert. Seit 2014 ist er ehrenamtliches Mitglied des Stadtrats einer Gemeinde sowie des Kreistags. Der Krankenversicherungsträger setzte die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung fest und berücksichtigte dabei als Einkommen auch die Aufwandsentschädigungen und...
Key Audit Matters sollen Anlegern zeigen, wo Abschlussprüfer besondere Risiken im Jahresabschluss sehen. In der Praxis liest sich das Ergebnis jedoch häufig erstaunlich beruhigend: Ein Bilanzposten wird als besonders komplex beschrieben – und am Ende heißt es doch, dass die Annahmen des Managements angemessen seien. Die aktuellen Diskussionen um Gerresheimer zeigen, wie interessant diese Prüfungsschwerpunkte sein können. Ein Blick zurück auf den Fall Corestate macht jedoch deutlich: Wenn Wirtschaftsprüfer tatsächlich auf bilanziellen Anpassungen bestehen, wird es schnell ungemütlich und der Abschlussprüfer ist den Mandanten vermutlich los. So zumindest war es bei Corestate, der sich danach einen neuen Abschlussprüfer suchte. Die...
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 hat der Gesetzgeber eine Regelung eingeführt, die steuerlich durchaus Gewicht hat. Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 werden Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a EStG berücksichtigt. Damit wirken sich diese Beiträge künftig selbst dann steuermindernd aus, wenn die individuellen Werbungskosten den Pauschbetrag nicht überschreiten. Was zunächst wie eine technische Anpassung erscheint, ist in Wahrheit eine bewusste politische Entscheidung. Die Gesetzesbegründung stellt ausdrücklich auf die Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG ab. Gewerkschaften seien tragende Elemente der Arbeits- und Wirtschaftsordnung, ihre Funktionsfähigkeit solle durch die steuerliche Begünstigung gestärkt werden. Es geht also nicht nur um Werbungskostenrecht, sondern...
Die Höhe des Familienleistungsausgleich war und ist oftmals Streitpunkt vor den Finanzgerichten. Und auch im Rahmen des NWB-Expertenblogs wurde darüber schon häufiger berichtet, so beispielsweise durch Herrn Dr. Heiko Haupt in den Blog-Beitrag „Kein Kinderkram: BFH ignoriert den Grundsatz der Abschnittsbesteuerung beim Kinderfreibetrag„. Heute möchte ich kurz ein Urteil des FG Düsseldorf vorstellen, das für die klagenden Eltern zwar negativ ist, bei dem jedoch die Nichtzulassungsbeschwerde vorliegt (FG Düsseldorf, Urteil vom 26.5.2025, 14 K 1459/24 E; NZB unter Az. VI B 31/25). Der Sachverhalt: Die Tochter bewarb sich bei 39 Universitäten in Deutschland um einen Studienplatz im Fach Medizin – und zwar trotz...
Wer § 9a EStG bislang aufschlug, wusste: Hier wohnt die Typisierung. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll das Massenverfahren entlasten und nicht die nächste Einzelfalldebatte eröffnen. Genau deshalb ist der neue § 9a Satz 3 EStG so bemerkenswert: Ab 1.1.2026 sind Gewerkschaftsbeiträge als Werbungskosten zusätzlich neben den Pauschbeträgen abziehbar. Der Gesetzgeber formuliert das Ziel ungewöhnlich offen: Die Beiträge sollen sich „bei jedem Gewerkschaftsmitglied steuerlich konkret auswirken“ (BT-Drs. 21/3104, 37) – also gerade auch dort, wo der Pauschbetrag bislang jede Wirkung absorbierte. Das klingt nach kleiner Korrektur. Tatsächlich ist es ein Systemtest: Wie viele Einzelausnahmen verträgt ein digitalisierbares Massenverfahren, ohne dass § 9a EStG...
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