Jahrelang galt der Grundsatz, dass beim Kauf einer Eigentumswohnung das „miterworbene“ Guthaben aus einer Instandhaltungsrücklage, auch als Instandhaltungsrückstellung oder Erhaltungsrücklage bezeichnet, nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt. Maßgebend war unter anderem das BFH-Urteil vom 9.10.1991 – II R 20/89 (BStBl 1992 II S. 152). Im Jahre 2020 hat der BFH allerdings mit diesem Grundsatz gebrochen. Danach ist die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Erwerb von Teileigentum nicht um ein übernommenes Guthaben aus einer Instandhaltungsrücklage zu mindern (BFH 16.9.2020, II R 49/17). Auch wenn die Vertragsparteien vereinbart haben, dass ein Teil des Kaufpreises „für die Übernahme des in der Instandhaltungsrückstellung angesammelten Guthabens“ geleistet wird, und der...
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Seit dem 15.02.2023 steht in der EU ein flexibler Preisdeckel für den Schutz vor überhöhten Gaspreisen zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen und Verbraucher? Hintergrund Der Russland-Ukraine-Konflikt hat seit Februar 2022 nicht nur in Deutschland, sondern weiten Teilen Europas zu einer Gasmangellage und einem teils dramatischen Energiekostenanstieg vor allem bei leitungsgebundenem Gas geführt. Die EU-Verordnung zu dem sogenannten Korrekturmechanismus trat bereits am 01.02.2023 in Kraft, eine Aktivierung ist ab 15.02.2023 möglich. Konkret soll verhindert werden, dass die Großhandelspreise für Gas in der EU über längere Zeit deutlich über den Weltmarktpreisen liegen. Dazu kann die EU künftig bestimmte Gashandelsgeschäfte verbieten,...
In Zeiten der Wohnraumknappheit lässt eine Überschrift, in denen die Worte „weichende Mieter“ vorkommen, wohl bei vielen Leser schlechte Erinnerungen wach werden. Aber in diesem Blog geht es nicht ums Mietrecht, sondern ums Steuerrecht, und hier speziell um die Frage, ob Abfindungen an weichende Mieter zu sofort abziehbaren Werbungskosten oder zu – anschaffungsnahem – Herstellungsaufwand führen, wenn sie geleistet werden, um eine Wohnung zu sanieren und im Anschluss – wieder bzw. weiter – vermieten zu können. Die Antwort hatte zunächst das FG Münster zuungunsten der Vermieter gegeben: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied...
Durch Fehler einzelner leiden wieder einmal alle Prüfer Vier Wirtschaftsprüfer von EY haben ihre Lizenz zurückgegeben. Warum? Das hat für das Quartett einen Vorteil: Damit entgehen sie dem berufsrechtlichen Verfahren der Abschlussprüferaufsicht Apas. Wie das Handelsblatt im Januar berichtete, unterzeichneten drei von ihnen verschiedene Jahresabschlüsse von Wirecard als hauptverantwortliche Abschlussprüfer. Wie bitte? Wie kann das denn sein? So „einfach“ können die Prüfer ein Verfahren loswerden? Ich weiß nicht, wie es Ihnen ging, als Sie diese Information das erste Mal gelesen haben. Ich war jedoch schockiert. Denn dies trifft wieder einmal den gesamten Berufsstand. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin...
Am 16.3.2023 hat das BAG (8 AZR 450/21) in einer wichtigen Grundsatzentscheidung zur geschlechtsbezogenen Ungleichbehandlung bei der Lohngestaltung durch Arbeitgeber Stellung genommen. Was ist zu beachten? Sachverhalt Das beklagte Unternehmen stellte zum 1.1.2017 einen Mitarbeiter (A) und zum 1.3.2017 die Klägerin als Vertriebsmitarbeiter ein. Beiden bot sie im Rahmen der Vertragsverhandlungen ein monatliches Grundgehalt von 3.500 Euro in der Einarbeitungszeit und ab dem 1.11.2017 eine zusätzliche, erfolgsabhängige Vergütung an. Die Klägerin akzeptierte das Angebot und vereinbarte daneben mit der Beklagten 20 Tage unbezahlte Freistellung pro Jahr. Ihr Kollege erhielt nach Vertragsverhandlungen für die Dauer der Einarbeitungszeit bis zum 31.10.2017 eine...
Die Energiekrise ist noch nicht vorbei: Am 10.2.2023 hat der Bundesrat deshalb der Verlängerung der Energieeinsparverordnung bis Mitte April 2023 zugestimmt. Was bedeutet das? Hintergrund Infolge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine sind auch in Deutschland aufgrund der Mangellage die Energiepreise seit Frühjahr 2022 dramatisch angestiegen. Die Verordnung zur Änderung der sog. Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) trat am 1.9.2022 in Kraft (BGBl 2022 I S. 1446) und sollte ursprünglich am 28.2.2023 wieder außer Kraft treten. Die Verordnung enthält Vorgaben für Energieeinsparmaßnahmen für Privathaushalte, Unternehmen sowie die öffentliche Hand, die kurzfristig ihre Wirksamkeit entfalten soll, indem sie alle Verordnungsadressaten zum Energiesparen anhält. Konkret...
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