Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug für Sportvereine Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von gemeinnützigen Sportvereinen ist kompliziert: Ideelle Tätigkeit? Vermögensverwaltung? Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? Zweckbetrieb? Vereine haben ihre Ein- und Ausgaben korrekt aufzuteilen. Jeder Verein verfolgt andere steuerliche Zielsetzungen. Eine Vielzahl der Vereine möchte möglichst steuerfreie Umsätze erzielen. Andere Vereine möchten in den Genuss des Vorsteuerabzugs kommen, da sie beispielsweise ihre Sportanlage renoviert, erweitert oder neu gebaut haben (z.B. Neu-/Ausbau einer Sporthalle, Flutlichtanlage etc.). Sportkurse eines gemeinnützigen Vereins Die Frage des Vorsteuerabzugs stellt sich insbesondere für Vereine, die Sportkurse gegen Entgelt anbieten. Ihnen stehen der Vorsteuerabzug und ggf. ein Vorsteuerüberhang nur dann zu, wenn diese Leistungen...
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Nach dem Beschluss des Bundestages vom 30.9.2022 hat am 7.10.2022 auch der Bundesrat den Weg für die Inflationsausgleichsprämie freigemacht. Ab Verkündung des Gesetzes können Arbeitgeber Steuer- und abgabenfreie Prämie bis zu 3.000 € zusätzlich zum Gehalt zahlen. Das Gesetz tritt nach Verkündung rückwirkend zum 1.10.2022 in Kraft. Hintergrund Ich hatte berichtet: Erst am 28.9.2022 hatte die Bundesregierung als Reaktion auf die Inflation als Entlastungsmaßnahme eine Steuer- und abgabenfrei Arbeitgeberprämie auf den Weg gebracht, am 30.9.2022 wurde sie vom Bundestag „huckepack“ im Rahmen eines Zustimmungsgesetzes beschlossen. Am 7.10.2022 hat der Bundesrat zugestimmt. Was gilt? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf...
In der Krise eines Unternehmens begehen Inhaber und Geschäftsführer oft fatale steuerliche Fehler, die später zu einer persönlichen Haftung führen. Das betrifft insbesondere die – nicht abgeführte – Lohnsteuer. Der Hinweis, dass doch eigentlich die Arbeitnehmer Schuldner der Lohnsteuer sind, hilft nicht weiter, denn der Arbeitgeber haftet für die Steuer nach § 42d EStG. Auch die Geschäftsführer einer GmbH haften bei pflichtwidrigem Handeln persönlich, da sie die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft erfüllen müssen. Darf ein GmbH-Geschäftsführer die Steuer, für die er haftet, wenigstens als Werbungskosten in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung geltend machen? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de)...
Der Finanzverwaltung reicht es manchmal nicht, sich mit den per Gesetz oder Verordnung vorgesehen Außenprüfungen zu begnügen, also den Betriebs-, Umsatzsteuersonder- und Lohnsteueraußenprüfungen und den Umsatzsteuer- und Kassen-Nachschauen. Zumindest in Nordrhein-Westfalen bedient sie sich darüber hinaus des so genannten Flankenschutzes. Danach sind Mitarbeiter der Finanzverwaltung befugt, bei Steuerpflichtigen ohne Vorankündigung anzuklingeln, um diese beispielsweise zu bitten, einen Blick in das geltend gemachte Arbeitszimmer werfen zu dürfen. Soeben hat der BFH entschieden, dass eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung im Rahmen des Flankenschutzes rechtswidrig ist, wenn nicht ein „einfacher“ Sachbearbeiter des Veranlagungsbezirks beim Steuerpflichtigen klingelt, sondern ein Steuerfahnder, auch wenn dieser darauf hinweist, dass...
Bereits am 03. und 04.09.2022 hatte sich die Bundesregierung auf ihrem Koalitionstreffen auf ein Drittes Entlastungspaket geeinigt, welches nunmehr Formen annimmt. Das sogenannte „Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen“ enthält eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen, die den Bürgerinnen und Bürgern genauso wie den Unternehmerinnen und Unternehmern zugutekommen sollen. Welche sind das? Entlastung in großem Stil (?) Grundsätzlich ist es Ziel der Bundesregierung, das Dritte Entlastungspaket im Volumen von rund 65 Milliarden Euro ganz zügig umzusetzen. So sind viele der Entlastungsmaßnahmen zunächst am 14.09.2022 mit dem Entwurf zum Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet worden. Kleine Einkommen...
Eine Betriebsprüfung sorgt bei den meisten Unternehmern für Unbehagen. Immerhin werden Klein- und Kleinstbetriebe eher selten geprüft. Und Anschlussprüfungen sind bei diesen Betrieben noch seltener, es sei denn, es gibt einen bestimmten Anlass, etwa Ungereimtheiten in der Buchführung, die so gravierend sind, dass ein zweiter Besuch des Prüfers aus Sicht der Finanzbehörde sinnvoll erscheint. Manch Unternehmer muss eine Anschlussprüfung aber ohne offensichtlichen Anlass erdulden. Zumindest erschließt sich ihm selbst dieser Anlass nicht. Und so wird hin und wieder versucht, die Prüfungsanordnung anzufechten. Doch es dürfte wohl nur sehr seltene Fälle geben, in denen eine Anfechtung der Prüfungsanordnung von Erfolg gekrönt...
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