Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die deutsche Finanzverwaltung Tochter-Personengesellschaft nicht pauschal von der Anwendung der umsatzsteuerlichen Organschaft ausschließen darf. Das ist in der Praxis gerade dafür beliebte „Ehegattenmodell“ könnte nun zur Haftungsfalle werden. Oder? Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird man das Thema wohl nie. Und da bietet dieser Blog...
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Am 13.4.2021 hat das Bundeskabinett durch Ergänzung der CorArbSchV die Einführung einer zunächst bis 30.6.2021 befristeten Testverpflichtung der Unternehmen für ihre in Präsenz Beschäftigten beschlossen. Was ist davon zu halten? Hintergrund Im MPK-Beschluss vom 22.3.2021 (Ziff.7) heißt es, die Unternehmen sollen „ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen“, „… mindestens einmal pro Woche und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden.“ Weiter heißt es, dass die Wirtschaftsverbände Anfang April einen Umsetzungsbericht vorlegen, wieviel Unternehmen sich beteiligen. Die Wirtschaftsverbände haben geliefert, dennoch kommt jetzt eine rechtliche Verpflichtung der Unternehmen zur Testung in Betrieben. Ein Beitrag von:...
Mit Urteil vom 16.6.2020 (Az: VIII R 1/17) hat der BFH im Anschluss an seine Entscheidung vom 20.11.2018 (Az: VIII R 37/15) erneut bestätigt, dass nach der Einführung der Abgeltungssteuer zum 1.1.2009 Verluste aus Knockoutzertifikaten als negative Kapitaleinkünfte berücksichtigt werden. Besonders erfreulich bei der Entscheidung ist: Der BFH macht im Hinblick auf die Verlustberücksichtigung keinen Unterschied, ob es sich bei dem Verfall des Knock-out Zertifikates um ein Termingeschäft oder um einen Verlust von einer sonstigen Kapitalforderung handelt. Zumindest im Hinblick auf die Verlustberücksichtigung ist dies insoweit irrelevant. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer –...
Die Grundsicherung nach dem SGB II unterstützt Betroffene mit Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Mit der Grundsicherung soll das Existenzminimum abgesichert werden, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen – so steht es in dem Merkblatt „Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende“ der Bundesagentur für Arbeit. Zur Grundsicherung gehört gegebenenfalls auch ein so genannter Mehrbedarf, wenn dieser unabweisbar ist. Soweit eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften hat, sind auch diese Kosten als Mehrbedarf anzuerkennen. Geregelt ist...
Mit Rücksicht auf die besondere Zweckbindung der Soforthilfe unterliegt diese einem besonderen Schutz und darf nicht gepfändet werden (§ 851 Abs.1 ZPO); folgerichtig ist in Höhe des bewilligten und auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners gutgeschriebenen Betrags der Pfändungsfreibetrag zu erhöhen (§ 850k Abs. 4 ZPO) – sagt der BGH in letzter Instanz (BGH 10.3.2021 – VII ZB 24/20). Hintergrund und Sachverhalt Die Klägerin hatte antragsgemäß Corona-Soforthilfe in Höhe von 9.000 Euro bewilligt bekommen. Die Bank verweigerte die Auszahlung des auf einem Pfändungsschutzkonto eingegangenen Betrages, weil anderweitige Pfändungen vorlagen. Dem hat der BGH widersprochen und den pfändungsfreien Betrag um die überwiesene Soforthilfe...
Wen der Gesetzgeber im Blick hat Die befristet für 2020 und 2021 eingeführte Homeoffice-Pauschale soll vorrangig den beruflich veranlassten Anteil der Wohnkosten bei Arbeitnehmern und Selbständigen im Homeoffice, die nicht über ein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer verfügen, abgelten. Primär adressiert der Gesetzgeber demnach erwerbstätige Steuerpflichtige während der Lockdowns. Ich habe im Experten-Blog bereits ausgeführt, dass eine weitere Gruppe die Homeoffice-Pauschale beanspruchen kann: Studierende und Auszubildende. Aber auch während des Mutterschutzes, Elternzeit oder einer Phase der Erwerbslosigkeit können in der privaten Wohnung berufliche Zwecke, z. B. durch die Teilnahme an Fortbildungen, verfolgt worden sein. Häusliches Arbeitszimmer in Zeiten der Nichtbeschäftigung Ein Beitrag...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 25. Juli 2025
Geplante Umsatzsteuersenkung für Speisen bringt Regierung in Erklärungsnot
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 24. Juli 2025
BVerwG: Corona-Infektion ist kein Dienstunfall!
-
Christian Herold 23. Juli 2025
Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps: BFH konkretisiert Voraussetzungen für Betriebsausgabenabzug
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 22. Juli 2025
Investitionsbooster beschlossen - Kommt jetzt der Boom für E-Fahrzeuge und E-Mobilität?
-
Christian Herold 21. Juli 2025
Pflicht zur Nutzung des beSt doch nicht bereits am 1. Januar 2023?!
NEUESTE KOMMENTARE
18.07.2025 von Theresia Valenca
Kein Entgeltfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit nach missglücktem Tattoo
11.07.2025 von Bernhard
Steuerermäßigungen nach § 35a EStG und § 35c EStG im Vergleich
21.07.2025 von Mark van Afferden
Aufreger des Monats Juli: Datengrundlage der Richtsatzsammlung bleibt Geheimnis der Finanzverwaltung