Mit dem Jahressteuergesetz 2020 sind (teilweise recht kurzfristig) auch Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht vorgenommen worden. Der Blogger-Kollege Dr. Wengerofsky hat bereits die Erweiterung des § 52 AO vorgestellt. In diesem Beitrag geht es um weitere Änderungen, die das Leben der steuerbegünstigten Einrichtungen (hoffentlich) leichter machen. Keine zeitnahe Mittelverwendung für kleine Vereine Nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO muss die steuerbegünstigte Körperschaft ihre Mittel zeitnah, d.h. innerhalb der auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren verwenden. Die Vorschrift ist um einen Satz 4 ergänzt worden, wonach Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von nicht mehr als EUR 45.000 hiervon ausgenommen sind....
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Bereits seit einigen Jahren wird die Besteuerung von Digitalkonzernen immer wieder international und auf EU-Ebene diskutiert. Vor allem Frankreich hatte in den letzten Jahren regelmäßig mit Nachdruck dafür geworben, Gewinne von US-Digitalkonzernen verstärkt der Besteuerung im jeweiligen Marktstaat in der EU zu unterwerfen. Da eine internationale Lösung bisweilen nicht gefunden wurde, hatte Frankreich bereits im Jahr 2019 eine nationale Digitalsteuer eingeführt, die hauptsächlich große US-Konzerne trifft. Diese sog. GAFA-Steuer, benannt nach den Anfangsbuchstaben der US-Digitalkonzerne Google, Amazon, Facebook und Apple, beträgt 3% auf den Umsatz großer Internetkonzerne, soweit diese in Frankreich einen gewissen Mindestumsatz erzielen. Zunächst hatte Frankreich die Erhebung...
Staatliche Transferleistungen wie das Kinderkrankengeld sind zwar von Haus aus steuerfrei, unterliegen aber dem steuerlichen Progressionsvorbehalt – am Ende können also doch noch Steuern fällig werden! Hintergrund Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 3.2.2021 werden Familien in der Corona-Krise in 2021 abermals mit einer Direktzahlung unterstützt, sie erhalten einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Wegen der Verrechnung des Kinderbonus auf den steuerlichen Kinderfreibetrag gilt aber: Je höher das Einkommen der Eltern, desto weniger bleibt nach der Steuererklärung vom Bonus übrig, er kommt also am Ende nicht ungekürzt an. Mit dem am 18.1.2021 verkündeten Gesetz...
Mit Beginn des Jahres 2020 ist für die verbilligte oder kostenlose Überlassung einer Wohnung an Arbeitnehmer eine neue Steuerbegünstigung eingeführt worden: der Bewertungsabschlag des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG. Dieser beträgt ein Drittel des ortsüblichen Mietwertes. Besser gesagt: Der Ansatz eines steuerpflichtigen Sachbezugs unterbleibt, soweit das gezahlte Entgelt für die Wohnung mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts und dieser nicht mehr als 25 EUR je Quadratmeter Kaltmiete beträgt. Der Bewertungsabschlag wirkt damit wie ein steuerlicher Freibetrag. Die steuerliche Neuregelung war bislang seltsamerweise nicht in die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) übernommen worden. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de)...
Betrieblich oder beruflich genutzte Computer, Software oder anderes Zubehör für digitales Arbeiten sollen schneller abgeschrieben werden können. Entsprechende Erleichterungen sieht ein Schreiben des BMF vor, das Bund und Länder bis Mitte Februar abstimmen wollen. Hintergrund Die Corona-Krise hat in Deutschland zu einem wahren Digitalisierungsschub geführt: Infektionsschutzmaßnahmen und Kontaktverbote waren Treiber für digitale Videokonferenzen oder Homeoffice. Damit verbunden sind erhebliche Investitionen in digitale Wirtschaftsgüter, die zu erheblichen Kosten der Unternehmen, aber auch der Bürger führen. BMF plant Sofortabzug rückwirkend ab 1.1.2021 Die Konferenz der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin (MPK) hat am 19.1.2021 beschlossen, die Förderung der Digitalisierung weiter zu unterstützen. Demnach...
Der Gesetzesentwurf zur Stärkung der Finanzmarktintegrität vom 16. Dezember 2020 hat es in sich. Oder anders gesagt: Es zeigt die vielen Großbraustellen, die erst durch den Causa Wirecard angegangen werden. Auch Aufsichtsräte sind von den Änderungen betroffen. Künftig wird der Fokus auf Weiterbildungen von ihnen deutlich zunehmen. Lediglich 3,7 % der Aufsichtsräte bilden sich überhaupt fort. Dieses Thema wird sicherlich in der Zukunft auf den Hauptversammlungen eine größere Rolle spielen. Doch nun zurück zu den Reformvorschlägen: Künftig soll es nicht nur einen Finanzexperten geben, der über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt; die Kompetenzen sollen auf ....
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