Bei der Verschmelzung einer gewinnträchtigen mit einer verlustbehafteten Kapitalgesellschaft wird regelmäßig darauf geachtet, dass die Gewinngesellschaft auf die Verlustgesellschaft verschmolzen wird – und nicht umgekehrt. Nur so bleiben die Verlustvorträge der Kapitalgesellschaft erhalten und können weiter genutzt werden, auch wenn es nach außen hin vielleicht nicht immer schön wirkt, wenn die eigentlich marode Gesellschaft weiter existiert und die solide Gesellschaft vom Markt verschwindet. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner...
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Bereits früher hatte ich mich in einem Blog zur Rückstellungsbildung für Prüfungskosten mit der Frage befasst, wie mit divergierenden Auffassungen von Bundesfinanzhof und Institut der Wirtschaftsprüfer zum Handelsbilanzrecht umzugehen ist. Das ist letztlich eine Frage danach, woher die anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze kommen. Das IDW regelt die aus seiner Sicht vom Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zu beachtenden Rechnungslegungsgrundsätze in einem Prüfungsstandard, dem IDW PS 201. Nach kontroverser Diskussion hat das IDW nun eine überarbeitete Fassung dieses Standards vorgelegt. Was lässt sich daraus für das Verhältnis von höchstrichterlicher Rechtsprechung und IDW-Auffassungen lesen? Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National...
Nach dem im ersten Teil das Mining, der Trading-Umfang und die Frage der Gewerblichkeit sowie das anzuwendende Verbrauchsfolgeverfahren behandelt wurde, widmen sich die nachfolgenden Ausführungen des zweiten Teils der Frage, wie sich das BMF zur Besteuerung von Einkünften im Zusammenhang mit Forks, Lending-Sachverhalten und Airdrops positioniert. Ein Beitrag von: Dr. Markus Ertel Steuerberater Promotion zum Dr. rer. pol. im Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre an der Universität Bayreuth (2017) Langjährige Vortrags- und Dozententätigkeitserfahrung Fachautor in diversen Fach-Zeitschriften Fachinteressen: Besteuerung/ Bilanzierung, v.a. der digitalen Wirtschaft Seit 02/2018 bei RSM Ebner Stolz Mönning Bachem WP StB RA Partnerschaft mbB in Karlsruhe im Bereich...
Kurzfristig konnte die Reform der Grunderwerbsteuer zu Ende gebracht werden. Nach verschiedensten Anläufen wird es damit nun ab Jahresmitte zu weitreichenden Änderungen kommen. Besonders für Share Deals wird die Lage verschärft. Was ändert sich? Share Delas im Rahmen der Grunderwerbsteuer Seit vielen Jahren versucht der Gesetzgeber sich an einer Reform der Grunderwerbsteuer. Zentrales Kernelement sind dabei stets die steuervermeidenden Möglichkeiten der Share-Deals gewesen. Die Immobilie wird im Rahmen des Deals nicht direkt verkauft; vielmehr die Anteile von einer Gesellschaft, welche die Immobilie besitzt. Hierfür werden gerne Kapitalgesellschaften genutzt, insbesondere in Form einer GmbH. Erwirbt der einzelne Käufer nicht mehr als...
Mit dem am 17. Juni 2021 veröffentlichten Entwurf eines BMF-Schreibens offenbart das BMF seine Ansichten zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen (Kryptowährungen) und von Token. Ob das Schreiben ein Paukenschlag ist, sei dem Empfinden des geneigten Lesers überlassen. Gleichwohl lässt der Entwurf erkennen, dass das BMF den Versuch unternimmt, (fast) jegliche Art und Weise der Betätigung in dem Umfeld der Kryptowährungen und der daraus erzielten Einkünfte bzw. Gewinne der Besteuerung zu unterwerfen. Insofern dürfte die Verwaltungsauffassung vor allem für die Personen von besonderer Brisanz und Relevanz sein, die nicht nur klassisches Trading (Kauf/Verkauf) betreiben, sondern beispielsweise auch Mining vornehmen oder...
Am 30.6.2021 läuft die gesetzlich angeordnete Homeoffice-Pflicht aus (§ 28b Abs.7, 10 IfSG). Ob sie verlängert werden soll, war innerhalb der Regierungskoalition umstritten. Warum die Homeoffice-Pflicht ab 1.7.2021 zu Recht fällt. Keine Rechtfertigung für weiteren Homeoffice-Zwang Kanzleramtsminister Braun hat vor einigen Tagen angekündigt, dass die an die Pandemie-Notbremse gekoppelte Homeoffice-Pflicht am 30.6.2021 enden soll. Die SPD sieht das anders; sie will nach ihrem Wahlprogramm für die Bundestagswahlen im Herbst 2021 sogar einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Homeoffice für mindestens 24 Tage/Jahr einführen (SPD-Zukunftsprogramm, S. 29). Am 23.6.2021 hat das Bundeskabinett nun den BMAS-Entwurf für eine neue Corona-ArbSchV gebilligt: Zur Kontaktvermeidung sollen...
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