Den aktuellen Finanzbericht mit einem Knopfdruck erstellen. Keine Überstunden mehr während der Erstellung des Jahresabschlusses. Mit einem Knopfdruck können bisher manuell erledigte Arbeiten in wenigen Minuten erfolgen. Welcher Buchhalter träumt davon nicht? Den Finanzbericht auf Knopfdruck erstellen, das ist das sog. Continuous Accounting. Bisher ist dies jedoch eine Ausnahme und erfordert die Automatisierung verschiedener Prozesse. Insbesondere bei der Erstellung von (Zwischen-)Abschlüssen gibt es für die Mitarbeiter in der Buchhaltung ein besonders hohes Arbeitsvolumen. Doch bis zu einer deutlichen Entlastung durch einen Finanzbericht auf Knopfdruck ist es noch ein langer Weg. Voraussetzungen und Hürden bei der Umsetzung Für ein Continuous Accounting...
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Die Bundesregierung hat die Zahlung von Corona-Hilfsgeldern an Unternehmen vorerst gestoppt. Grund sind Verdachtsfälle, bei denen Gelder unrechtmäßig erschlichen worden sein könnten. Strafrechtliche Ermittlungen laufen. Die Abschlagszahlungen werden derzeit einer Prüfung unterzogen und sind kurzfristig angehalten worden. Die Zahlungen sollen „in Kürze“ wieder zur Verfügung stehen. Was bedeutet das für die Antragsteller? Hintergrund Seit März 2020 zahlt der Bund als Kompensationszahlungen für coronabedingte staatliche Schließungsanordnung staatliche Zuschüsse in Form von Soforthilfen, Überbrückungshilfen und außerordentlichen Wirtschaftshilfen (November- und Dezemberhilfen). Die Antragstellung muss – abgesehen von Direktanträgen von Soloselbständigen für einen Zuschuss bis maximal 7.500 Euro – stets auf dem Online-Antragsportal des...
Der Bundestag hat am 4.3.2021 das „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ (BT-Drs. 19/26545) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (BT-Drs.19/27291) beschlossen. Hintergrund Der Bundestag hatte am 25.3.2020 nach § 5 Abs. 1 S. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine epidemische Lage von nationaler Tragweite und am 18.11.2020 deren Fortbestehen festgestellt (BGBl 2020 I S. 2397, 2412). Die an die Feststellung anknüpfenden Regelungen waren bisher bis Ende März 2021 befristet. Da die aktuelle Lage durch das Auftreten von neuen Virusvarianten, die Grund zur Besorgnis geben, noch verschärft wird, besteht aus Sicht des Gesetzgebers nach wie vor das vorrangige...
Betriebsunterbrechung ungleich Betriebsbeendigung Das zeitweilige Einstellen der aktiven betrieblichen Tätigkeit führt zunächst nicht zu einkommensteuerlichen Konsequenzen. Ob saisonale Ruhe oder längere „Schaffenspause“ – auch während der Betriebsunterbrechung im Ganzen gilt die Tätigkeit als fortgeführt. Das Betriebsvermögen bleibt auch während der Unterbrechung existent und Wertsteigerungen in den betrieblichen Wirtschaftsgütern müssen daher nicht im Wege der Entnahme besteuert werden. Diese Fortführungsfiktion ist seit einigen Jahren auch gesetzlich in § 16 Abs. 3b EStG verankert. Danach ist eine Betriebsaufgabe nur zu besteuern, wenn der Steuerpflichtige selbst das Einstellen des Betriebs anzeigt oder dem Finanzamt Tatsachen bekannt werden, welche die Wiederaufnahme ausschließen. Höchstdauer der...
Betriebsunterbrechung ungleich Betriebsbeendigung Das zeitweilige Einstellen der aktiven betrieblichen Tätigkeit führt zunächst nicht zu einkommensteuerlichen Konsequenzen. Ob saisonale Ruhe oder längere „Schaffenspause“ – auch während der Betriebsunterbrechung im Ganzen gilt die Tätigkeit als fortgeführt. Das Betriebsvermögen bleibt auch während der Unterbrechung existent und Wertsteigerungen in den betrieblichen Wirtschaftsgütern müssen daher nicht im Wege der Entnahme besteuert werden. Diese Fortführungsfiktion ist seit einigen Jahren auch gesetzlich in § 16 Abs. 3b EStG verankert. Danach ist eine Betriebsaufgabe nur zu besteuern, wenn der Steuerpflichtige selbst das Einstellen des Betriebs anzeigt oder dem Finanzamt Tatsachen bekannt werden, welche die Wiederaufnahme ausschließen. Höchstdauer der...
Am 15.02.2021 hat das BMF den Referentenentwurf eines sog. „Steueroasen-Abwehrgesetzes“ auf seiner Internetseite veröffentlicht. Das Gesetz sieht weitreichende Maßnahmen vor, die eine Steuervermeidung einschränken sollen. Hintergrund Bereits am 01.12.1997 hatte der Rat der Europäischen Union eine Entschließung über einen Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung angenommen, um schädlichem Steuerwettbewerb entgegenzuwirken. Der sog. „Verhaltenskodex“ stellt dabei kein rechtsverbindliches Instrument dar. Vielmehr haben sich mit ihm die Mitgliedstaaten politisch dazu verpflichtet, bestehende steuerliche Maßnahmen, die einen schädlichen Steuerwettbewerb darstellen, zu überprüfen, zu ändern oder abzuschaffen (Rücknahmeverfahren), und davon abzusehen, neue Maßnahmen dieser Art einzuführen (Stillhalteverfahren). Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern,...
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