Für die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen bis zu jährlich 5 Prozent der Bemessungsgrundlage neben der üblichen Absetzung für Abnutzung in Anspruch genommen werden. Grob können die Voraussetzungen für die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau wie folgt zusammengefasst werden: Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der...
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Kürzlich habe ich in dem Blog-Beitrag „Besteht ein Recht auf Akteneinsicht nach der DSGVO?“ auf eine Entscheidung des Niedersächsischen FG aufmerksam gemacht, das einen Anspruch auf Akteneinsicht mit der Begründung verneint hat, dass die Vorschriften der DSGVO im Bereich des Steuerrechts nur auf harmonisierte Steuern, wie etwa die der Umsatzbesteuerung, anwendbar seien, nicht dagegen auf dem Gebiet der Einkommensbesteuerung natürlicher Personen (Urteil vom 28.1.2020, 12 K 213/19). Jüngst ging es abermals um die Themen „DSGVO“ und „Akteneinsicht“; dieses Mal vor dem FG Baden-Württemberg (Beschluss vom 17.12.2019, 2 K 770/17). Hier war aber nicht die Frage der Akteneinsicht an sich streitig....
Gefahr pandemischer Erkrankungen im Risikobericht der Deutschen Lufthansa Im Risikobericht der Deutschen Lufthansa tauchen „pandemische Erkrankungen“ als qualitatives Risiko auf. Bedeutungsgrad im Geschäftsbericht 2019? Kritisch. Ausprägungsform? Sehr hoch. Veränderung im Vergleich zum Vorjahr? Steigend. Ein Blick in den Geschäftsbericht 2018 verrät: Wesentlicher Bedeutungsgrad, hohes Risiko und keine Veränderung zu 2017 waren damals noch die Stichworte. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten Fachbuchautorin Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal des Deutschen Bundestages und im Finanzausschuss zum FISG Mehr unter carolarinker.de Warum blogge ich hier? Aus Interesse an...
Mit den jeweiligen „Corona-Soforthilfe-Programmen“ können bzw. konnten Solo-Selbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte Zuschüsse beantragen. Die Hilfen sind als Betriebseinnahmen zu versteuern. Offenbar gab es bei den Finanzämtern jedoch vermehrt Anfragen, ob die Zahlungen auch der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind. Das Bayerische Landesamt für Steuern weist in einer Information vom 27.5.2020 darauf hin, dass die Soforthilfen nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Naturgemäß gilt die Anweisung nur für Bayern, aber es kann wohl davon ausgegangen werden, dass die Aussagen zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Zuschüsse bundesweit gelten (Bayerisches Landesamt für Steuern, Information vom 27.5.2020, Quelle: www.finanzamt.bayern.de/LfSt/). Im Einzelnen: Ein Beitrag von: Christian Herold...
Durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie wurde ein temporärer Kündigungsausschluss bei rückständigen Mietzahlungen im Zeitraum bis 30.06.2020 verankert. Die Zielrichtung des Gesetzes, soziale Härten infolge der coronabedingten Sondersituation abzumildern, ist zu begrüßen. In der Folge wirft dieser Eingriff in das Verhältnis von Mieter und Vermieter aber einkommensteuerliche Sonderfragen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auf. Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge ich hier? Der Experten-Blog eignet sich hervorragend dazu, Diskussionen anzuregen. Mit meinen Beiträgen möchte ich insbesondere auch die ausgetretenen...
Zwölf Jahre meines Lebens habe ich in der Finanzverwaltung verbracht. Ich weiß nicht, wie viele Male ich in dieser Zeit den Satz gehört habe „Den Steuerbescheid habe ich nicht erhalten.“ Wie durch ein Wunder sind Steuerbescheide mit Erstattungen eigentlich immer zugestellt worden, Bescheide an steuerliche Berater gleichermaßen; nur Schätzungsbescheide sind sehr häufig verloren gegangen. Doch aus Sicht des Finanzbeamten musste ich die Behauptung fast immer wohl oder übel hinnehmen und den Bescheid erneut zustellen – sieht man einmal von den Fällen ab, in denen Steuerpflichtige in einem Schriftstück ihrerseits Bezug auf einen Bescheid genommen haben, den sie doch niemals erhalten...
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