Krisen-Pragmatismus zeigt sich bei digitalen Wirtschaftsgütern Es ist raus: Das Corona-Konjunkturpaket. Und wieder dabei: Die degressive Abschreibung. Wie schön. So hatten wir sie doch vermisst: Kurz vor der Finanzkrise 2008 abgeschafft, um dann wieder vorübergehend für zwei Jahre eingeführt zu werden. Jetzt ist sie wieder da – allerdings nur für die nächsten zwei Jahre. Wiedereinführung der degressiven Abschreibung Die Bundesregierung hat im aktuellen Konjunkturpaket beschlossen, die geometrisch-degressive Abschreibung wieder einzuführen. Es kommt wieder der Faktor 2,5: Demnach können maximal 25 % des (Rest-)Buchwertes pro Jahr abgeschrieben werden. Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung ist allerdings beschränkt. Sie gilt nur für Neuanschaffungen...
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Wir sind mitten in der Hauptversammlungs-Hochsaison. Doch anders als bisher finden alle Aktionärstreffen aufgrund der aktuellen Einschränkungen rein virtuell statt. Dies sorgt bereits seit Wochen für kontroverse Diskussionen. Auffallend auch: Nur wenige Unternehmen weisen am Ende der Hauptversammlungen auf die nächste Hauptversammlung hin. Präsenz oder virtuell? Dazu gibt es nur zaghafte Äußerungen, denn niemand weiß, ob in einem Jahr physische Aktionärstreffen – also Großveranstaltungen – möglich sein werden. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten Fachbuchautorin Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal des Deutschen Bundestages und im...
Mit Beschluss vom 03.06.2020 hat die Regierungskoalition verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Folgen beschlossen. Ziel der Maßnahmen ist insbesondere die Stärkung der Konjunktur und der Wirtschaftskraft in Deutschland. Als zentrales Element zur Erreichung dieses Ziels hat die Regierungskoalition beschlossen, dass „[z]ur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland […] befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt [wird]“. Ungeachtet der Frage, ob diese befristete Maßnahme die gewünschte Wirkung zeigen kann, führt die Absenkung der Mehrwertsteuersätze für Unternehmen zu einem umfassenden kurzfristigen Handlungsbedarf, insbesondere sind Systeme und Prozesse anzupassen, Verträge zu ändern und...
Unzählige Finanzgerichte mussten sich in der Vergangenheit mit der Frage befassen, ob eine Rechnung rückwirkend berichtigt werden darf, genauer gesagt ob eine berichtigte Rechnung für den Vorsteuerabzug auf den ursprünglichen Zeitpunkt zurückwirkt und damit die Festsetzung von hohen Nachzahlungszinsen vermieden werden kann. Jüngst hat der BFH eine Rechtsprechung aus dem Jahre 2016 bestätigt: Eine nach § 31 Abs. 5 UStDV berichtigte Rechnung wirkt auf den Zeitpunkt zurück, in dem die Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde (BFH 5.9.2019, V R 12/17). Der etwas verkürzt dargestellte Sachverhalt: Die Klägerin betreibt die Vermietung von Grundstücken und beweglichem Anlagevermögen in der Rechtsform der GmbH &...
Unternehmen folgen den Empfehlungen der DVFA nur selten Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) hat zwölf Empfehlungen herausgegeben, um die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse der Unternehmen für die Abschlussadressaten zu ermöglichen. Eine sehr gute Idee. Nur leider interessiert dies die DAX-Konzerne offensichtlich weniger, wie meine aktuelle Studie zeigt. Die Empfehlung des DVFA Zur Darstellung der Überleitungsrechnung lautet die Empfehlung des DVFA wie folgt: Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten Fachbuchautorin Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal des Deutschen Bundestages und im Finanzausschuss zum FISG...
Können Kunden eines Supermarktes eine „Mitgliedschaft“ erwerben, die es ihnen ermöglicht, Waren verbilligt zu erwerben, so unterliegen die „Mitgliedsbeiträge“ dem Regelsteuersatz. Eine Aufteilung des Steuersatzes darf selbst dann nicht erfolgen, wenn die Kunden überwiegend Waren erwerben können, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen – so der BFH mit Urteil vom 18.12.2019 (XI R 21/18). Der Sachverhalt: Die Klägerin betrieb mehrere Bio-Supermärkte in einer deutschen Großstadt unter einer gemeinsamen Dachmarke. In den Märkten konnten Kunden entweder die Waren zum Normalpreis oder verbilligt als „Mitglied“ einkaufen. Für die „Mitgliedschaft“ zahlten die Kunden einen monatlichen festen Beitrag (je nach Einkommen und Familienstand zwischen ca....
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