Aufgrund der Corona-Pandemie üben viele Steuerpflichtige ihre berufliche Tätigkeit derzeit (erneut) im Homeoffice aus. Bereits während des ersten Corona-Lockdowns im März waren viele Steuerpflichtige – häufig zum ersten Mal in Ihrem beruflichen Leben – im Homeoffice tätig. Die Abzugsbeschränkungen für das „häusliche Arbeitszimmer“ sind dabei allerdings eng gefasst, weswegen bereits im Frühjahr eine Pauschalregelung für das „Corona-Homeoffice“ in diesem Blog diskutiert wurde (vgl. Hiller, NWB-Experten-Blog: Pauschalregelung für das „Corona-Homeoffice“ notwendig). Eine solche Pauschalregelung wäre sachlich gerechtfertigt und würde außerdem eine erhebliche Arbeitsentlastung für die Finanzverwaltung bedeuten. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Matthias Hiller Steuerberater und Professor für Rechnungswesen und Steuerlehre...
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Analyse der Klima- und Umweltrisiken der DAX-Konzerne Der Klimawandel stellt uns vor große Herausforderungen. Auch wenn derzeit die Corona-Pandemie für viele Unternehmen eine der größten Aufgaben ist: Die Risiken durch den Klimawandel für Geschäftsmodelle dürfen nicht unterschätzt werden. So ist nicht nur durch Corona, sondern auch aufgrund der Veränderungen im Zuge des Klimawandels bereits kurz vor zwölf. Suche nach den Klimarisiken in den Lageberichten Bei einer Analyse der Risikoberichte der DAX-Konzerne wurde ich jedoch enttäuscht: So berichten zwar ca. 60 % der Unternehmen über Klima- und Umweltrisiken in ihrem Risikobericht, doch bereits die Zuordnung der Klima- und Umweltrisiken erfolgt teilweise...
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag eines Vermieters auf eine vorläufige Aussetzung der zweiten Stufe des sog. Berliner Mietendeckels abgelehnt, weil der Vermieter einen schweren Nachteil von besonderem Gewicht nicht nachgewiesen hatte (BVerfG v. v. 28.10.2020 – 1 BvR 972/20). Welche Fernwirkung hat die Entscheidung? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich...
Die Hingabe von Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes kann als Schenkung von Grundbesitz anzusehen sein (mittelbare Grundstücksschenkung), wenn dem Bedachten nach dem erkennbaren Willen des Zuwendenden im Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung ein bestimmtes Grundstück oder Gebäude verschafft werden soll. Wird eine mittelbare Grundstücksschenkung ausgeführt, ist das Grundstück mit seinem Grundbesitzwert anzusetzen. Schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage ist somit der nach den § 12 Abs. 3 ErbStG i. V. m. den §§ 176 – 197 BewG festgestellte Grundbesitzwert. Dieser Wert ist regelmäßig niedriger als der Nominalwert des hingegebenen Geldes, weshalb die mittelbare Grundstücksschenkung in der Vergangenheit eine nette...
Reformvorschläge sorgen nicht für Verbesserung der Prüfungsqualität In den letzten Beiträgen hat die DPR immer ihren Senf abbekommen. Nun geht es wieder einmal um die Wirtschaftsprüfer: Denn schließlich haben diese die Aufgabe, die Abschlüsse der Unternehmen zu prüfen. Schließlich hat EY bis 2018 die Abschlüsse testiert. Und dies auch noch 2018, als es bereits Untersuchungen wegen Vorwürfen eines Whistleblowers wegen Bilanzunregelmäßigkeiten in Singapur gegeben hat. Reformvorschläge Abschlussprüfung Der Referentenentwurf sieht eine Rotationspflicht nach zehn Jahren vor. Bisher trifft diese kürzere Frist nicht alle Branchen. Auch soll bei Unternehmen von öffentlichem Interesse eine Trennung von Prüfung und Beratung vorgeschrieben werden. Neben...
Es bleibt dabei: Aufwendungen für ein Erststudium sind seit VZ 2004 auch dann keine Werbungskosten, wenn wenn das Studium objektiv und subjektiv der Förderung einer konkreten späteren Erwerbstätigkeit dient (BFH v. 16.6.2020 – VIII R 4/20; VIII R 49/11). Hintergrund Ein Studium geht ins Geld: Studiengebühren, Mietkosten oder Verpflegungsmehraufwand. Da stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang solche Aufwendungen steuerlich bei der Einkommensteuer geleitend gemacht werden können. Im Streitfall der Besprechungsentscheidung wollte die selbständige Klägerin die Aufwendungen für ihr Erststudium der Slawistik und Kunstpädagogik als vorweggenommene Betriebsausgaben i.H.v. rund 10.700 € geltend machen. Das beklagte FA berücksichtigte lediglich...
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