Um Eltern während der Corona-Pandemie mehr zu unterstützen, sollen sie künftig eine Entschädigung für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen erhalten; die Regelung soll für Eltern gelten, die Kinder im Alter bis zwölf Jahre betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Das hat das Bundeskabinett am 20.5.2020 beschlossen. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert...
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Unter diesem Titel hat das Bayerische Landesamt für Steuern, genauer gesagt die Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht (Online-Taskforce), eine Zusammenstellung für Social-Media-Akteure veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist sehr zu begrüßen und auch die zielgruppengerechte Darstellung ist herauszustellen. Daher „Daumen hoch“ an das Landesamt für Steuern. Dabei beginnt die Zusammenstellung mit folgender Erkenntnis: „Das deutsche Steuerrecht ist komplex. Da fällt es selbst Fachleuten, die sich täglich damit beschäftigen, schwer, den Überblick zu bewahren.“ Auf anschauliche Art beschreibt das Bayerisches Landesamt für Steuern in Form eines FAQ steuerrelevante Bereiche für Influencer. Die Zusammenstellung soll dabei helfen Sensibilität in diesem Bereich herzustellen und zu verdeutlichen, dass...
Folgender Fall ist nun in der Praxis häufig anzutreffen: Im Jahre 2019 hat ein Einnahmen-Überschussrechner ein Hotel oder eine Fahrkarte gebucht und auch sofort bezahlt. Die Übernachtung oder die Fahrt selbst sollten erst im Laufe des Jahres 2020 stattfinden. Aufgrund der Zahlung in 2019 wurde die Betriebsausgabe auch in 2019 erfasst. Nun erhält der Einnahmen-Überschussrechner im Jahre 2020 einen oder mehrere Gutscheine, um seine betrieblich bedingte Reise später antreten zu können (lassen wir einmal die Frage, ob die „Gutscheinlösung“ rechtens ist, außen vor). Nun stellt sich die Frage, ob der empfangene Gutschein im Jahre 2020 – zunächst – als Betriebseinnahme...
Bereits im März hatten Bundestag und Bundesrat erste befristete Handlungsnotwendigkeiten im Insolvenz-, Zivil- und Gesellschaftsrecht beschlossen. Jetzt sind entsprechende Erleichterungen auch im Wettbewerbsrecht und im Recht der Wirtschaftskammern beschlossen worden, um die Folgen der Corona-Pandemie übergangsweise abzumildern. Hintergrund Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Deutschland seit Mitte März nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich weitgehend lahmgelegt. Gesetzliche Vorgaben bei Mitgliederversammlungen, Hauptversammlungen oder anderen Rechtsbereichen konnten aus tatsächlichen Gründen seitdem nicht mehr gewährleistet werden. Bundestag und Bundesrat haben hierauf reagiert und am 27.03.2020 erste befristete Handlungsnotwendigkeiten im Insolvenz-, Zivil- und Gesellschaftsrecht mit dem „Gesetz zur Abmilderung...
Viel Verbesserungspotenzial bei unternehmensspezifischer Wesentlichkeit Auch wenn der Ausbruch der Corona-Pandemie sich erst in den Jahresabschlüssen 2020 in Zahlen zeigen wird: Im Risikobericht findet sie auch bereits 2019 Einkehr, sofern der Jahresabschluss während des Ausbruchs der Pandemie erstellt wurde. Wie sich auch zeigt, wurde der Lagebericht bei einigen Unternehmen aus aktuellem Anlass nach der Fertigstellung erneut überarbeitet. Wieso? Um die Corona-Pandemie mit aufzunehmen. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal Anhörung im...
Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte sind grundsätzlich 30 Cent pro Entfernungs-Km als Werbungskosten abziehbar. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel darf ebenfalls die Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Falls die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel auf das Kalenderjahr bezogen nachweislich höher sind als die Entfernungspauschale, dürfen aber diese geltend gemacht werden. Fraglich ist, ob auch ein Taxi als öffentliches Verkehrsmittel gilt. Zwar hatte das FG Düsseldorf dies mit Urteil vom 8.4.2014 (13 K 339/12 E) bestätigt. Das bedeutet: Taxikosten sind – wie öffentliche Verkehrsmittel – über die Entfernungspauschale hinaus mit den tatsächlichen Aufwendungen absetzbar. Allerdings sind Zweifel aufgekommen, nachdem der BFH die Frage...
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