Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen sind die Umzugskosten als Werbungskosten abziehbar. Doch nicht immer ist eindeutig, ob die Kosten tatsächlich aus beruflichem Anlass entstanden sind oder ob nicht doch private Gründe für die Aufwendungen ausschlaggebend waren. Streit entbrennt oftmals bei der Frage, inwieweit die Kosten im Zusammenhang mit der Aufgabe der alten Wohnung abziehbar sind. Grundsätzlich können die Aufwendungen für die Renovierung der alten Wohnung – in bestimmtem Maße – steuerlich abgezogen werden. Doch was gilt zum Beispiel bei der Entsorgung von Elektrogeräten? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des...
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Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 12.2.2020 den FDP-Gesetzentwurf für ein Steuersenkungsgesetz 2020 (BT-Drs. 19/16830) mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD sowie der Fraktionen der LINKEN sowie BÜNDNIS/ DIE GRÜNEN abgelehnt. Damit erreicht der Gesetzentwurf erst gar nicht den Bundestag und ist gescheitert – leider! Hintergrund Ich hatte berichtet: Seit Jahren erzielt der Bundeshaushalt erfreuliche Überschüsse, mittlerweile in Summe rd. 48 Mrd. Euro. Allein 2019 hat der Bund nach erfreulicher Konjunkturentwicklung, Steuermehreinnahmen und Minderausgaben bei bewilligten Investitionen einen Überschuss von (bereinigt) 13,5 Mrd. Euro erzielt, unter Berücksichtigung nicht benötigter Rücklagen waren es sogar 19 Mrd. Euro. Gleichzeitig...
Mit Spannung werden die Jahresabschlüsse der Konzerne erwartet. Die Bilanzsaison ist in greifbarer Nähe. Der neue Standard wurde in jüngster Vergangenheit kritisch beäugt. Insbesondere der mit der Umstellung verbundene Aufwand der Erfassung aller Leasingverträge hat so manch eine Abteilung einige Zeit zum Schwitzen gebracht. Bei mehreren zehntausend Verträgen in einigen Unternehmen auch kein Wunder. Mit der neuen Bilanzsaison warten auch die ersten Berichte mit der verpflichtenden Anwendung des neuen Leasingstandards. Transparenz bei bestehenden Leasingverträgen war das Ziel. Verringerung der Möglichkeiten zur Bilanzgestaltung alias Bilanzkosmetik auch. Doch weit gefehlt. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im...
Man kann auch beruflich TV-gucken Ein Torwarttrainer kann die Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf nun im zweiten Rechtsgang mit Urteil vom 05.11.2019 (Az. 15 K 1338/19 E) entschieden. Der Streitfall Der Kläger war bei einem Lizenzfußballverein als Torwarttrainer angestellt. In seiner Steuererklärung machte er die Kosten für das Paket „Fußball Bundesliga“ seines Abonnements bei dem Pay-TV-Sender „Sky“ als Werbungskosten geltend. Hierzu gab er an, dass er diesen Teil seines Abonnements beruflich genutzt habe. Er müsse sich diverse Fußballspiele ansehen, um im Fußballgeschäft auf dem Laufenden zu bleiben. Ein Beitrag von:...
Wechseln Profifußballer während der Vertragslaufzeit den Verein, erhält der abgebende Verein vom aufnehmenden Verein eine Transferzahlung für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Für die Rechnungslegung stellt sich die Frage, wie diese Zahlung in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen ist. Das Interpretationsorgan für IFRS, das IFRS IC, hat zu dieser Frage jüngst Stellung bezogen. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen Warum blogge ich hier? Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung sind vom „Buchhalter-Image“ zu einem Berufsfeld...
Der steuerliche Abzug von Vorsorgeaufwendungen war schon immer recht schwierig zu berechnen. Seine Ermittlung dürfte Generationen von angehenden „Steuerprofis“ Kopfzerbrechen bereitetet haben. Durch die Systemumstellung im Jahre 2005 und eine weitere Änderung in 2010 ist die Berechnung dann noch einmal verkompliziert worden. Eine Berechnung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen „per Hand“ ist kaum noch möglich, obwohl sie zuweilen erforderlich ist, um zum Beispiel zu wissen, wie viel noch in einen „Rürup-Vertrag“ steuerlich begünstigt eingezahlt werden darf. Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, hat der Gesetzgeber seinerzeit die Günstigerprüfung eingeführt. Steuerlich natürlich dankenswert – und verfassungsrechtlich möglicherweise geboten – prüft das Finanzamt von...
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