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28. Januar 2020

Das kleine Wort „ausschließlich“ ist in zahlreichen Gesetzesnormen von entscheidender Bedeutung. So auch bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung in § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.

28. Januar 2020

Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Bemessungsgrundlage des „Soli“, soweit er nicht auf gewerbliche Einkünfte entfällt, ohne Berücksichtigung des § 35 EStG zu ermitteln ist; mit dieser Maßgabe hält der BFH den Soli auch im Veranlagungszeitraum 2011 für verfassungsgemäß. Hintergrund Seit Jahren lodert ein Streit um die Verfassungsmäßigkeit des Soli: Nach §§ 3 Abs.1, 2, 4 S. 1 SolzG 1995 beträgt der Soli 5,5 Prozent der tariflichen Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Mit dem Soli-Aufkommen sollen die besonderen Finanzierungslasten der deutschen Wiedervereinigung finanziert werden. Aber ist die Soli-Ergänzungsabgabe wirklich noch gerechtfertigt? Darüber streiten (ich habe mehrfach berichtet) seit...

28. Januar 2020

Das so genannte Crowdworking ist auf dem Vormarsch. Die Aufträge für Crowdworker werden üblicherweise per Internet über Crowdsourcing-Plattformen angeboten und je nach Auftrag oder Projekt von einem oder auch mehreren Crowdworkern bearbeitet (vgl. www.clickworker.de). Die von den Crowdworkern übernommenen Aufträge können vielfältig sein. Es kann sich zum Beispiel um Recherchetätigkeiten, Übersetzungen, Datenbankarbeiten oder Preisanalysen handeln. Allen Tätigkeiten ist gemein, dass sie über den PC oder ein mobiles, internetfähiges Gerät erbracht werden. Jüngst hat das LAG München entschieden, dass die Vereinbarung eines Crowdworkers mit dem Betreiber einer Internetplattform kein Arbeitsverhältnis begründet, wenn keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen besteht (Urteil vom...

27. Januar 2020

Seit 1.1.2020 gilt für Gewerbetreibende mit elektronischen Kassensystemen eine Kassenbonpflicht. In der Anwendungspraxis zeigt sich allerdings schon nach wenigen Wochen ein Chaos ab. Gewerbetreibende beklagen den Aufwand und vermeidbaren Abfall, Verbraucher legen keinen Wert auf einen Kassenbon. Zeit, dass der Gesetzgeber umgehend das Gesetz nachbessert! Hintergrund Mit der bereits Ende 2016 beschlossenen Kassenbonpflicht will der Gesetzgeber Steuerbetrug über Mogelkassen verhindern. Vor allem im Handel und in der Gastronomie gilt: Der Staat verliert Jahr für Jahr hohe Steuereinnahmen, weil Unternehmen ihre Umsätze mit manipulierten Kassen, manipulierter Software oder auch fingierten Rechnungen gar nicht oder jedenfalls falsch erfassen. Ein Beitrag von: Prof....

27. Januar 2020

Soeben hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht den Referentenentwurf des Gesetzes für faire Verbraucherverträge vorgelegt, auch als Gesetz gegen Abofallen bezeichnet. Eines der Kernelemente des Gesetzes ist, dass es künftig keine 24-Monats-Verträge mehr geben darf und dass sich Verträge künftig nicht mehr automatisch um ein Jahr, sondern nur noch um drei Monate verlängern dürfen. Genauer gesagt dürfen die AGB entsprechende Klauseln nicht mehr enthalten – so der Wunsch von Frau Lambrecht. Als Negativbeispiele werden insoweit oftmals „Handyverträge“, „Stromverträge“ und „Fitness-Studio-Verträge“ genannt. Ich selbst kann zwar die Intention des Gesetzes durchaus verstehen, halte das Gesetz aber dennoch für fragwürdig, da es Bereiche betreffen...

27. Januar 2020

Der Steuerberater als Controller… ist die BWA eine Alternative zu einem echten Controlling? Stax 2012, Stax 2015 und jetzt Stax 2018, die Bundessteuerberaterkammer informiert in regelmäßigen Abständen über die Umsatzentwicklungen in den Geschäftsfeldern des Berufsstandes. Und da zeigt sich, dass das für Steuerberater so wichtige Geschäftsfeld „betriebswirtschaftliche Beratung“ kommt nur langsam vorankommt. Warum eigentlich? Wirbt doch auch die Bundessteuerberaterkammer im Berufsstand seit einigen Jahren mit der Initiative „Steuerberatung 2020“ dafür, dieses Geschäftsfeld auszubauen, um in naher Zukunft erwartete Rückgänge in anderen Geschäftsfeldern auszugleichen. Warum also dieses Schneckentempo? Ein Beitrag von: Helmut Steltemeier Steuerberater, helmut-steltemeier.de Rechtsbeistand für bürgerliches Recht, Handels- und...

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