Nach Ansicht des X. BFH-Senats (BFH v. 23.8.2023 – X R 30/21) bestehen gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 S. 1 AO auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Andere BFH-Senate sind weiterhin anderer Ansicht. Hintergrund Säumniszuschläge sind vom Steuerpflichtigen zusätzlich zur Steuer zu entrichtende steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO), wenn der Steuerpflichtige eine festgesetzte bzw. angemeldete Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet (§ 240 Abs. 1 S. 1 AO). Sie sind ein Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steuern. Sie dienen dazu, den Steuerpflichtigen zur pünktlichen Zahlung anzuhalten. Sie stellen darüber hinaus eine Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung...
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In der Praxis kommt es häufig zu Fragen der Abgrenzung zwischen Bewirtungskosten und Aufmerksamkeiten, die anlässlich einer Besprechung gereicht werden. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat aus diesem Grund in einer Verwaltungsanweise Beispiele genannt, die die Zuordnung vereinfachen sollen. Bewirtungskosten vs. Aufmerksamkeiten Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG sind Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass nicht abzugsfähig, soweit sie 70 Prozent der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind. Bewirtungskosten sind daher nur zu 70 Prozent als Betriebsausgaben abziehbar. Im Gegensatz hierzu...
Kaum eine Woche vergeht, in der es nicht neue Pressemeldungen über eine weitere Insolvenz aus dem Signa Imperium gibt. Vor wenigen Tagen wurde über die Insolvenz der Projektgesellschaft Elbtower berichtet. Das Erdbeben, dass die erste große Insolvenzanmeldung Ende November 2023 ausgelöst hat, ist keinesfalls überraschend. Zumindest als Außenstehende war ein Überblick über die Finanzen kaum möglich. Erleichtert wurde dies durch die geltenden Gesetze. Überblick über Signas Zahlen? Fehlanzeige! Zum Firmengeflecht des Signa Imperiums gehören mehr als 1.000 Gesellschaften. Da ist es kaum möglich, einen Überblick zu haben. Ganz abgesehen davon gab es keine konsolidierte Bilanz. Warum? Dank der verschachtelten Struktur...
Falls ein Leistungsempfänger bereits zur Vornahme des Vorsteuerabzugs berechtigt ist, obwohl beim leistenden Unternehmer aufgrund der Gestattung der Ist-Besteuerung noch keine Umsatzsteuer entstanden ist, beruht dies umsatzsteuerrechtlich nicht auf einer missbräuchlichen Gestaltung durch die am Leistungsaustausch beteiligten Steuerpflichtigen, sondern auf einer unzutreffenden Umsetzung oder Anwendung des Art. 167 MwStSystRL durch den Mitgliedstaat Deutschland (BFH-Urteil vom 12.07.2023, XI R 5/21). Hintergrund: Der Vorsteueranspruch eines Leistungsempfängers nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG entsteht bereits mit der Ausführung der Leistung und nicht erst mit der Entrichtung des Entgelts. Unerheblich ist, ob der Leistende Soll- oder Ist-Versteuerer ist. Dies ermöglicht...
Zum 1.1.2024 ist der gesetzliche Mindestlohn von bislang 12,00 auf 12,41 Euro pro Stunde gestiegen. Damit steigt bundeseinheitlich auch die Verdienstgrenze von bislang 520 auf 538 Euro im Monat für das Jahr 2024, die Jahresverdienstgrenze für Minijobber erhöht sich in 2024 entsprechend auf 6.456 Euro. Was ist zu beachten? Hintergrund Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit begrenztem monatlichem Arbeitsentgelt oder kurzfristige Beschäftigungen mit einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr. Rechtsgrundlage für Mini-Jobs ist das SGB IV. Minijobber gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz als Teilzeitbeschäftigte und haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte etwa bei Kündigung, Krankheit oder Urlaub. Bis 31.12.2023 konnte...
Freiwillige Geldzuwendungen von Zuschauern (sog. Donations), die an einen Streamer geleistet werden, der mit einem eigenen Kanal auf einer Streamingplattform Unterhaltungsleistungen erbringt, unterliegen der Umsatzsteuer. Für alle, die sich mit dieser neuen Welt und diesen neuen Geschäftsmodellen nicht auskennen, hier vorweg einmal der Sachverhalt. Was ist passiert? Der Kläger, ein Streamer, ist im Internet aktiv. Auf einer Streamingplattform, wie z.B. Twitch, betrieb er einen eigenen Kanal. Hier hatten seine Zuschauer die Möglichkeit, ihm live – oder als Video – dabei zuzusehen, wie er an Computer- bzw. Videospielen teilnahm und in verschiedene Rollen schlüpfte. Die Zuschauer hatten hier die Möglichkeit, durch...
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