Eine Wohnungsvermietung ist umsatzsteuerfrei und berechtigt daher nicht zum Vorsteuerabzug. Die selbstständige Vermietung eines Stellplatzes ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig und berechtigt zum Vorsteuerabzug. Etwas anderes gilt dann, wenn die Vermietung des Stellplatzes eine unselbstständige Nebenleistung zur Wohnraumvermietung ist. Mit Urteil vom 27.6.2019 (Az: 3 K 246/19) hat das Thüringer FG geurteilt: Die Auffassung, dass es sich bei der Vermietung von Stellplätzen stets um eine unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien Wohnungsvermietung als Hauptleistung handele, wenn Wohnung bzw. Stellplatz von ein und demselben Vermieter an jeweils ein und denselben Mieter vermietet werden, findet keine hinreichende Grundlage in der EuGH-Rechtsprechung. Gesonderte Verträge und somit eine...
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Immer wenn Verträge mit nahen Angehörigen abgeschlossen werden, sind diese nur anzuerkennen, wenn eine überwiegende private Veranlassung nicht gegeben ist. Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Entscheidung des FG München vom 17.5.2019 (Az: 6 K 756/18) zu sehen. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt...
Das BMF hat ein weiteres Schreiben zu den steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene veröffentlicht (BMF-Schreiben v. 9.4.2020 – IV C 4 – S 2223/19/10003 :003). Hintergrund Angesichts der gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in Deutschland haben BMF und die obersten Finanzbehörden bereits vor einigen Wochen über steuerliche Erleichterungen informiert (siehe BMF v. 19.3.2020, BStBl 2020 I S. 262). Diese sehen angesichts der wirtschaftlichen Schwierigkeiten zur Vermeidung unbilliger Härten die Möglichkeit, vor Steuerzahlungen in der Regel zinslos zu stunden, Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer herabzusetzen oder von der Vollstreckung rückständiger Steuerschulden vorläufig abzusehen. Jetzt...
Aufwendungen für die Ersetzung, Modernisierung oder die ggf. teilweise Instandsetzung einer vorhandenen und funktionsfähigen Kanalisation sind dagegen als Werbungskosten abziehbar, da sie lediglich der Erhaltung des Grundstücks dienen, so das Urteil des BFH vom 03.09.2019 (IX R 2/19). Der Streitfall Der Kläger lies ein Gebäude abreißen und auf dem Grundstück ein Zweifamilienhaus errichten, dessen Fertigstellung und Vermietung im Jahr 2016 erfolgten. Im Streitjahr (2014) entstanden ihm Aufwendungen für den Anschlusskosten des Hauses u.a. an das Stromnetz sowie Aufwendungen in Höhe von 10.070 € für die Beseitigung eines Schadens in dem bereits vorhandenen Abwasserkanal auf öffentlichem Grund, die Erneuerung und den Anschluss...
Grundsätzlich werden Erstattungen von Kirchensteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung mit der gezahlten Kirchensteuer desselben Jahres verrechnet. Auch wenn die Erstattungen frühere Jahre betreffen, wird die Verrechnung im Jahr der Erstattung „aus Gründen der Praktikabilität“ zugelassen (BFH-Urteil vom 26.6.1996 – X R 73/94). Nun kann es Fälle geben, in denen der Erstattungsbetrag höher ist als die Zahlungen im betreffenden Jahr. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als...
Wie gehabt an dieser Stelle wieder der Hinweis auf drei interessante Steuerstreitigkeiten vor den obersten Gerichten. Diesmal geht es um die Frage wie eine ortsübliche Miete zu ermitteln ist, bis wann bei der Umsatzsteuer die Zuordnungsentscheidung zu treffen ist und ob eine fingierte Abgeltungsteuer nicht doch auch Abgeltungswirkung entfalten kann. Unter dem Aktenzeichen IX R 7/20 muss der BFH klären, ob bei der Prüfung der ortsüblichen Marktmiete nach § 21 Abs. 2 EStG der örtliche Mietspiegel als Vergleichsgrundlage auch dann heranzuziehen ist, wenn der Steuerpflichtige zugleich eine entsprechende, im selben Haus liegende Wohnung an einen fremden Dritten teurer vermietet. Ob...
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