Ein wesentlicher Bestandteil des Kassengesetzes aus dem Jahre 2016 ist die Möglichkeit einer Kassen-Nachschau durch die Finanzverwaltung. Diese hat seit Januar 2018 das Recht, Unternehmen unangekündigt aufzusuchen, um die ordnungsgemäße Führung der Kassen zu überprüfen. Betroffen sind insbesondere Gastronomen, Einzelhändler, Taxi- und Frisörbetriebe sowie die Glückspielbranche. Die Berliner Finanzverwaltung hat aktuell bekanntgegeben, wie erfolgreich ihre Kassen-Nachschauen im Jahre 2019 waren, wobei die Pressestelle leider die Mehrergebnisse aus reinen Kassen-Nachschauen und „echten“ Betriebsprüfungen nicht sauber trennt. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur...
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Ich weiß nicht, ob früher alles besser war. Aber in Bezug auf die Miethöhe und den Wohnungsmarkt bestimmt – zumindest, wenn man Mieter oder Wohnungssuchender ist. Auch denke ich, dass es früher mehr Mitarbeiterwohnungen gab, also Mietwohnungen, die den Arbeitnehmern von ihren Arbeitgebern verbilligt überlassen worden sind. In meiner Heimat, dem nördlichen Ruhrgebiet jedenfalls war es – bis zur großen Privatisierungswelle – so. Immerhin hat der Gesetzgeber nun reagiert und will die verbilligte Überlassung von Mitarbeiterwohnungen ein Stück weit fördern. Ob Mitarbeiterwohnungen nun eine Blütezeit erfahren werden, möchte ich zwar bezweifeln. Aber immerhin ist es ein Schritt in die richtige...
Seit der Neuordnung des Reisekostenrechts ab VZ 2014 gelten neue Spielregeln für die Anerkennung doppelter Haushaltsführung. Das FG Niedersachen (vom 18.9.2019 – 9 K 209/18) hat jetzt zum Vorliegen eines eigenen Hausstandes und der neuen Voraussetzung einer „finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung“ im Sinne des Steuerzahlers entschieden. Allerdings muss jetzt der BFH abschließend entscheiden. Was ist zu beachten? Hintergrund Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes aus 2018 sind immerhin mehr als 25 v.H. aller Haushalte in Deutschland sog. Mehrpersonenhaushalte mit zwei Generationen. Betroffenen Arbeitnehmern, die wirtschaftlich selbständig sind, entstehen hierbei mitunter erhebliche Werbungskosten durch doppelte Haushaltsführung. Aber unter welchen...
Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach seines Eigenheims installieren lässt und die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer in voller Höhe als Vorsteuer abzieht, muss im Gegenzug den selbst verbrauchten Strom als unentgeltliche Wertabgabe („Eigenverbrauch“) versteuern. Mit einem vielleicht nicht alltäglichen, aber dennoch interessanten Sachverhalt hat sich aktuell das FG Münster befasst. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als...
Das Problem der Besteuerung digitaler Geschäftsaktivitäten wird bereits seit längerem auf OECD-Ebene mit verschiedenen Lösungsmodellen diskutiert. Bis Ende 2020 soll nun einvernehmlich ein weltweites Besteuerungsmodell verabschiedet werden. Jetzt rückt eine OECD-Lösung endlich in greifbare Nähe. Hintergrund Ich hatte bereits berichtet: Weltweit tätige Internetkonzerne wie Google, Amazon, Facebook oder Apple erzielen mit ihren weltweiten digitalen Aktivitäten gewaltige Umsatzerlöse, zahlen dafür dank geschickter Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer, in denen die Umsätze nicht generiert wurden, minimale Steuern. Auf EU-Ebene war bislang keine einheitliche Lösung umsetzbar, die für alle EU-Staaten in gleicher Weise gelten müsste. Die 137 OECD-Staaten ringen ebenfalls seit Jahren erfolglos um ein...
In meinem Beitrag „Aufreger des Monats Januar: Einkommensteuervordrucke 2019“ habe ich die aktuellen Formulare unter die Lupe und aufs Korn genommen. Aufgrund des großen Zuspruchs gibt es heute die gewünschte Zugabe zu dem Thema. Hier eine Art „Best of“ der – aus meiner Sicht – zumindest für den ungeübten Anwender vollkommen unverständlichen Abfragen und Eintragungserfordernisse: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das...
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