Bereits im Vorgängerbeitrag wurde klargestellt, dass die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen zum Ausschluss von der erweiterten Gewerbesteuerkürzung führt. Zudem hat der BFH eine weitere negative Entscheidung im Rahmen dieser Thematik gefällt. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
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Gesetzgeber und Verwaltungen haben es nicht leicht. Ständig müssen sie die Vorgaben des EU-Rechts beachten und dürfen Bürger aus anderen EU-Staaten grundsätzlich nicht benachteiligen. Die Pkw-Maut lässt grüßen. Und so wird auch bei Förderungen rund um Wohnimmobilien stets die eine oder andere (rechtliche) Verrenkung vorgenommen, um bloß keine Immobilen jenseits der deutschen Grenzen oder aber Bürger mit Wohnsitz im EU-Ausland zu begünstigen. Doch so regelmäßig wie versucht wird, das EU-Recht ein Stück weit zu umschiffen, genauso regelmäßig schaltet sich die EU-Kommission ein, um den Sonderweg zu rügen. Jüngstes Beispiel könnte das Baukindergeld sein. Seit Anfang 2018 erhalten Eltern für den...
Kann die Rechnungslegung falsch sein, wenn man es nicht besser wissen konnte? Das klingt ein wenig nach einer esoterischen Fragestellung. Jedoch ist es für die Frage der Fehlerhaftigkeit von Abschlüssen von entscheidender Bedeutung, ob die Perspektive des Rechnungslegers bei Abschlusserstellung oder eine irgendwie geartete übergeordnete Sichtweise entscheidend ist. Das Institut der Wirtschaftsprüfer wie auch das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee haben sich hierzu schon in ihren Verlautbarungen geäußert. Inzwischen hat sich auch das OLG Frankfurt dazu positioniert. Die entscheidende Frage ist, ob ein subjektiver oder ein objektiver Fehlerbegriff gilt. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National...
Das kleine Wort „ausschließlich“ ist in zahlreichen Gesetzesnormen von entscheidender Bedeutung. So auch bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung in § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Bemessungsgrundlage des „Soli“, soweit er nicht auf gewerbliche Einkünfte entfällt, ohne Berücksichtigung des § 35 EStG zu ermitteln ist; mit dieser Maßgabe hält der BFH den Soli auch im Veranlagungszeitraum 2011 für verfassungsgemäß. Hintergrund Seit Jahren lodert ein Streit um die Verfassungsmäßigkeit des Soli: Nach §§ 3 Abs.1, 2, 4 S. 1 SolzG 1995 beträgt der Soli 5,5 Prozent der tariflichen Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Mit dem Soli-Aufkommen sollen die besonderen Finanzierungslasten der deutschen Wiedervereinigung finanziert werden. Aber ist die Soli-Ergänzungsabgabe wirklich noch gerechtfertigt? Darüber streiten (ich habe mehrfach berichtet) seit...
Das so genannte Crowdworking ist auf dem Vormarsch. Die Aufträge für Crowdworker werden üblicherweise per Internet über Crowdsourcing-Plattformen angeboten und je nach Auftrag oder Projekt von einem oder auch mehreren Crowdworkern bearbeitet (vgl. www.clickworker.de). Die von den Crowdworkern übernommenen Aufträge können vielfältig sein. Es kann sich zum Beispiel um Recherchetätigkeiten, Übersetzungen, Datenbankarbeiten oder Preisanalysen handeln. Allen Tätigkeiten ist gemein, dass sie über den PC oder ein mobiles, internetfähiges Gerät erbracht werden. Jüngst hat das LAG München entschieden, dass die Vereinbarung eines Crowdworkers mit dem Betreiber einer Internetplattform kein Arbeitsverhältnis begründet, wenn keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen besteht (Urteil vom...
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